Alfred Rosenberg und Hans-Thomas Tillschneider. Eine ideengeschichtliche Untersuchung über Kultur, Macht und Demokratie.
Ein Essay von Wolfgang Bossert | 16. Oktober 2026
Prolog – Achtzig Jahre danach
Am 16. Oktober 1946 wurde Alfred Rosenberg in Nürnberg hingerichtet. Er war einer der wichtigsten Ideologen des Nationalsozialismus, Verfasser des Mythus des 20. Jahrhunderts und als Minister mitverantwortlich für die Verbrechen der nationalsozialistischen Herrschaft.
Achtzig Jahre später begegnen wir einem anderen politischen Intellektuellen: Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Islamwissenschaftler, Kulturpolitiker der AfD und seit Oktober 2026 Vizepräsident des Landtags von Sachsen-Anhalt.
Sein Buch Kulturpolitik – Wie es ist, deutsch zu sein beschäftigt sich mit der Frage, was deutsche Kultur ausmacht und welche Rolle der Staat bei ihrer Bewahrung und Gestaltung spielen soll.
Darf man diese beiden Männer miteinander vergleichen?
Ja. Nicht um sie gleichzusetzen. Nicht um einem lebenden Politiker die Verbrechen eines nationalsozialistischen Funktionärs zuzuschreiben.
Sondern um die geistigen Strukturen ihrer Weltanschauungen zu untersuchen.
Denn Ideologien erkennt man nicht allein an ihren politischen Forderungen. Man erkennt sie an ihrem Menschenbild.
Steht der Mensch im Mittelpunkt der Ordnung – oder wird der Mensch zum Werkzeug einer übergeordneten Idee?
Das ist die Frage dieses Essays.
1. Alfred Rosenberg – Die Erfindung einer rassischen Weltordnung
1930 erschien Rosenbergs Hauptwerk Der Mythus des 20. Jahrhunderts.
Der Autor versuchte, Geschichte, Religion, Kunst und Politik aus einer vermeintlichen rassischen Grundordnung abzuleiten.
Seine zentrale Vorstellung war die Existenz einer schöpferischen germanischen Rasse, deren kulturelle Leistungen durch fremde Einflüsse bedroht würden.
Insbesondere das Judentum erklärte er zum weltgeschichtlichen Gegner. Sein Antisemitismus war kein Nebenaspekt, sondern das Fundament seiner Weltanschauung.
Damit verwandelte Rosenberg die Kulturgeschichte in eine Geschichte von Abstammung, Zugehörigkeit und Feindschaft.
Kultur war für ihn nicht das offene Ergebnis menschlicher Schöpferkraft. Sie wurde zum Ausdruck einer vermeintlichen „Rassenseele“.
Das hatte Folgen.
Wer festlegt, welche Kunst einer Rasse entspricht, entscheidet zugleich, welche Kunst unerwünscht ist. Wer bestimmt, welche Menschen zur Gemeinschaft gehören, definiert auch diejenigen, die ausgeschlossen werden sollen.
Rosenberg blieb nicht bei der Theorie. Als Funktionär und Minister war er an einem Herrschaftssystem beteiligt, das rassistische Ideologie in Entrechtung, Verfolgung, Kunstraub und Massenmord umsetzte.
Die historische Verantwortung ist eindeutig dokumentiert.
2. Hans-Thomas Tillschneider – Die Nation als kultureller Maßstab
Im Jahr 2026 erscheint Tillschneiders Buch Kulturpolitik – Wie es ist, deutsch zu sein.
Es ist keine Neuauflage von Rosenbergs Rassenideologie. Tillschneider beschreibt menschliche Gruppen sogar ausdrücklich als symbolisch und nicht biologisch begründet.
Aber sein Kulturbegriff wirft grundlegende Fragen auf.
In einer veröffentlichten Rezension seines Buches findet sich der Satz:
„Der einzelne hat keine Kunst … Kunst gibt es nur als Kunst eines Volkes.“
Was bedeutet das?
Zunächst kann damit gemeint sein, dass künstlerisches Schaffen immer in kulturellen Zusammenhängen entsteht. Das wäre eine diskussionswürdige kulturphilosophische These.
Problematisch wird diese Vorstellung, sobald aus ihr ein politischer Anspruch erwächst: Wenn die Nation darüber entscheiden soll, welche Kunst kulturell legitim oder staatlich erwünscht ist.
Tillschneider fordert eine nationale Ausrichtung der Kulturpolitik. Sein Kulturverständnis reicht dabei weit über Museen, Theater und Literatur hinaus. Kulturelle Identität soll nach seiner Darstellung in allen Politikbereichen berücksichtigt werden.
Damit entsteht eine entscheidende Frage:
Wer definiert die nationale Identität – und wer entscheidet, ob ein Mensch, ein Kunstwerk oder eine Idee ihr entspricht?
Diese Definitionsmacht ist das eigentliche politische Problem.
3. Die Parallele – Kultur als politisches Ordnungsprinzip
Hier liegt die wichtigste strukturelle Berührung zwischen den beiden Ideologen.
Beide behandeln Kultur nicht lediglich als offenes Feld menschlicher Ausdrucksmöglichkeiten. Beide verbinden sie mit einer umfassenderen Vorstellung kollektiver Identität.
Allerdings mit unterschiedlichen Begründungen und sehr unterschiedlichen politischen Konsequenzen.
Bei Rosenberg bestimmte die angebliche Rassenzugehörigkeit den Wert kultureller Leistungen.
Bei Tillschneider wird nationale Identität zu einem zentralen Maßstab staatlicher Kulturpolitik.
Das ist keine inhaltliche Gleichheit. Es ist eine Parallele in der Konstruktion einer kulturellen Ordnung.
Besonders sichtbar wird sie am Umgang mit der Moderne.
Rosenberg bekämpfte moderne Kunst und Architektur als Ausdruck eines vermeintlichen kulturellen Verfalls. Die Nationalsozialisten schlossen 1933 das Bauhaus.
Auch die AfD Sachsen-Anhalt kritisiert das Bauhaus und stellt dessen Rolle als kulturelles Aushängeschild des Landes infrage. Ihre Programmatik sieht eine stärkere Förderung patriotischer Kunst und Kultur vor.
Tillschneider bestreitet allerdings, dass dadurch die Kunstfreiheit abgeschafft werden solle. Er verweist darauf, dass künstlerische Freiheit nicht automatisch einen Anspruch auf staatliche Finanzierung begründet.
Dieser Einwand ist rechtlich nicht von der Hand zu weisen.
Doch damit ist die demokratische Frage nicht beantwortet: Nach welchen Kriterien soll ein Staat Kunst fördern, und wie verhindert er, dass Förderung zum Instrument politischer Anpassung wird?
Der gemeinsame Untersuchungsgegenstand lautet daher nicht, ob beide dieselbe Kunst bevorzugen.
Er lautet:
Wie weit darf eine politische Weltanschauung darüber bestimmen, welche Kultur öffentlich Geltung erhält?
4. Die entscheidenden Unterschiede
Ein historischer Vergleich wird erst dann überzeugend, wenn er auch seine Grenzen offenlegt.
Rosenbergs Weltanschauung war ausdrücklich rassistisch und antisemitisch. Sein Denken gehörte zu den ideologischen Grundlagen eines totalitären Herrschaftssystems.
Tillschneiders veröffentlichte Kulturtheorie begründet nationale Zugehörigkeit nicht in derselben Weise mit einer biologischen Rassenlehre.
Aus den untersuchten Schriften lässt sich weder eine Zustimmung zum Holocaust noch die Absicht ableiten, ein mit dem NS-Staat identisches Herrschaftssystem zu errichten.
Diese Unterschiede müssen bestehen bleiben.
Aber die Abwesenheit einer ausdrücklichen Rassenlehre beantwortet noch nicht die Frage nach dem Verhältnis von Kollektiv und Individuum.
Auch ein kulturell begründeter Nationalismus kann mit individuellen Freiheitsrechten in Konflikt geraten, wenn Zugehörigkeit, politische Loyalität oder gesellschaftliche Teilhabe an eine vorgeschriebene kulturelle Identität geknüpft werden.
Deshalb genügt es nicht, nach gleichen Begriffen oder historischen Vorbildern zu suchen.
Untersucht werden müssen die konkreten politischen Folgen.
5. Das Menschenbild – Settembrini und Naphta
In Thomas Manns Zauberberg begegnen uns zwei gegensätzliche Vorstellungen vom Menschen.
Lodovico Settembrini verkörpert die Tradition der Aufklärung, der Vernunft und der individuellen Freiheit.
Leo Naphta argumentiert aus einem Denken heraus, in dem die höhere Wahrheit, die Autorität und die verbindliche Ordnung Vorrang erhalten können.
Diese literarischen Figuren sind keine Schablonen, mit denen sich heutige Politiker einfach einordnen ließen.
Aber sie eröffnen eine erkenntnisreiche Frage:
Ist die Ordnung für den Menschen da – oder der Mensch für die Ordnung?
Mein Settembrini-Naphta-Kompass betrachtet genau diese Unterscheidung.
Auf Rosenbergs Weltanschauung angewandt, ist das Ergebnis historisch eindeutig: Die vermeintliche rassische Gemeinschaft bestimmte den Wert des Einzelnen.
Bei Tillschneider ist die Frage differenzierter zu stellen.
Wie viel Eigenständigkeit bleibt dem einzelnen Menschen, wenn die nationale kulturelle Identität zum Maßstab politischer Entscheidungen erhoben wird?
Darf er deutsch sein, ohne die staatlich bevorzugte Vorstellung deutscher Kultur zu teilen?
Darf Kunst deutsch sein, indem sie das nationale Selbstverständnis infrage stellt?
Darf eine Demokratie kulturelle Vielfalt als Bereicherung begreifen, ohne ihre historischen Traditionen preiszugeben?
Das sind keine nebensächlichen Fragen einer kulturpolitischen Debatte. Es sind Fragen nach der Freiheit des Menschen.
6. Die historische Lehre – Wenn Ideen Macht erhalten
Ideologen haben etwas gemeinsam: Sie wollen aus einer großen Idee die Vielfalt menschlicher Wirklichkeit erklären.
Das ist zunächst nicht ungewöhnlich. Jede politische Philosophie arbeitet mit grundlegenden Vorstellungen von Mensch und Gesellschaft.
Gefährlich wird eine Ideologie dort, wo sie sich gegen Kritik immunisiert, die eigene Deutung zur alleinigen Wahrheit erhebt und diese mithilfe staatlicher Macht verbindlich machen will.
Dann verändert sich die Funktion der Politik.
Sie soll nicht mehr den freien Ausgleich unterschiedlicher Überzeugungen organisieren. Sie soll die Gesellschaft nach einem vorgegebenen Ideal formen.
Die Geschichte des Nationalsozialismus zeigt in einer extremen und verbrecherischen Ausprägung, wohin ein solches totalitäres Weltbild führen konnte.
Aus dieser Erfahrung erwuchs nach 1945 das Grundgesetz.
Sein Ausgangspunkt ist nicht die Nation, nicht der Staat und nicht die geschichtliche Mission einer Gemeinschaft.
Sein Ausgangspunkt ist die Würde des Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Gedanken im NPD-Urteil von 2017 besonders deutlich herausgearbeitet: Eine ethnisch definierte Gemeinschaft darf nicht darüber bestimmen, welchen grundlegenden Achtungsanspruch ein Mensch besitzt.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt deshalb auch denjenigen, der anders denkt, glaubt, lebt oder seine Herkunft anders versteht.
Gerade das unterscheidet sie von einer weltanschaulich geschlossenen Ordnung.
7. Die Demokratie und ihre Selbstverteidigung
Was folgt daraus für unsere Gegenwart?
Die demokratische Auseinandersetzung mit nationalistischen Ideologien darf sich nicht in historischen Vergleichen erschöpfen.
Sie muss die tatsächlichen politischen Ziele untersuchen.
Entscheidend sind die Programme, die öffentlichen Aussagen, das Verhalten der Funktionäre und die konkrete Wirkung ihres Handelns auf Menschenwürde und demokratische Gleichheit.
Das gilt auch für die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.
Nicht ein historischer Vergleich entscheidet über die Verfassungswidrigkeit einer Partei.
Darüber entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Ein entsprechendes Verfahren kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden. Die antragsberechtigten Organe benötigen keine vorherige Gewissheit über den Ausgang.
Die gerichtliche Prüfung hat jedoch strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen.
Damit ist die Trennung der Verantwortlichkeiten gewährleistet: Die Politik entscheidet über die Antragstellung, das unabhängige Gericht über das Recht.
Eine Demokratie bewährt sich nicht dadurch, dass sie ihre Grundsätze im politischen Streit aufgibt. Sie bewährt sich dadurch, dass sie diese Grundsätze auch bei der Verteidigung ihrer eigenen Ordnung achtet.
Epilog – Der Mensch ist das Maß
Was bleibt nach achtzig Jahren?
Alfred Rosenbergs ideologische Gewissheiten sind historisch widerlegt. Ihre politischen Folgen gehören zu den schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte.
Hans-Thomas Tillschneider bewegt sich in einer anderen Zeit, einer anderen politischen Ordnung und mit einem anderen ideologischen Instrumentarium.
Dennoch lohnt sich die vergleichende Untersuchung.
Denn die entscheidende Gefahr einer geschlossenen Weltanschauung liegt nicht allein in ihren Begriffen.
Sie liegt im Anspruch, über den Menschen zu verfügen, statt ihm Freiheit zu ermöglichen.
Darum darf die Frage nach dem Menschenbild niemals verstummen.
Wer bestimmt, was deutsch ist?
Wer legt fest, welche Kultur dazugehört?
Und vor allem: Was geschieht mit jenen Menschen, die nicht in das bevorzugte Bild passen?
Meine Antwort darauf ist kein Nationalgefühl und keine Parteidoktrin.
Sie ist ein humanistischer Grundsatz:
Der Mensch ist das Maß.
Nicht seine Abstammung. Nicht seine kulturelle Anpassung. Nicht die Zustimmung zu einer staatlich gewünschten Weltanschauung.
Die Würde des Menschen geht jeder politischen Ordnung voraus.
Daran müssen sich Ideologien messen lassen.
Und daran entscheidet sich, ob eine Ordnung dem Menschen dient oder von ihm verlangt, ihr zu dienen.
Quellen und weiterführende Literatur
- Hans-Thomas Tillschneider: Kulturpolitik – Wie es ist, deutsch zu sein (2026). Zitate und Seitenverweise nach der Rezension von Sven Müller, Thymos, 15. September 2026. Das Buch wurde für diesen Essay nicht vollständig im Original eingesehen.
- Armin Pfahl-Traughber: „Kulturpolitik“ von Hans-Thomas Tillschneider: Diffuse Textsammlung, 9. Oktober 2026.
- Deutsches Historisches Museum: Alfred Rosenberg – Biografie.
- NS-Dokumentationszentrum München: Alfred Rosenberg, Paul Hoser, 2025.
- MDR Kultur: Patriotische Kunst: AfD Sachsen-Anhalt im Kulturkampf, 11. April 2026.
- Bundesverfassungsgericht: Urteil im NPD-Verbotsverfahren vom 17. Januar 2017.
- Thomas Mann: Der Zauberberg, 1924.
