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DIE NEUEN WARLORDS

Wenn die Mächtigen das Recht entmachten

Prolog – Der Mensch ist das Mass

Es gibt für mich als Humanisten keinen höheren Wert als das menschliche Leben.

Diese Überzeugung ist der Ausgangspunkt meiner Betrachtung über die neuen Warlords, über Krieg und Frieden, über Religion, Moral und die Macht des Staates.

Der Mensch hat ein Recht auf Leben. Nicht weil er einer bestimmten Nation angehört, eine bestimmte Religion bekennt oder einer politischen Ordnung dient. Sondern weil er Mensch ist.

In dieser einfachen Feststellung liegt eine der größten moralischen Herausforderungen der Menschheitsgeschichte.

Wir haben das Töten geächtet. Religionen verkünden Gebote gegen den Mord. Philosophische Ethiken begründen den Wert des Lebens. Rechtsstaaten bestrafen vorsätzliche Tötungsdelikte mit schweren Strafen. In Deutschland steht auf Mord grundsätzlich lebenslange Freiheitsstrafe.

Und dennoch wird getötet.

Im Namen Gottes. Im Namen der Nation. Im Namen der Sicherheit. Im Namen einer vermeintlich höheren historischen Mission.

Was im friedlichen Zusammenleben als schwerstes Verbrechen gilt, erscheint unter bestimmten politischen und militärischen Bedingungen plötzlich als notwendiges, erlaubtes oder sogar ehrenhaftes Handeln.

Natürlich ist nicht jede Tötung ein Mord. Notwehr, die Verteidigung gegen einen Angriff und die Regeln des Kriegsrechts verlangen schwierige Unterscheidungen. Gerade diese Unterscheidungen sind notwendig, um menschliches Leben zu schützen.

Doch hier beginnt mein moralisches Dilemma.

Wer entscheidet, wann das Töten erlaubt sein soll? Wer kontrolliert diese Entscheidung? Und was geschieht, wenn diejenigen, die über Krieg und Frieden entscheiden, ihre eigenen Interessen zum Maßstab des Rechts erheben?

Besonders bedrückend wird diese Frage, wenn politische Herrschaft und religiöser Absolutheitsanspruch miteinander verschmelzen. Der sogenannte Islamische Staat hat gezeigt, wie eine extremistische Bewegung ihre Interpretation göttlicher Gebote zur Rechtfertigung systematischer Gewalt missbrauchen kann.

Doch das Problem ist nicht auf religiösen Fanatismus beschränkt.

Auch säkulare Staaten können die Nation, ihre Sicherheit, ihre historische Größe oder ihre wirtschaftlichen Interessen zu übergeordneten Zielen erklären. Dann droht das einzelne Menschenleben hinter abstrakten Begriffen zu verschwinden.

Das Friedensgutachten 2026 trägt den bemerkenswerten Titel Die neuen Warlords – Gewaltdynamiken einhegen. Die Friedensforscher beschreiben eine Entwicklung, in der nicht nur traditionelle Kriegsfürsten, sondern mächtige Staaten und ihre politischen Führungen militärische Gewalt zur Durchsetzung ihrer Interessen einsetzen.

Wladimir Putin und Donald Trump werden ausdrücklich als Beispiele genannt. Auch Israel, die Türkei und die Golfstaaten werden in diesem Zusammenhang untersucht. Die politischen und rechtlichen Verantwortlichkeiten sind unterschiedlich. Gemeinsam ist den untersuchten Entwicklungen die Frage, welche Bedeutung internationale Regeln noch besitzen, wenn Machtinteressen ihre Anwendung bestimmen.

Vor 81 Jahren versuchten die Gründer der Vereinten Nationen eine Antwort zu geben.

Nach den Verwüstungen zweier Weltkriege bekannten sie sich zur Würde und zum Wert der menschlichen Person. Ihre Charta sollte künftige Generationen vor der Geißel des Krieges bewahren.

 

Das historische Dokument mit seinen handschriftlichen Korrekturen erinnert daran, dass die internationale Rechtsordnung kein Geschenk der Mächtigen war. Sie entstand aus den Erfahrungen menschlicher Katastrophen.

Heute stellt sich erneut die Frage, ob dieses Versprechen trägt.

Dieser Essay untersucht deshalb nicht nur die Geschichte und Gegenwart der Warlords. Er fragt nach dem Menschenbild hinter politischer und religiöser Macht, nach den Rechtfertigungen von Gewalt und nach der moralischen Verantwortung jener, die über das Leben anderer entscheiden.

Er folgt einer Überzeugung, die für mich nicht verhandelbar ist:

Nicht der Mensch hat der Macht zu dienen. Die Macht hat dem Menschen zu dienen.

Und wo dieser Grundsatz verloren geht, beginnt die moralische Gefährdung jeder Gesellschaft.

Der Mensch ist das Mass.


Kapitel 1 – Das menschliche Leben: Der höchste Wert

Über Humanismus, Menschenwürde und den Versuch, die Gewalt der Mächtigen durch Recht zu begrenzen.

1.1 Was ist ein Menschenleben wert?

Für mich als Humanisten gibt es keinen höheren Wert als das menschliche Leben.

Diese Überzeugung ist weder religiös begründet noch an eine politische Ideologie gebunden. Sie entspringt der Einsicht, dass jeder Mensch ein einmaliges, unwiederholbares Wesen ist.

Ein Mensch ist nicht ersetzbar. Er ist keine Zahl in einer Statistik, kein Produktionsfaktor, kein Werkzeug des Staates und kein Opfer, das für eine vermeintlich höhere Sache beliebig gebracht werden darf.

Mit dem Tod eines Menschen endet eine ganze Welt: seine Erinnerungen, seine Erfahrungen, seine Hoffnungen und seine Zukunft.

Sein Leben besitzt einen Wert, der nicht von seiner Herkunft, seiner Religion, seiner Nationalität oder seinem gesellschaftlichen Nutzen abhängt.

Immanuel Kant hat diesen Gedanken in seiner Moralphilosophie entscheidend geprägt. Der Mensch darf niemals bloß als Mittel für fremde Zwecke behandelt werden, sondern muss immer zugleich als Zweck an sich selbst gelten.

Darin liegt der Kern humanistischen Denkens.

Der Mensch ist nicht für den Staat da. Der Staat ist für den Menschen da.

Doch sobald wir diesen Gedanken ernst nehmen, geraten wir in einen tiefen Widerspruch mit der politischen Wirklichkeit.

Wir erklären die Menschenwürde für unantastbar und schaffen gleichzeitig militärische Einrichtungen, deren Aufgabe notfalls die Anwendung tödlicher Gewalt ist.

Wir bestrafen den Mord an einem einzelnen Menschen mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Zugleich können Regierungen Entscheidungen treffen, bei denen der Tod vieler Menschen vorhersehbar ist.

Nicht jede Tötung ist rechtlich oder moralisch einem Mord gleichzusetzen. Aber jede Tötung verlangt nach einer Rechtfertigung.

Warum ist der Tod eines Menschen ein Verbrechen, während der Tod Tausender Menschen unter bestimmten Umständen als politische oder militärische Notwendigkeit erscheint?

Diese Frage lässt mich nicht los.

1.2 Albert Schweitzer – Die Ehrfurcht vor dem Leben

Albert Schweitzer hat mit seiner Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben einen Gedanken entwickelt, der meiner humanistischen Überzeugung besonders nahekommt.

Für ihn beginnt die Moral mit der Erkenntnis, dass jedes Lebewesen leben will.

Nicht erst die Vernunft, die Religion oder die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft begründet die Achtung vor dem Leben.

Das Leben selbst verlangt nach Achtung.

Schweitzer wusste, dass sich Konflikte zwischen Lebewesen nicht vollständig vermeiden lassen. Auch der Mensch muss handeln, um sein eigenes Leben zu erhalten, und kann dabei anderes Leben gefährden.

Aber gerade deshalb darf er seine Verantwortung niemals abgeben.

Nicht die Macht, Leben zu vernichten, macht den Menschen moralisch überlegen, sondern seine Fähigkeit, Leben zu achten und Leiden zu vermindern.

Ich sehe darin eine grundlegende Orientierung für die Beurteilung politischer Herrschaft.

Ein Regierungschef, der über die militärische Macht eines Staates verfügt, trägt eine Verantwortung, die weit über seine persönlichen Interessen hinausgeht.

Er entscheidet nicht über abstrakte Größen.

Er entscheidet über Menschen.

Über Soldaten, die in den Krieg geschickt werden. Über Familien, die ihre Heimat verlieren. Über Kinder, deren Zukunft durch Gewalt zerstört werden kann.

Die moralische Größe eines Staates lässt sich nicht allein an seiner Macht messen. Sie muss sich auch daran messen lassen, wie er mit menschlichem Leben umgeht.

1.3 Der Staat und das Recht zu töten

Das staatliche Gewaltmonopol gehört zu den Grundlagen des modernen Rechtsstaates.

Es soll verhindern, dass jeder Einzelne seine Interessen mit privater Gewalt durchsetzt.

Der Staat hat die Aufgabe, das Leben, die Freiheit und die Sicherheit seiner Bürger zu schützen.

Das setzt voraus, dass seine Gewalt rechtlich begrenzt und kontrolliert wird.

In Deutschland wird Mord nach § 211 des Strafgesetzbuches mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Die Todesstrafe ist durch Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft.

Diese rechtlichen Festlegungen zeigen, welchen Rang das menschliche Leben in unserer Verfassungsordnung besitzt.

Doch nicht jede Gesellschaft zieht dieselben Konsequenzen.

Noch immer kennen Staaten die Todesstrafe. Ihre Befürworter argumentieren mit Vergeltung, Abschreckung oder Gerechtigkeit. Ihre Gegner verweisen auf die Menschenwürde, die Möglichkeit von Justizirrtümern und die Unumkehrbarkeit der Hinrichtung.

Für mich ist die Todesstrafe deshalb ein bedeutsamer Indikator für das Menschenbild eines Staates.

Darf der Staat einen Menschen töten, weil dieser selbst einen Menschen getötet hat?

Kann die staatlich angeordnete Vernichtung eines Lebens als Verteidigung des Lebens verstanden werden?

Dabei darf man die Diskussion nicht vereinfachen. Selbst Immanuel Kant, dessen Philosophie die Würde des Menschen so eindringlich begründet, befürwortete die Todesstrafe für Mord.

Auch innerhalb humanistischer und rechtsphilosophischer Traditionen wurden unterschiedliche Antworten entwickelt.

Für mich bleibt jedoch die Überzeugung bestehen, dass die Achtung vor dem Leben gerade dort ihre Bewährungsprobe findet, wo ein Mensch schwerste Schuld auf sich geladen hat.

Und damit entsteht eine noch schwierigere Frage:

Wenn wir selbst dem Verbrecher seine Menschenwürde nicht absprechen dürfen, welche Maßstäbe gelten dann im Krieg?

1.4 Der Krieg – Wenn Menschen zu Zahlen werden

Ein einzelner Mord erschüttert eine Gesellschaft.

Er wird untersucht, strafrechtlich bewertet und kann eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Im Krieg hingegen werden innerhalb weniger Tage Tausende Menschen getötet.

Ihre Schicksale erscheinen in Lageberichten und Statistiken.

Man spricht von Verlusten, militärischen Erfolgen und Kollateralschäden.

Die Sprache der Macht verwandelt Menschen in Zahlen.

Und genau darin liegt eine der großen moralischen Gefahren.

Der tote Soldat war nicht nur Soldat. Er war möglicherweise Vater, Sohn, Freund oder Ehemann.

Die getötete Zivilistin war nicht nur ein Opfer in einem militärischen Bericht. Sie hatte ein eigenes Leben, eigene Vorstellungen und Menschen, die sie liebten.

Der Krieg verwischt diese Individualität.

Er teilt Menschen in Freund und Feind, Sieger und Besiegte, Angreifer und Verteidiger.

Diese Unterscheidungen sind für die rechtliche Beurteilung von Gewalt teilweise unverzichtbar. Ein Angriffskrieg und die Verteidigung gegen ihn sind völkerrechtlich nicht gleichzusetzen.

Ebenso unterscheidet das humanitäre Völkerrecht zwischen Kombattanten, militärischen Zielen und geschützten Zivilpersonen. Es verlangt Verhältnismäßigkeit und Vorsichtsmaßnahmen bei Angriffen.

Aber die moralische Herausforderung bleibt bestehen.

Auch ein rechtlich zulässiger Einsatz militärischer Gewalt kann menschliches Leid verursachen, das sich durch keine Siegesmeldung ungeschehen machen lässt.

Gerade deshalb darf die Entscheidung über Krieg und Frieden nicht allein den Machtinteressen politischer Führungen überlassen bleiben.

Sie braucht rechtliche Grenzen, demokratische Kontrolle und persönliche Verantwortlichkeit.

1.5 Das Jahr 1945 – Das große Versprechen

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1945 lag Europa in Trümmern.

Zwei Weltkriege hatten Millionen Menschen das Leben gekostet. Der nationalsozialistische Völkermord hatte gezeigt, wohin ein Menschenbild führen konnte, das Menschen nach rassistischen und ideologischen Kategorien bewertete.

Aus dieser Erfahrung entstand der Versuch, eine internationale Ordnung zu schaffen, die künftige Generationen vor neuen Katastrophen schützen sollte.

Am 26. Juni 1945 wurde in San Francisco die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet.

Ihre Präambel beginnt mit einem bemerkenswerten Bekenntnis:

„Wir, die Völker der Vereinten Nationen …“

Nicht die Könige. Nicht die Generäle. Nicht die Staatspräsidenten.

Die Völker.

In der Präambel bekennen sich die Unterzeichner zu den grundlegenden Menschenrechten, zur Würde und zum Wert der menschlichen Person sowie zur Gleichberechtigung der Nationen.

Sie verpflichten sich, den Frieden zu erhalten und die Achtung vor dem Völkerrecht zu fördern.

Für mich besitzt dieses Dokument eine besondere Bedeutung.

Denn hier wird der Versuch sichtbar, den Schutz des Menschen aus der Willkür einzelner Herrscher herauszulösen und in eine gemeinsame internationale Ordnung einzubinden.

Es war keine Garantie für Frieden.

Die Vereinten Nationen konnten Kriege nicht verhindern, und die Konstruktion des Sicherheitsrates gab den fünf ständigen Mitgliedern besondere Befugnisse.

Aber die Gründung bedeutete einen historischen Einschnitt.

Zum ersten Mal entstand eine nahezu weltumspannende Organisation mit dem ausdrücklichen Ziel, kollektive Sicherheit, internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte zu fördern.

Die Macht sollte nicht länger allein das Recht bestimmen. Das Recht sollte der Macht Grenzen setzen.

Bildunterschrift: 1945 – Das große Versprechen der Menschheit. Ein redaktionell überarbeiteter Entwurf der Präambel der Charta der Vereinten Nationen. Nach zwei Weltkriegen sollte die internationale Rechtsordnung künftige Generationen vor der Geißel des Krieges bewahren.

1.6 Das Jahr 1968 – Als Gegner miteinander verhandelten

Nur 23 Jahre später stand die Menschheit erneut vor einer existenziellen Gefahr.

Der Kalte Krieg hatte die Welt in gegnerische Machtblöcke geteilt.

Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion verfügten über Atomwaffenarsenale, deren Einsatz unvorstellbare Zerstörungen hätte verursachen können.

Die Kubakrise von 1962 hatte gezeigt, wie nahe politische Konfrontationen an eine nukleare Eskalation heranführen konnten.

Und dennoch gelang etwas Bemerkenswertes.

Am 1. Juli 1968 wurde der Atomwaffensperrvertrag zur Unterzeichnung aufgelegt.

Die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und Großbritannien waren unter den ersten Unterzeichnerstaaten.

Ihre politischen Interessen unterschieden sich erheblich. Ihre Gesellschaftsordnungen standen einander feindlich gegenüber.

Trotzdem verständigten sie sich auf gemeinsame Regeln zur Begrenzung der Weiterverbreitung von Kernwaffen.

Der Vertrag verfolgte das Ziel, die Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern, die friedliche Nutzung der Kernenergie unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen und Fortschritte in Richtung nuklearer Abrüstung zu fördern.

Er beseitigte die Atomwaffen nicht. Auch ließ er die vorhandenen Arsenale der anerkannten Atomwaffenstaaten zunächst bestehen.

Dennoch zeigte er, dass internationale Vereinbarungen selbst zwischen erbitterten politischen Gegnern möglich waren.

Das von Dir ausgewählte historische Dokument mit den Unterschriften amerikanischer, britischer und sowjetischer Vertreter erinnert an diese Verständigung.

Bildunterschrift: 1968 – Verständigung trotz Kaltem Krieg. Die Unterschriftenseite des Atomwaffensperrvertrags dokumentiert die Mitwirkung der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und der Sowjetunion an einem internationalen Abkommen zur Begrenzung der nuklearen Gefahr.

Für mich liegt darin eine bis heute bedeutsame Erkenntnis:

Nicht gemeinsame politische Überzeugungen machen friedliche Verständigung möglich, sondern die Bereitschaft, Macht durch gemeinsame Regeln zu begrenzen.

Das ist ein Gedanke, den die Gegenwart dringend braucht.

1.7 Die Gegenwart – Eine gefährdete Ordnung

Mehr als acht Jahrzehnte nach der Gründung der Vereinten Nationen stellt sich die Frage, wie belastbar diese internationale Ordnung geblieben ist.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Kriege im Nahen Osten und die militärischen Konflikte anderer Regionen zeigen, wie bedroht der internationale Frieden weiterhin ist.

Das Friedensgutachten 2026 verwendet dafür einen bemerkenswerten Begriff:

Die neuen Warlords.

Traditionell bezeichnet man als Warlords regionale Kriegsherren, die ihre Macht durch bewaffnete Verbände und häufig außerhalb einer funktionierenden staatlichen Ordnung ausüben.

Die Friedensforscher übertragen diesen Begriff in ihrer Analyse auch auf staatliche Machtpolitik.

Sie fragen, was geschieht, wenn militärische Gewalt wieder stärker zur Durchsetzung territorialer, politischer und wirtschaftlicher Interessen eingesetzt wird.

Dabei sind die handelnden Staaten und ihre Regierungen nicht gleichzusetzen. Ihre politischen Ziele, ihre Rolle in Konflikten und die rechtliche Bewertung ihrer Handlungen unterscheiden sich.

Aber es gibt eine gemeinsame Grundfrage:

Was geschieht mit der internationalen Ordnung, wenn Regierungen rechtliche Grenzen zunehmend nach ihren eigenen Interessen auslegen oder ignorieren?

Hier kehrt mein humanistisches Anliegen zurück.

Der Mensch, dessen Leben 1945 zum Ausgangspunkt einer neuen Friedensordnung werden sollte, droht erneut zum Objekt staatlicher Machtpolitik zu werden.

Sein Schicksal hängt davon ab, welche Interessen Regierungen verfolgen, welche militärischen Mittel ihnen zur Verfügung stehen und ob internationale Regeln tatsächlich durchgesetzt werden können.

Das ist nicht zwangsläufig das Ende des Völkerrechts.

Aber es ist eine Herausforderung für seine Glaubwürdigkeit.

Denn Recht, das nur gegenüber den Schwachen durchgesetzt wird, während die Mächtigen sich seiner Kontrolle entziehen, verliert an Autorität.

1.8 Das Menschenbild hinter der Macht

Am Ende dieses ersten Kapitels möchte ich zu jener Frage zurückkehren, die mich seit Langem beschäftigt.

Welches Menschenbild liegt politischer Herrschaft zugrunde?

Es gibt ein Menschenbild, das den Einzelnen als Träger unveräußerlicher Würde begreift.

Und es gibt Herrschaftsvorstellungen, die den Menschen in erster Linie als Mitglied einer Nation, einer Religion oder einer ideologischen Gemeinschaft betrachten.

In der ersten Vorstellung ist der Staat ein Mittel, um das Zusammenleben freier und gleichberechtigter Menschen zu ermöglichen.

In der zweiten besteht die Gefahr, dass die Interessen der Gemeinschaft, so wie die Herrschenden sie definieren, über die Rechte des Einzelnen gestellt werden.

Das ist keine Unterscheidung zwischen bestimmten Völkern oder Kulturen.

Es ist eine Unterscheidung zwischen Menschenbildern.

Jede Gesellschaft kann sich in diese Richtung verändern.

Auch eine Demokratie ist nicht davor geschützt, die Freiheit und Würde des Einzelnen im Namen von Sicherheit, Ordnung oder nationaler Größe einzuschränken.

Deshalb genügt es nicht, die Menschenwürde in Verfassungen und Erklärungen festzuschreiben.

Sie muss politisches Handeln tatsächlich begrenzen.

Für mich ist der Schutz des Lebens deshalb kein abstrakter philosophischer Gedanke.

Er ist der Maßstab, an dem ich die Legitimität politischer Macht messe.

Ein Staat darf nicht deshalb alles, weil er mächtig ist.

Eine Religion darf nicht deshalb alles, weil sie ihre Wahrheit für absolut hält.

Eine Nation darf nicht deshalb alles, weil sie ihre Interessen für wichtiger erklärt als die Rechte anderer Menschen.

Der Mensch besitzt seine Würde unabhängig von diesen Ansprüchen.

Schluss – Das Recht auf Leben ist kein Privileg

Von der Ethik Albert Schweitzers über die Menschenrechte bis zur Charta der Vereinten Nationen führt eine gemeinsame moralische Linie:

Das menschliche Leben verlangt nach Schutz und Achtung.

Die Geschichte zeigt jedoch, wie häufig diese Überzeugung an den Interessen politischer und religiöser Macht scheitert.

Deshalb reicht es nicht, das Töten moralisch zu verurteilen.

Wir müssen auch die Mechanismen untersuchen, durch die Gewalt gerechtfertigt, organisiert und schließlich als selbstverständlich betrachtet wird.

Hier beginnt die eigentliche Untersuchung der Warlords.

Denn der Warlord ist nicht allein eine Figur der Militärgeschichte.

Er führt uns zu einer grundsätzlichen Frage über das Verhältnis von Gewalt, Recht und Herrschaft.

Wann dient die Macht dem Schutz des Menschen – und wann wird der Mensch zum Opfer der Macht?

Für mich bleibt die Antwort auf der Ebene des humanistischen Grundsatzes eindeutig:

Der Mensch ist das Mass. Nicht die Nation. Nicht die Religion. Nicht der Staat. Und niemals die Macht ihrer Herrscher.


Quellen für Kapitel 1

  • Immanuel Kant – Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1785.

  • Albert Schweitzer – Kultur und Ethik, 1923.

  • UN Treaty Collection – Atomwaffensperrvertrag, 1968.

  • Friedensgutachten 2026 – Die neuen Warlords: Gewaltdynamiken einhegen.

    Die Quelle: Das Friedensgutachten 2026

    Prof. Dr. Ursula Schröder - IFSH

    „Die neuen Warlords – Gewaltdynamiken einhegen“

    Veröffentlicht am 8. Juni 2026 von vier führenden deutschen Friedensforschungsinstituten.

    Der Bericht untersucht, wie Regierungen militärische Gewalt zur Durchsetzung politischer und wirtschaftlicher Interessen einsetzen und dabei die internationale Rechtsordnung schwächen.

    Friedensgutachten 2026 im Original (PDF)


    Kapitel 2 – Du sollst nicht töten

    Moral, Religion und ihre Ausnahmen

    Wenn das Leben heilig ist, warum darf es dann im Namen Gottes, des Staates oder einer höheren Wahrheit genommen werden?

    2.1 Das Gebot und sein Widerspruch

    „Du sollst nicht töten.“

    Kaum ein moralisches Gebot ist in unserer abendländischen Kultur so tief verwurzelt wie dieses.

    Es gehört zu den Zehn Geboten, die im Judentum und Christentum eine zentrale Bedeutung besitzen. Auch der Islam kennt ein grundlegendes Verbot ungerechtfertigter Tötung.

    Auf den ersten Blick scheint die Botschaft eindeutig.

    Das menschliche Leben soll geschützt werden.

    Doch wer die religiösen Überlieferungen genauer liest, entdeckt einen bemerkenswerten Widerspruch.

    Dieselben Traditionen, die das Leben unter göttlichen Schutz stellen, enthalten auch Berichte über Kriege, Strafgerichte und Situationen, in denen Menschen getötet werden dürfen oder sogar getötet werden sollen.

    Wie ist das miteinander vereinbar?

    Hat das menschliche Leben einen unbedingten Wert? Oder hängt dieser Wert davon ab, welcher Gemeinschaft ein Mensch angehört, welchen Glauben er bekennt und welche Autorität über ihn entscheidet?

    Für mich als Humanisten ist diese Frage von grundlegender Bedeutung.

    Denn wenn der Wert des Lebens von äußeren Bedingungen abhängig gemacht wird, entsteht eine gefährliche Möglichkeit: Die Mächtigen können darüber bestimmen, welche Menschen den vollen Schutz der Moral genießen und welche davon ausgenommen werden.

    Hier beginnt ein Konflikt, der die Geschichte der Religionen ebenso begleitet wie die Geschichte staatlicher Herrschaft.

    2.2 Das Judentum – Töten und Morden sind nicht dasselbe

    Bei der Beschäftigung mit den Zehn Geboten begegnet uns eine sprachlich und moralisch wichtige Unterscheidung.

    Das sechste Gebot nach der in Deutschland verbreiteten katholischen und lutherischen Zählung lautet traditionell:

    „Du sollst nicht töten.“

    Im hebräischen Original steht jedoch:

    Lo tirzach – לֹא תִּרְצָח

    Das verwendete Verb razach wird häufig im Sinne von „morden“ beziehungsweise rechtswidrigem Töten verstanden.

    Deshalb lautet eine präzisierende Übersetzung:

    „Du sollst nicht morden.“

    Der Unterschied ist erheblich.

    Das Gebot verbietet nicht unterschiedslos jeden denkbaren Fall einer Tötung. Die jüdische Rechtstradition unterscheidet unter anderem zwischen vorsätzlichem Mord, unbeabsichtigter Tötung, Notwehr und der Gewaltanwendung im Krieg.

    Bereits die hebräische Bibel enthält hierfür unterschiedliche rechtliche und moralische Regelungen.

    Das bedeutet allerdings nicht, dass das Judentum zwei grundsätzlich verschiedene Werte für menschliches Leben anerkennt.

    Vielmehr versucht die jüdische Rechtsüberlieferung, zwischen verbotener Tötung und Situationen zu unterscheiden, in denen eine Tötung als rechtlich gerechtfertigt angesehen werden kann.

    Eine eindrucksvolle Gegenposition zu jeder Geringschätzung des Menschenlebens findet sich im Talmud, Sanhedrin 37a.

    Dort wird sinngemäß erklärt, dass die Vernichtung eines einzigen Menschenlebens der Vernichtung einer ganzen Welt gleichkommt, während die Rettung eines Lebens der Rettung einer ganzen Welt entspricht.

    Dieser Gedanke berührt mich besonders.

    Denn er gibt dem einzelnen Menschen einen unermesslichen Wert.

    Gleichzeitig kennt die jüdische Geschichte, wie die Überlieferungen anderer Religionen, kriegerische Auseinandersetzungen und religiös begründete Gewalt.

    Hier entsteht die eigentliche Frage:

    Wie gelangt eine Gemeinschaft, die das menschliche Leben so hoch bewertet, zu Regeln, die unter bestimmten Bedingungen eine Tötung zulassen?

    Die Antwort liegt zunächst in der Unterscheidung zwischen Mord und Verteidigung.

    Wer einen Menschen ermordet, verletzt dessen Recht auf Leben.

    Wer dagegen einen unmittelbar bevorstehenden tödlichen Angriff abwehrt, kann gerade das Leben schützen wollen.

    Diese Unterscheidung ist moralisch nachvollziehbar.

    Schwieriger wird es, sobald nicht mehr der unmittelbar bedrohte Mensch, sondern eine politische oder religiöse Autorität darüber entscheidet, wann Gewalt notwendig sei.

    Das Problem beginnt nicht mit jeder Ausnahme vom Tötungsverbot. Es beginnt dort, wo eine Ausnahme zur Rechtfertigung nahezu unbegrenzter Gewalt wird.

    2.3 Das Christentum – Zwischen Feindesliebe und gerechtem Krieg

    Das Christentum übernimmt das Tötungsverbot aus der jüdischen Tradition.

    Jesus von Nazareth verschärft in der Bergpredigt sogar den moralischen Anspruch.

    Nicht erst die äußere Tat, sondern bereits Hass, Feindseligkeit und Verachtung werden zum Gegenstand der ethischen Betrachtung.

    Die Aufforderung zur Feindesliebe gehört zu den bemerkenswertesten Aussagen der christlichen Ethik.

    Wer seinen Feind lieben soll, kann ihn nicht einfach als wertloses Wesen behandeln.

    Doch auch das Christentum entwickelte im Laufe seiner Geschichte Lehren, nach denen Krieg unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein konnte.

    Der Kirchenvater Augustinus und später Thomas von Aquin beschäftigten sich mit der Frage des gerechten Krieges.

    Dahinter stand ein reales moralisches Problem.

    Darf ein Staat tatenlos bleiben, wenn seine Bevölkerung angegriffen und getötet wird?

    Kann Gewalt zur Verhinderung noch größerer Gewalt notwendig sein?

    Aus solchen Überlegungen entwickelte sich die Lehre vom gerechten Krieg.

    Sie knüpft die Rechtfertigung militärischer Gewalt an Bedingungen wie einen gerechten Grund, eine rechtmäßige Autorität und ein verantwortbares Ziel.

    In ihrer späteren Entwicklung wurden auch Verhältnismäßigkeit, Erfolgsaussichten und die Ausschöpfung friedlicher Mittel wichtig.

    Doch zwischen der theoretischen Lehre und der historischen Wirklichkeit bestand häufig eine große Distanz.

    Die Kreuzzüge, konfessionelle Gewalt und religiöse Verfolgungen zeigen, dass christliche Herrscher und kirchliche Autoritäten Gewalt auch religiös legitimierten.

    Der Glaube konnte Menschen zu Nächstenliebe und Barmherzigkeit bewegen.

    Er konnte aber ebenso von politischen Mächten zur Rechtfertigung von Krieg und Unterdrückung herangezogen werden.

    Gerade deshalb erscheint mir eine Unterscheidung unverzichtbar:

    Nicht jede Handlung, die im Namen einer Religion vorgenommen wird, entspricht deren zentralen moralischen Lehren.

    Und nicht jeder religiöse Anspruch ist bereits eine moralische Rechtfertigung.

    Wer behauptet, im Namen Gottes töten zu dürfen, muss sich der Frage stellen, weshalb seine Auslegung über dem Leben eines anderen Menschen stehen soll.

    2.4 Der Islam – Schutz des Lebens und die Grenzen der Gewalt

    Auch im Islam besitzt der Schutz menschlichen Lebens einen hohen Stellenwert.

    Der Koran enthält eine bemerkenswerte Aussage, die an die jüdische Überlieferung von der Rettung einer ganzen Welt erinnert.

    In Sure 5, Vers 32 wird sinngemäß erklärt, dass die ungerechtfertigte Tötung eines Menschen der Tötung der gesamten Menschheit gleichkommt und die Rettung eines Menschen der Rettung der gesamten Menschheit.

    Der Vers wird als Gebot an die Kinder Israels dargestellt und nennt zugleich Ausnahmen, deren Auslegung in der islamischen Rechtstradition diskutiert wird.

    Daneben enthält der Koran Regelungen für bewaffnete Konflikte.

    Sure 2, Vers 190 spricht vom Kampf gegen diejenigen, die Krieg führen, und verbietet zugleich die Überschreitung von Grenzen.

    Andere Verse entstanden im Zusammenhang konkreter Konflikte der frühen islamischen Gemeinschaft und wurden im Laufe der Geschichte unterschiedlich interpretiert.

    Die islamische Rechtstradition unterscheidet ebenfalls zwischen Mord, Notwehr, Strafrecht und bewaffnetem Kampf.

    Der Begriff Dschihad umfasst in islamischen Traditionen unterschiedliche Formen religiöser Anstrengung; bestimmte historische und juristische Lehren behandeln darunter auch den bewaffneten Kampf.

    Entscheidend ist deshalb die Frage nach der Auslegung und ihrer politischen Anwendung.

    Wird Religion als moralische Verpflichtung verstanden, die menschliches Verhalten begrenzt?

    Oder wird sie zum Herrschaftsanspruch, mit dem andere Menschen unterworfen werden sollen?

    Zwischen beiden Möglichkeiten liegt ein gewaltiger Unterschied.

    Die Geschichte islamisch geprägter Gesellschaften ist ebenso vielfältig wie die Geschichte christlich oder jüdisch geprägter Gesellschaften.

    Sie kennt religiöse Gelehrsamkeit, Philosophie, Wissenschaft, kulturelle Blüte und unterschiedliche Formen politischer Herrschaft.

    Sie kennt aber auch religiösen Fanatismus und gewaltsame Unterdrückung.

    Eine Religion darf deshalb nicht mit ihren extremistischen Auslegungen gleichgesetzt werden.

    Gerade für einen Humanisten muss gelten, dass Menschen nicht für die Verbrechen anderer Angehöriger ihrer Glaubensgemeinschaft verantwortlich gemacht werden dürfen.

    Doch diese notwendige Differenzierung darf nicht dazu führen, religiös legitimierte Gewalt von Kritik auszunehmen.

    Keine religiöse Überzeugung entbindet den Menschen von der Verantwortung für sein Handeln.

    2.5 Wenn aus Religion ein Herrschaftsanspruch wird

    An dieser Stelle beginnt eine Entwicklung, die unmittelbar zum Thema der Warlords führt.

    Religion kann den einzelnen Menschen zur Achtung vor dem Leben verpflichten.

    Sie kann aber auch zur Grundlage politischer Herrschaft erklärt werden.

    Gefährlich wird diese Verbindung, wenn eine politische Führung beansprucht, nicht nur weltliche Gesetze, sondern den unmittelbaren Willen Gottes zu vertreten.

    Denn damit verändert sich die Bedeutung von Widerspruch.

    Ein politischer Gegner ist dann möglicherweise nicht mehr einfach ein Mensch mit einer anderen Auffassung.

    Er wird zum Feind der göttlichen Ordnung erklärt.

    Aus Opposition wird Glaubensabfall.

    Aus Kritik wird Gotteslästerung.

    Aus dem Andersdenkenden wird ein Feind, dessen Unterwerfung oder Vernichtung als religiöse Pflicht ausgegeben werden kann.

    Hier liegt eine besonders gefährliche Verbindung zwischen absolutem Wahrheitsanspruch und politischer Gewalt.

    Ein weltlicher Machthaber kann seine Entscheidungen mit nationaler Sicherheit oder politischen Interessen rechtfertigen.

    Ein religiös legitimierter Herrscher kann darüber hinaus behaupten, seine Entscheidungen seien durch eine höhere, unangreifbare Autorität gedeckt.

    Die Möglichkeit menschlicher Kritik wird dadurch eingeschränkt.

    Denn wer will einer Macht widersprechen, die sich selbst als Vollstrecker göttlichen Willens darstellt?

    Das eigentliche Problem ist jedoch nicht allein religiöser Natur.

    Auch säkulare Ideologien können einen vergleichbaren Absolutheitsanspruch entwickeln.

    Wenn eine Nation, eine Rasse, eine Klasse oder eine historische Mission zum höchsten Wert erklärt wird, kann die Würde des einzelnen Menschen in den Hintergrund treten.

    Der Nationalsozialismus hat auf besonders verbrecherische Weise gezeigt, welche Folgen ein Menschenbild haben kann, das bestimmte Gruppen aus der moralischen Gemeinschaft ausschließt.

    Der Stalinismus wiederum verdeutlicht, wie politische Herrschaft Menschen unter Berufung auf eine angebliche historische Notwendigkeit vernichten lassen konnte.

    Die Rechtfertigungen waren unterschiedlich.

    Das gemeinsame Problem liegt in der Aufhebung der Grenzen politischer Macht.

    2.6 Der moralische Widerspruch

    Damit kehre ich zu meiner Ausgangsfrage zurück.

    Wenn Religionen das Leben schützen wollen, warum kennen sie dann Ausnahmen vom Tötungsverbot?

    Eine erste Antwort lautet: Weil menschliches Zusammenleben nicht ohne moralische Konflikte auskommt.

    Ein Mensch, der angegriffen wird, darf sich verteidigen.

    Eine Gemeinschaft kann gezwungen sein, ihre Bevölkerung gegen bewaffnete Angriffe zu schützen.

    Doch daraus folgt kein unbegrenztes Recht zur Gewalt.

    Die zweite Antwort führt tiefer.

    Religiöse und politische Ordnungen entstanden in historischen Gesellschaften, die häufig von Krieg, Unsicherheit und Machtkämpfen geprägt waren.

    Ihre Regeln spiegeln deshalb nicht nur moralische Ideale, sondern auch die Konflikte ihrer Entstehungszeit.

    Das erklärt historische Gewaltregelungen. Es macht sie nicht automatisch moralisch richtig.

    Für mich als Humanisten ist entscheidend, ob eine moralische Regel auch für den anderen gilt.

    Gilt das Recht auf Leben für den Fremden ebenso wie für den Angehörigen der eigenen Gemeinschaft?

    Gilt der Schutz vor Gewalt auch für den Menschen, der meinen Glauben nicht teilt?

    Besitzt der politische Gegner dieselbe Menschenwürde wie ich?

    Wenn wir diese Fragen unterschiedlich beantworten, beginnen wir, Menschen nach ihrer Zugehörigkeit zu bewerten.

    Dann entstehen moralische Hierarchien.

    Und aus diesen Hierarchien können Rechtfertigungen für Unterdrückung und Gewalt erwachsen.

    Eine Moral, die nur die eigenen Menschen schützt, ist noch keine universelle Moral.

    2.7 Vom religiösen Gebot zum Völkerrecht

    Die moderne internationale Rechtsordnung versucht, solche Unterschiede zu überwinden.

    Sie beruht auf dem Gedanken, dass grundlegende Rechte allen Menschen zustehen.

    Dabei ist zwischen dem Recht eines Staates, militärische Gewalt einzusetzen, und den Regeln für die tatsächliche Kriegführung zu unterscheiden.

    Die Charta der Vereinten Nationen verbietet grundsätzlich die zwischenstaatliche Androhung und Anwendung von Gewalt. Sie erkennt das Recht auf Selbstverteidigung bei einem bewaffneten Angriff an und ermöglicht bestimmte Maßnahmen des Sicherheitsrates.

    Das humanitäre Völkerrecht wiederum begrenzt die Gewalt auch dann, wenn ein bewaffneter Konflikt bereits begonnen hat.

    Zivilpersonen dürfen nicht unmittelbar angegriffen werden. Verwundete, Gefangene und Menschen, die nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen, müssen geschützt werden.

    Ein Staat kann sich nicht allein deshalb von diesen Pflichten befreien, weil er seine eigene Sache für gerecht hält.

    Gerade darin liegt ein entscheidender Fortschritt gegenüber einer Ordnung, in der jede Kriegspartei ihre Gewalt selbst für gerecht erklärt.

    Das internationale Recht verlangt Regeln, die unabhängig von der moralischen Selbsteinschätzung der Kriegsparteien gelten.

    Das ist ein bemerkenswerter Gedanke.

    Auch der Gegner bleibt Mensch.

    Auch der Besiegte besitzt Rechte.

    Auch ein berechtigtes Verteidigungsinteresse erlaubt nicht jede Form militärischer Gewalt.

    Das Recht versucht damit, etwas zu bewahren, das im Krieg besonders leicht verloren geht:

    Die Anerkennung des anderen als Menschen.

    2.8 Die Grenze der Macht

    Was folgt daraus für das Thema der neuen Warlords?

    Ein Warlord ist nicht dadurch gekennzeichnet, dass er überhaupt Gewalt ausübt.

    Auch ein rechtsstaatlich organisierter Staat kann unter rechtlich bestimmten Voraussetzungen Gewalt einsetzen.

    Entscheidend ist vielmehr, wie Gewalt legitimiert, begrenzt und kontrolliert wird.

    Wo ein Machthaber seine eigenen Interessen zum Gesetz erhebt, unabhängige Kontrolle ausschaltet und menschliches Leben der Sicherung seiner Herrschaft unterordnet, entsteht eine Form der Macht, die sich zunehmend von rechtsstaatlichen Grenzen entfernt.

    Religiöse Rechtfertigungen können diesen Prozess verstärken.

    Sie sind aber keine Voraussetzung dafür.

    Auch Nationalismus, territoriale Ansprüche, wirtschaftliche Interessen oder ideologische Überzeugungen können als Rechtfertigung militärischer Gewalt dienen.

    Das verbindet die historischen Kriegsfürsten mit den gegenwärtigen Debatten über staatliche Warlords.

    Die grundlegende Frage lautet:

    Wer darf tödliche Gewalt anordnen, und wer besitzt die Macht, diese Entscheidung zu überprüfen und zu begrenzen?

    Eine Gesellschaft, die diese Frage nicht mehr stellt, läuft Gefahr, Gewalt allein deshalb zu akzeptieren, weil sie von einer anerkannten Autorität ausgeht.

    Doch Autorität ist noch keine Moral.

    Und Macht ist noch kein Recht.

    Schluss – Die Heiligkeit des Lebens darf keine Ausnahme der Mächtigen sein

    Judentum, Christentum und Islam haben bedeutende Vorstellungen vom Schutz des menschlichen Lebens hervorgebracht.

    Gleichzeitig entstanden in ihren historischen Rechtstraditionen Unterscheidungen zwischen verbotener Tötung und gerechtfertigter Gewalt.

    Diese Spannung ist nicht einfach ein Beweis religiöser Doppelmoral. Sie verweist auf das schwierige Verhältnis zwischen moralischem Ideal, menschlicher Selbstverteidigung und gesellschaftlicher Ordnung.

    Das eigentliche Dilemma entsteht dort, wo die Auslegung dieser Regeln zur Machtfrage wird.

    Wenn diejenigen, die Gewalt ausüben wollen, zugleich allein bestimmen dürfen, wann diese Gewalt gerechtfertigt ist, verliert das Tötungsverbot einen Teil seiner schützenden Kraft.

    Für mich liegt darin eine grundlegende Warnung.

    Das menschliche Leben darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Herrscher seine Gewalt als heilig, gerecht, notwendig oder historisch unvermeidbar bezeichnet.

    Jede solche Begründung muss an allgemeinen moralischen und rechtlichen Maßstäben überprüft werden.

    Und der Maßstab muss für alle gelten.

    Für den Gläubigen und den Ungläubigen.

    Für den Angehörigen der eigenen Nation und für den Fremden.

    Für den Freund und den Gegner.

    Denn die Würde eines Menschen beginnt nicht mit seiner Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft.

    Sie beginnt mit seinem Menschsein.

    Der Mensch ist das Mass – und keine Macht darf sich selbst zur letzten Instanz über den Wert eines Menschenlebens erklären.


    Quellen und Anmerkungen zu Kapitel 2

    Die wichtigsten religiösen und rechtlichen Aussagen sind anhand folgender Texte überprüfbar:


    Kapitel 3 – Wenn Gott den Krieg legitimieren soll

    Über religiösen Fanatismus, absolute Wahrheitsansprüche und die Verwandlung des Menschen zum Werkzeug der Macht.

    3.1 Wenn aus Glauben Herrschaft wird

    Religionen versuchen seit Jahrtausenden, Antworten auf die grundlegenden Fragen menschlicher Existenz zu geben.

    Woher kommen wir? Warum leben wir? Was ist gut und böse? Was schulden wir unseren Mitmenschen? Und was erwartet uns nach dem Tod?

    Für unzählige Menschen sind religiöse Überzeugungen eine Quelle der Hoffnung, der Barmherzigkeit und der moralischen Orientierung.

    Doch die Geschichte kennt auch eine andere Seite.

    Religion kann mit politischer Macht verschmelzen. Aus einer persönlichen Glaubensüberzeugung wird dann ein Anspruch auf gesellschaftliche Unterordnung.

    Aus moralischen Geboten werden staatliche Gesetze.

    Aus religiösen Autoritäten werden politische Herrscher.

    Und aus Menschen, die anders glauben oder nicht glauben, können Gegner einer vermeintlich göttlichen Ordnung werden.

    Hier beginnt für mich ein fundamentales moralisches Problem.

    Als Humanist kann ich das Recht eines Menschen auf religiöse Überzeugung uneingeschränkt achten, ohne deshalb jede religiös begründete Handlung für gerechtfertigt zu halten.

    Religionsfreiheit bedeutet, glauben zu dürfen.

    Sie bedeutet nicht, andere Menschen zur Annahme dieses Glaubens zwingen zu dürfen.

    Die entscheidende Grenze liegt dort, wo persönliche Überzeugungen zum Herrschaftsanspruch gegenüber anderen Menschen werden.

    Der Glaube eines Menschen darf nicht über das Lebensrecht eines anderen Menschen gestellt werden.

    Dieser Grundsatz erscheint einfach.

    Seine Durchsetzung gehört jedoch zu den schwierigsten Aufgaben menschlicher Zivilisation.

    3.2 Die gefährliche Verwandlung einer Überzeugung in absolute Wahrheit

    Jede Gesellschaft benötigt gemeinsame Regeln.

    Menschen müssen darüber entscheiden, was erlaubt und verboten ist, welche Rechte geschützt werden und welche Pflichten das Zusammenleben ermöglichen.

    Solche Regeln können diskutiert, verändert und überprüft werden.

    Eine demokratische Rechtsordnung lebt davon, dass selbst grundlegende politische Entscheidungen der Kritik zugänglich bleiben.

    Problematisch wird es, wenn eine politische oder religiöse Führung beansprucht, im Besitz einer Wahrheit zu sein, die keiner menschlichen Überprüfung mehr bedarf.

    Denn damit verändert sich das Verhältnis zwischen Herrschenden und Beherrschten.

    Ein demokratischer Regierungschef muss seine Entscheidungen rechtfertigen.

    Ein religiöser Machthaber kann dagegen versuchen, sich auf eine Autorität zu berufen, die er als unfehlbar darstellt.

    Wer ihm widerspricht, widerspricht dann angeblich nicht nur einem Menschen, sondern Gott selbst.

    Das ist eine gefährliche Verschiebung.

    Denn wenn eine Macht ihre eigenen Entscheidungen für göttlich legitimiert erklärt, können Kritik und Opposition als Sünde behandelt werden.

    Damit entsteht ein System, in dem Gehorsam zur religiösen Pflicht und Widerstand zum moralischen Verbrechen erklärt werden kann.

    Die eigentliche Gefahr liegt nicht im Glauben an Gott.

    Sie liegt in der menschlichen Anmaßung, den Willen Gottes vollständig zu kennen und daraus ein uneingeschränktes Herrschaftsrecht abzuleiten.

    Wer sich selbst zum alleinigen Vollstrecker einer absoluten Wahrheit erklärt, kann die Grenzen seiner Macht aus dem Blick verlieren.

    Das gilt nicht nur für religiöse Herrschaft.

    Auch weltliche Ideologien können denselben Anspruch entwickeln.

    Sie ersetzen Gott durch die Nation, die Rasse, die Klasse oder eine angeblich unumkehrbare geschichtliche Entwicklung.

    Der Mechanismus bleibt vergleichbar: Eine höhere Sache wird behauptet, der sich der einzelne Mensch unterzuordnen hat.

    3.3 Der Islamische Staat – Wenn Terror zur Herrschaftsmethode wird

    Ein besonders erschütterndes Beispiel für die Verbindung religiösen Extremismus mit bewaffneter Herrschaft ist der sogenannte Islamische Staat, kurz IS.

    Diese dschihadistische Terrororganisation entstand aus extremistischen Netzwerken im Umfeld des Irakkriegs und entwickelte sich im Verlauf der Konflikte im Irak und in Syrien zu einer militärischen Macht.

    2014 rief die Organisation unter Abu Bakr al-Baghdadi ein angebliches Kalifat aus.

    Zeitweise kontrollierte sie große Gebiete in beiden Ländern.

    Sie verfügte über bewaffnete Einheiten, Verwaltungsstrukturen, Einnahmequellen und Einrichtungen zur Überwachung und Bestrafung der Bevölkerung.

    Der IS war damit mehr als eine terroristische Untergrundorganisation.

    Er versuchte, eine eigene politische Ordnung zu errichten, in der die Bevölkerung einer extremistischen Interpretation religiöser Normen unterworfen wurde.

    Wer sich widersetzte, musste mit schwerer Bestrafung rechnen.

    Öffentliche Hinrichtungen, Folter, Vertreibungen und systematische Gewalt dienten nicht nur der Bestrafung einzelner Menschen.

    Sie waren Mittel zur Einschüchterung und Beherrschung ganzer Gemeinschaften.

    Die Gewalt richtete sich gegen religiöse Minderheiten, Andersdenkende und Menschen, die sich der Herrschaft des IS widersetzten.

    Auch zahlreiche Muslime wurden Opfer der Organisation.

    Gerade diese Tatsache ist für das Verständnis entscheidend.

    Der Islamische Staat kämpfte nicht einfach gegen Menschen anderer Religionen.

    Er beanspruchte selbst innerhalb des Islam die ausschließliche Deutungshoheit und erklärte andere Muslime zu Abweichlern oder Feinden.

    Die Organisation versuchte, ihr eigenes Machtinteresse als religiöse Verpflichtung erscheinen zu lassen.

    Aus dem Anspruch, Gottes Willen durchzusetzen, entstand die Unterordnung menschlichen Lebens unter die Herrschaft einer bewaffneten Organisation.

    Für mich zeigt sich hier die äußerste Zuspitzung des moralischen Problems:

    Menschen wurden getötet, weil andere Menschen behaupteten, Gott verlange ihren Tod.

    3.4 Die Jesiden – Wenn Menschen ihre Existenzberechtigung abgesprochen wird

    Die Verbrechen des Islamischen Staates an den Jesiden gehören zu den erschütterndsten Beispielen religiös begründeter Verfolgung unserer Zeit.

    Die Jesiden bilden eine eigenständige religiöse Gemeinschaft, deren Angehörige vor allem im Nordirak lebten und leben.

    Im August 2014 griff der IS die Region Sindschar an.

    Tausende Menschen wurden vertrieben. Männer wurden ermordet, Frauen und Mädchen verschleppt, versklavt und sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Kinder wurden von ihren Familien getrennt.

    Die Täter rechtfertigten ihre Verbrechen mit einer extremistischen religiösen Ideologie, die den Angehörigen der jesidischen Glaubensgemeinschaft die Anerkennung ihrer religiösen Existenz verweigerte.

    Die Vereinten Nationen untersuchten diese Verbrechen umfassend.

    Das UN-Ermittlungsteam UNITAD kam zu der begründeten Einschätzung, dass der IS an den Jesiden Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen hatte.

    Was bedeutet eine solche Feststellung für unsere Frage nach dem Menschenbild?

    Die Täter betrachteten ihre Opfer nicht als gleichberechtigte Menschen mit eigener Würde.

    Sie ordneten sie einer religiös definierten Gruppe zu, deren Angehörige verfolgt, entrechtet oder vernichtet werden sollten.

    Der einzelne Mensch verschwand hinter einer kollektiven Zuschreibung.

    Ein Kind wurde nicht mehr als Kind betrachtet.

    Eine Frau nicht mehr als Mensch mit eigener Freiheit.

    Ein Mann nicht mehr als Individuum mit einem unveräußerlichen Lebensrecht.

    Sie wurden als Angehörige einer als feindlich erklärten Gemeinschaft behandelt.

    Hier liegt die moralische Katastrophe.

    Sobald die Zugehörigkeit zu einer Religion darüber entscheidet, ob ein Mensch leben darf, ist die universelle Menschenwürde aufgehoben.

    Das Schicksal der Jesiden erinnert uns daran, wie lebensgefährlich eine Herrschaft werden kann, die religiöse Ausgrenzung mit militärischer Gewalt verbindet.

    3.5 Der Krieg gegen die eigene Glaubensgemeinschaft

    Auch unter den Opfern des Islamischen Staates befanden sich zahlreiche Muslime.

    Das ist besonders aufschlussreich.

    Denn es widerlegt die vereinfachende Vorstellung, die Gewalt des IS habe sich ausschließlich gegen andere Religionen gerichtet.

    Schiitische Muslime wurden von der Organisation systematisch verfolgt und ermordet.

    Aber auch sunnitische Muslime, die sich ihrer Herrschaft widersetzten oder ihre Glaubensvorstellungen nicht teilten, waren schwerer Gewalt ausgesetzt.

    Im Juni 2014 wurden im irakischen Badusch-Gefängnis bei Mossul schätzungsweise 1.000 überwiegend schiitische männliche Gefangene von IS-Mitgliedern getötet.

    Die Ermittler der Vereinten Nationen dokumentierten die Taten und untersuchten sie unter dem Gesichtspunkt internationaler Verbrechen.

    Auch in überwiegend sunnitischen Gebieten des Irak beging der IS nach den Erkenntnissen von UNITAD Morde, Folter, Vertreibungen und andere schwere Verbrechen.

    Damit wird etwas Grundsätzliches sichtbar.

    Das entscheidende Kriterium war nicht allein die Zugehörigkeit zum Islam.

    Es war die Unterwerfung unter die eigene Herrschaftsordnung.

    Wer sich dieser Ordnung widersetzte, konnte zum Feind erklärt werden.

    Religion wurde damit zum Instrument politischer Kontrolle.

    Die Gewalt diente der Durchsetzung eines Herrschaftsanspruchs, der sich selbst für unangreifbar erklärte.

    In diesem Sinne zeigt der Islamische Staat eine wesentliche Eigenschaft des Warlord-Systems:

    Die bewaffnete Macht bestimmt die Regeln, und die Regeln dienen der Erhaltung der bewaffneten Macht.

    3.6 Die Macht über Leben und Tod

    Der Begriff Warlord bezeichnet traditionell einen militärischen Machthaber, der durch bewaffnete Kräfte territoriale und politische Herrschaft ausübt.

    Häufig entstehen solche Herrschaftsformen dort, wo staatliche Institutionen zerfallen oder ihre Macht verlieren.

    Ein Warlord kontrolliert Gebiete, Verkehrswege, Einnahmequellen und Menschen.

    Seine Autorität beruht wesentlich auf der Fähigkeit, Gewalt anzuwenden.

    Er kann Abgaben erzwingen, Gegner verfolgen und seine Herrschaft durch bewaffnete Einheiten sichern.

    Der Islamische Staat wies zahlreiche Merkmale einer solchen territorialen Gewaltherrschaft auf.

    Er verband sie allerdings mit einem umfassenden religiös-ideologischen Anspruch und mit transnationalem Terrorismus.

    Deshalb wäre es historisch ungenau, ihn ausschließlich als gewöhnliche Warlord-Organisation zu betrachten.

    Seine Herrschaftsform lässt sich aber mit anderen gewaltsamen Herrschaftssystemen vergleichen.

    Besonders interessant erscheint mir dabei das Verhältnis von Recht und Macht.

    In einem Rechtsstaat ist die politische Gewalt grundsätzlich an eine übergeordnete Rechtsordnung gebunden.

    Gerichte können staatliche Entscheidungen überprüfen.

    Gesetze begrenzen die Befugnisse der Regierenden.

    Grundrechte schützen den Einzelnen auch gegen staatliche Eingriffe.

    In einem System unkontrollierter bewaffneter Herrschaft können diese Schutzmechanismen fehlen.

    Die Machthaber setzen Regeln durch, die ihre eigene Stellung sichern.

    Die Bevölkerung besitzt dann kaum Möglichkeiten, sich wirksam gegen Willkür zu verteidigen.

    Hier entsteht jene Situation, die Thomas Hobbes im 17. Jahrhundert als grundlegendes Problem fehlender gesicherter Friedensordnung behandelte.

    Ohne eine wirksame Rechtsordnung können Gewalt und Unsicherheit das Zusammenleben bestimmen.

    Allerdings genügt auch eine starke Staatsgewalt allein nicht.

    Denn ein allmächtiger Staat kann selbst zum Unterdrücker werden.

    Für mich folgt daraus eine notwendige Ergänzung zu Hobbes:

    Nicht allein die Durchsetzung von Ordnung macht politische Herrschaft legitim.

    Die Ordnung muss dem Schutz des Menschen dienen.

    3.7 Wenn Ideologien den Menschen verdrängen

    Die Verbindung zwischen Religion und Gewalt ist nur ein Teil eines größeren Problems.

    Auch politische Ideologien können den Einzelnen einer vermeintlich höheren Sache unterordnen.

    Der Nationalsozialismus erklärte die Zugehörigkeit zu einer rassisch definierten Volksgemeinschaft zum grundlegenden politischen Kriterium.

    Menschen wurden nach ihrer Herkunft kategorisiert, entrechtet, verfolgt und ermordet.

    Der Stalinismus rechtfertigte umfassende staatliche Repression und politische Gewalt unter Berufung auf Klassenkampf, revolutionäre Ziele und den Anspruch der Partei auf historische Wahrheit.

    Diese Herrschaftssysteme unterschieden sich in ihren Ideologien, Institutionen und historischen Umständen erheblich.

    Doch sie zeigen, wie politische Macht Menschenleben entwerten kann, wenn sie sich einer absoluten Wahrheit verpflichtet sieht und unabhängige Kontrolle beseitigt.

    Dabei müssen wir die historischen Unterschiede ernst nehmen.

    Nicht jeder Nationalismus ist Faschismus.

    Nicht jede religiöse Überzeugung ist Fundamentalismus.

    Und nicht jede starke Staatsgewalt ist eine totalitäre Herrschaft.

    Entscheidend ist die konkrete Frage, welche Rechte der einzelne Mensch besitzt und ob diese Rechte auch gegen die Machthaber durchgesetzt werden können.

    Hier sehe ich eine unmittelbare Verbindung zu meiner Beschäftigung mit dem Menschenbild hinter politischen Entscheidungen.

    Wird der Mensch als selbstständiges Wesen mit unveräußerlicher Würde anerkannt?

    Oder erscheint er als Bestandteil einer größeren Ordnung, deren Ziele wichtiger sind als seine Freiheit und sein Leben?

    Diese Unterscheidung führt uns zu zwei gegensätzlichen Vorstellungen politischer Legitimität.

    In der einen besitzt Macht ihre Berechtigung, weil sie den Menschen schützt.

    In der anderen wird der Mensch zum Mittel, mit dem Macht erhalten oder vergrößert werden soll.

    Das ist die moralische Grenze, die mich interessiert.

    3.8 Der Staat als möglicher Träger unbegrenzter Gewalt

    Bisher haben wir uns mit einer terroristischen Organisation und mit historischen Formen ideologischer Herrschaft beschäftigt.

    Doch die eigentliche Herausforderung unseres Essays liegt noch vor uns.

    Was geschieht, wenn nicht eine bewaffnete Miliz, sondern ein international anerkannter Staat militärische Gewalt zur Durchsetzung seiner Interessen einsetzt?

    Ein Staat besitzt im Unterschied zu einem Warlord reguläre Institutionen, eine Verwaltung, eine Rechtsordnung und Streitkräfte.

    Seine Regierung kann auf internationale Anerkennung und verfassungsrechtlich bestimmte Befugnisse zurückgreifen.

    Diese Unterschiede sind wesentlich.

    Die bloße Verfügbarkeit militärischer Macht macht einen Staat nicht zu einer Warlord-Herrschaft.

    Aber die Existenz staatlicher Institutionen garantiert noch nicht, dass ihre Macht stets rechtmäßig eingesetzt wird.

    Auch Regierungen können internationale Verpflichtungen verletzen, Menschenrechte missachten oder militärische Gewalt unrechtmäßig anwenden.

    Gerade deshalb bestehen die Charta der Vereinten Nationen, das humanitäre Völkerrecht und internationale Mechanismen zur Verfolgung schwerer Verbrechen.

    Das Recht soll verhindern, dass militärische Überlegenheit zur ausreichenden Begründung politischen Handelns wird.

    Die Grundfrage lautet:

    Was geschieht, wenn die Mächtigen selbst entscheiden wollen, welche Grenzen des Rechts für sie gelten?

    Das Friedensgutachten 2026 greift diese Problematik mit dem Begriff der neuen Warlords auf.

    Seine These führt uns über traditionelle Kriegsfürsten und terroristische Organisationen hinaus.

    Sie betrifft das Verhalten staatlicher Machtzentren und die Frage, wie sich die internationale Rechtsordnung gegenüber militärischer Machtpolitik behaupten kann.

    Dabei dürfen wir die unterschiedlichen Akteure nicht gleichsetzen.

    Der Angriffskrieg eines Staates, die militärische Verteidigung gegen einen Angriff, terroristische Gewalt und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sind rechtlich und historisch getrennt zu beurteilen.

    Doch alle verlangen die Prüfung derselben grundlegenden Prinzipien: Schutz menschlichen Lebens, Verhältnismäßigkeit, rechtliche Verantwortung und Begrenzung der Gewalt.

    3.9 Der Humanismus als Gegenentwurf

    Was setzt ein Humanist dem Anspruch absoluter Herrschaft entgegen?

    Zunächst die Anerkennung der menschlichen Fehlbarkeit.

    Kein Mensch besitzt uneingeschränkte Wahrheit.

    Keine politische Partei und keine religiöse Autorität ist vor Irrtum gefeit.

    Deshalb brauchen Gesellschaften Kritik, Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte und die Freiheit, Entscheidungen infrage zu stellen.

    Humanismus bedeutet nicht, dass alle moralischen Fragen einfach zu beantworten wären.

    Er verlangt auch nicht, auf jede Form der Selbstverteidigung zu verzichten.

    Aber er setzt einen Maßstab, der nicht von der Macht der Handelnden abhängig ist.

    Der Wert des menschlichen Lebens darf nicht willkürlich verändert werden.

    Der Gegner bleibt Mensch.

    Der Andersgläubige bleibt Mensch.

    Der politische Dissident bleibt Mensch.

    Und selbst derjenige, der schwerste Schuld auf sich geladen hat, verliert dadurch nicht seine Menschenwürde.

    Dieser Gedanke bildet die Grundlage einer politischen Ordnung, in der staatliche Gewalt begrenzt und kontrolliert werden muss.

    Gerade deshalb ist die Verbindung zwischen absolutem Wahrheitsanspruch und unkontrollierter Macht so gefährlich.

    Wer keinen Irrtum zulässt, benötigt keine Kritik.

    Wer keine Kritik zulässt, beseitigt Kontrolle.

    Und wer keiner Kontrolle unterliegt, kann die Grenzen seiner Macht selbst bestimmen.

    So kann aus einer vermeintlichen moralischen Gewissheit ein Herrschaftssystem entstehen, in dem menschliches Leben dem Willen der Mächtigen untergeordnet wird.

    Dem stellt der Humanismus eine andere Vorstellung entgegen:

    Die Würde des Menschen ist keine Gnade der Herrschenden. Sie begrenzt deren Herrschaft.

    Schluss – Kein Gott und keine Ideologie entbindet den Menschen von Verantwortung

    Die Geschichte des Islamischen Staates zeigt, wie eine bewaffnete Organisation religiöse Überzeugungen zur Legitimation systematischer Unterdrückung und schwerster Gewaltverbrechen missbrauchen konnte.

    Die Verfolgung der Jesiden, die Ermordung schiitischer Gefangener und die Gewalt gegen sunnitische Gemeinschaften verdeutlichen, welche Folgen entstehen können, wenn eine Herrschaft sich selbst zur alleinigen Instanz über Wahrheit, Recht und Leben erklärt.

    Doch das zugrunde liegende Problem reicht über religiösen Extremismus hinaus.

    Auch weltliche Ideologien können Gewalt rechtfertigen, wenn sie ihre Ziele über die Würde des einzelnen Menschen stellen.

    Deshalb darf unsere Frage nicht allein lauten, welche Religion oder Ideologie Gewalt ermöglicht.

    Sie muss lauten:

    Wie wird Macht begrenzt?

    Wer kontrolliert diejenigen, die über bewaffnete Gewalt verfügen?

    Welche Rechte besitzt der Einzelne gegenüber den Herrschenden?

    Und welche Verantwortung tragen jene, die den Tod anderer Menschen anordnen oder billigend in Kauf nehmen?

    Für mich bleibt die humanistische Antwort eindeutig.

    Niemand kann sich seiner moralischen Verantwortung entziehen, indem er behauptet, Gott, die Geschichte oder die Nation verlange sein Handeln.

    Wer Gewalt ausübt, muss sich an Recht und Moral messen lassen.

    Das gilt für religiöse Führer ebenso wie für politische Machthaber.

    Das gilt für bewaffnete Organisationen ebenso wie für Staaten.

    Der Mensch darf niemals zum Opfer einer Wahrheit werden, die sich selbst für unfehlbar hält.

    Und er darf niemals zum bloßen Werkzeug einer Macht werden, die ihre eigenen Grenzen nicht mehr anerkennt.

    Damit gelangen wir zum nächsten Schritt unserer Untersuchung.

    Bevor wir die heutigen Staatsführer betrachten, müssen wir verstehen, woher der Begriff Warlord stammt, wie sich Kriegsfürstentum historisch entwickelte und weshalb bewaffnete Gewalt immer wieder zur Grundlage politischer Herrschaft werden konnte.


    Kapitel 4 – Die Geschichte der Warlords

    Von den Kriegsherren zur Herrschaft der Gewalt

    Wie bewaffnete Gefolgschaft, wirtschaftliche Interessen und politische Macht miteinander verschmelzen.

    4.1 Was ist ein Warlord?

    Der englische Begriff Warlord bedeutet wörtlich Kriegsherr oder Kriegsfürst.

    Er bezeichnet einen Machthaber, dessen politische Stellung wesentlich auf der Kontrolle bewaffneter Kräfte beruht und der häufig unabhängig von einer übergeordneten staatlichen Autorität handelt.

    Ein Warlord verfügt möglicherweise über ein eigenes Territorium, erhebt Abgaben, kontrolliert Handelswege und unterhält eine persönliche Armee.

    Er kann Bündnisse schließen, Kriege führen und seine Herrschaft durch militärische Überlegenheit sichern.

    Doch nicht jeder militärische Befehlshaber ist ein Warlord.

    Ein General innerhalb einer rechtsstaatlich kontrollierten Armee besitzt eine andere Stellung als ein Kriegsherr, dessen Soldaten ihm persönlich verpflichtet sind.

    Ebenso ist nicht jeder Rebellenführer automatisch ein Warlord. Manche bewaffneten Bewegungen verfolgen politische Programme, die über die persönlichen Interessen ihrer Kommandeure hinausreichen.

    Für den klassischen Warlord ist dagegen die Verbindung von persönlicher Macht, bewaffneter Gefolgschaft und Kontrolle wirtschaftlicher Ressourcen besonders kennzeichnend.

    Er ist nicht einfach ein Soldat.

    Er ist ein Herrscher, dessen politische und wirtschaftliche Existenz von der Verfügung über Gewalt abhängt.

    Seine Macht beruht häufig auf einem einfachen Kreislauf:

    Bewaffnete Kräfte ermöglichen die Kontrolle eines Gebietes. Das Gebiet liefert Einnahmen. Mit diesen Einnahmen werden Soldaten bezahlt, Waffen gekauft und neue Anhänger gewonnen.

    So wird Gewalt zu einer wirtschaftlichen Ressource.

    Und wirtschaftliche Ressourcen ermöglichen neue Gewalt.

    Diese Verbindung ist für die Geschichte des Kriegsfürstentums entscheidend.

    4.2 China – Das klassische Zeitalter der Warlords

    Die moderne historische Bedeutung des Begriffs Warlord ist eng mit der chinesischen Geschichte verbunden.

    1911 brach die jahrhundertealte Herrschaft der Qing-Dynastie zusammen.

    1912 wurde die Republik China gegründet.

    Doch der Übergang vom Kaiserreich zur Republik brachte keine stabile demokratische Ordnung hervor.

    Der Militär- und Staatsführer Yuan Shikai konzentrierte zunehmend die politische Macht auf sich. Nach seinem Tod im Juni 1916 zerfiel die zentrale Autorität.

    Regionale Militärführer gewannen an Einfluss.

    Sie kontrollierten Provinzen, unterhielten eigene Armeen und bildeten wechselnde Bündnisse.

    Die Jahre von 1916 bis 1928 werden deshalb häufig als chinesische Warlord-Ära bezeichnet.

    Zu den bekannten militärischen Machthabern gehörten Zhang Zuolin in der Mandschurei, Wu Peifu in Nord- und Zentralchina sowie Feng Yuxiang, dessen Machtstellung sich mehrfach veränderte.

    Diese Männer verfügten über erhebliche militärische Ressourcen.

    Sie kämpften gegeneinander, schlossen zeitweilige Bündnisse und beeinflussten die Politik der Zentralregierung in Peking.

    Die Bevölkerung war dabei häufig den wechselnden militärischen Ansprüchen ausgesetzt.

    Steuern und Abgaben wurden eingezogen, um Truppen zu finanzieren. Die Kontrolle von Eisenbahnlinien und wichtigen Handelswegen wurde zum strategischen Vorteil.

    Politische Macht und militärische Macht waren kaum voneinander zu trennen.

    Die Warlords unterschieden sich allerdings erheblich in ihren politischen Vorstellungen, ihrer Verwaltung und ihrem Verhalten gegenüber der Bevölkerung.

    Es wäre historisch ungenau, sie als vollständig gleichartige Gruppe zu betrachten.

    Gemeinsam war ihnen jedoch eine wesentliche Eigenschaft:

    Ihre persönliche militärische Machtstellung begrenzte die Fähigkeit einer zentralen Regierung, einheitliches Recht durchzusetzen.

    Die Nordexpedition der nationalchinesischen Kuomintang unter Chiang Kai-shek führte 1928 zu einer formellen Wiedervereinigung großer Teile Chinas.

    Der Einfluss regionaler Militärmachthaber verschwand dadurch nicht sofort. Einige behielten auch in den folgenden Jahrzehnten bedeutende Positionen.

    Die chinesische Geschichte verdeutlicht ein Grundproblem des Warlord-Systems:

    Wenn bewaffnete Loyalität wichtiger wird als die Loyalität gegenüber einer gemeinsamen Rechtsordnung, zerfällt politische Herrschaft in konkurrierende Machtbereiche.

    4.3 Afghanistan – Von der Befreiung zur Konkurrenz der Kriegsherren

    Ein weiteres Beispiel begegnet uns im Afghanistan des späten 20. Jahrhunderts.

    1979 marschierte die Sowjetunion in Afghanistan ein.

    Gegen die sowjetischen Truppen und die mit ihnen verbündete afghanische Regierung kämpften unterschiedliche Widerstandsgruppen, die als Mudschaheddin bekannt wurden.

    Sie erhielten Unterstützung aus dem Ausland, unter anderem von Pakistan, den Vereinigten Staaten und Saudi-Arabien.

    Der gemeinsame Kampf gegen die sowjetische Präsenz bedeutete jedoch nicht, dass die verschiedenen Gruppen über ein gemeinsames politisches Zukunftsmodell verfügten.

    Nach dem sowjetischen Truppenabzug 1989 und dem Zusammenbruch der afghanischen Regierung 1992 verschärften sich die Machtkämpfe zwischen den bewaffneten Fraktionen.

    Regionale Kommandeure kontrollierten Territorien, Verkehrswege und wirtschaftliche Einnahmequellen.

    Zu den einflussreichen militärischen Akteuren gehörten Abdul Rashid Dostum, Ahmad Shah Massoud und Ismail Khan.

    Ihre Rollen und politischen Ziele unterschieden sich erheblich. Dennoch zeigt die afghanische Entwicklung, wie schwer es sein kann, bewaffnete Bewegungen nach einem gemeinsamen Krieg in eine einheitliche staatliche Ordnung einzubinden.

    Vor allem die Hauptstadt Kabul wurde in den 1990er-Jahren durch schwere Kämpfe verwüstet.

    Die Bevölkerung hatte nicht nur unter dem vorausgegangenen Krieg, sondern auch unter den Rivalitäten der neuen militärischen Machthaber zu leiden.

    In dieser Situation gewann die Taliban-Bewegung an Einfluss.

    Sie versprach, Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, während sie selbst eine autoritäre religiöse Herrschaft errichtete.

    1996 eroberte sie Kabul.

    Bemerkenswert ist die politische Dynamik:

    Das Versagen konkurrierender Kriegsherren konnte eine neue Bewegung stärken, die Ordnung versprach und dafür umfassenden Gehorsam verlangte.

    So kann die Herrschaft bewaffneter Gruppen die Voraussetzungen für eine andere autoritäre Ordnung schaffen.

    Das Beispiel Afghanistan lehrt deshalb zweierlei.

    Erstens: Militärische Erfolge gegen einen gemeinsamen Gegner garantieren noch keine stabile Friedensordnung.

    Zweitens: Die Sehnsucht nach Sicherheit kann so groß werden, dass Menschen selbst erhebliche Einschränkungen ihrer Freiheit hinnehmen.

    4.4 Somalia – Wenn der Staat seine Autorität verliert

    In Somalia brach 1991 die Herrschaft des langjährigen Staatspräsidenten Siad Barre zusammen.

    Der Sturz des Regimes führte jedoch nicht zur Entstehung einer funktionierenden gesamtstaatlichen Ordnung.

    Stattdessen kämpften unterschiedliche bewaffnete Gruppen um Macht, Territorium und wirtschaftliche Ressourcen.

    Zu den bekanntesten militärischen Führern gehörte Mohammed Farah Aidid.

    Seine Milizen kontrollierten zeitweise Teile der Hauptstadt Mogadischu und spielten während der internationalen Intervention in Somalia eine zentrale Rolle.

    Häfen, Verkehrswege, Handelsbeziehungen und humanitäre Hilfslieferungen wurden zu Faktoren politischer und militärischer Macht.

    Die internationale Gemeinschaft versuchte durch Hilfsmissionen und militärische Einsätze, die katastrophale humanitäre Lage zu verbessern.

    Doch die komplexe Verbindung aus Clanstrukturen, bewaffneten Gruppen, wirtschaftlichen Interessen und schwachen Institutionen erschwerte eine dauerhafte Stabilisierung.

    Somalia zeigt besonders deutlich, dass der Zusammenbruch staatlicher Autorität nicht zu einem Zustand ohne Macht führt.

    Macht verschwindet nicht.

    Sie verteilt sich neu.

    Wo keine allgemein anerkannte staatliche Institution Sicherheit garantiert, übernehmen andere Akteure diese Funktion – oftmals gegen Bezahlung und unter Anwendung von Gewalt.

    Der Bewohner einer solchen Region erlebt den Staat nicht als zuverlässigen Beschützer seiner Rechte.

    Er muss sich mit denjenigen arrangieren, die tatsächlich über bewaffnete Macht verfügen.

    Damit verändert sich sein Verhältnis zum Recht.

    Nicht mehr die allgemein geltende Regel entscheidet allein über seine Sicherheit.

    Entscheidend kann werden, welchem lokalen Machthaber er untersteht, welche Abgaben er bezahlt oder welche Beziehungen ihn schützen.

    Die Unterscheidung zwischen öffentlicher Ordnung und privater Herrschaft beginnt zu verschwimmen.

    4.5 Liberia – Vom Warlord zum Staatspräsidenten

    Eine besonders aufschlussreiche Entwicklung fand in Liberia statt.

    1989 begann dort ein Bürgerkrieg, als bewaffnete Kräfte unter Charles Taylor von der Elfenbeinküste aus in das Land eindrangen.

    In den folgenden Jahren zerfiel Liberia in unterschiedliche militärische Machtbereiche.

    Die bewaffneten Gruppen kämpften um politische Kontrolle und wirtschaftliche Ressourcen.

    Holz, Diamanten und Handelsbeziehungen wurden zu wichtigen Finanzierungsquellen des Krieges.

    Charles Taylor entwickelte sich zu einem der einflussreichsten Kriegsführer.

    1997 gewann er die Präsidentschaftswahlen und wurde Staatspräsident Liberias.

    Damit gelang einem früheren Warlord der Übergang an die Spitze eines international anerkannten Staates.

    Dieser Vorgang ist für unsere Untersuchung von besonderer Bedeutung.

    Denn er zeigt, dass die Unterscheidung zwischen bewaffnetem Kriegsfürsten und staatlichem Herrscher nicht immer dauerhaft ist.

    Eine Person kann zunächst außerhalb staatlicher Institutionen militärische Macht aufbauen und später die staatlichen Institutionen selbst übernehmen.

    Das bedeutet nicht, dass die Teilnahme an einer Wahl bedeutungslos wäre. Auch in Liberia hatten die Wähler politische Gründe für ihre Entscheidungen, darunter die Hoffnung auf ein Ende der Gewalt.

    Aber die Übernahme eines Staatsamtes löst nicht automatisch die Strukturen auf, auf denen die vorherige Macht beruhte.

    Charles Taylor wurde später wegen seiner Beteiligung an schweren Verbrechen im Bürgerkrieg des benachbarten Sierra Leone durch den Sondergerichtshof für Sierra Leone verurteilt.

    2012 wurde er zu 50 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

    Der Fall zeigt, dass politische Spitzenämter und internationale strafrechtliche Verantwortung miteinander vereinbar sind.

    Staatliche Autorität bietet keinen grundsätzlichen Schutz vor der Verfolgung internationaler Verbrechen.

    Gleichzeitig illustriert Liberia den Übergang, der für unser späteres Thema entscheidend werden soll:

    Der Kriegsfürst kann zum Staatspräsidenten werden. Aber kann auch ein Staatspräsident Verhaltensweisen eines Kriegsfürsten annehmen?

    4.6 Die Ökonomie des Krieges

    Betrachtet man China, Afghanistan, Somalia und Liberia gemeinsam, fällt eine Gemeinsamkeit auf.

    Gewalt ist nicht nur ein Mittel, politische Gegner zu besiegen.

    Sie kann selbst zur Grundlage eines wirtschaftlichen Systems werden.

    Wer ein Gebiet militärisch kontrolliert, kann Steuern erheben, Waren beschlagnahmen, Handelswege überwachen oder natürliche Ressourcen ausbeuten.

    Mit diesen Einnahmen lässt sich die militärische Macht wiederum ausbauen.

    Für den Warlord entsteht dadurch ein wirtschaftliches Interesse an der Aufrechterhaltung seiner Herrschaft.

    Ein dauerhafter Frieden kann dieses System gefährden, wenn er die Einnahmequellen bewaffneter Gruppen beseitigt oder ihre Führer einer staatlichen Kontrolle unterstellt.

    Das erklärt, weshalb Friedensverhandlungen in solchen Konflikten häufig außergewöhnlich schwierig sind.

    Es geht nicht allein um politische Programme oder weltanschauliche Überzeugungen.

    Es geht auch um materielle Interessen.

    Wer verdient am Krieg?

    Wer verliert seine Macht, wenn der Krieg endet?

    Wer kontrolliert die Ressourcen, aus denen bewaffnete Gefolgschaft finanziert wird?

    Diese Fragen sind nicht weniger wichtig als die moralischen Rechtfertigungen, die Kriegsparteien öffentlich vortragen.

    Sie führen uns zu einer ernüchternden Einsicht.

    Krieg kann für die Bevölkerung eine Katastrophe und für bestimmte Machtgruppen gleichzeitig eine Einnahmequelle sein.

    Damit entsteht ein grundlegender Interessenkonflikt zwischen den Menschen, die unter der Gewalt leiden, und denjenigen, deren Macht von ihr abhängt.

    4.7 Der Warlord als politischer Unternehmer

    Es lohnt sich, den Warlord nicht nur als grausamen Kriegsherrn, sondern auch als politischen Unternehmer zu betrachten.

    Er organisiert Menschen.

    Er beschafft Ressourcen.

    Er verhandelt mit Verbündeten.

    Er schafft Loyalitäten.

    Er entwickelt Strategien, um seine Macht zu erhalten.

    Diese Fähigkeiten unterscheiden sich auf den ersten Blick nicht grundsätzlich von organisatorischen Fähigkeiten, die auch in Unternehmen oder staatlichen Institutionen benötigt werden.

    Der entscheidende Unterschied liegt jedoch im Mittel der Machtsicherung.

    In einem Unternehmen beruhen Verträge und wirtschaftliche Beziehungen grundsätzlich auf einer rechtlichen Ordnung.

    In einer Demokratie beruht politische Herrschaft auf geregelter Legitimation, öffentlicher Verantwortung und überprüfbaren Zuständigkeiten.

    Der Warlord dagegen kann seine Interessen mit bewaffneter Gewalt durchsetzen und die Bevölkerung seiner Herrschaft unterwerfen.

    Seine Gefolgsleute schulden ihm möglicherweise mehr Loyalität als einer abstrakten staatlichen Institution.

    Das kann seine Machtstellung kurzfristig stärken, macht sie aber zugleich von persönlichen Beziehungen, finanziellen Mitteln und militärischer Stärke abhängig.

    Die Geschichte zeigt deshalb, dass Warlord-Systeme häufig von wechselnden Bündnissen, Verrat und Konkurrenz geprägt sind.

    Die Herrschaft beruht weniger auf dauerhaften Institutionen als auf der Fähigkeit, Macht immer wieder neu zu behaupten.

    Für die betroffene Bevölkerung kann das eine fortwährende Unsicherheit bedeuten.

    4.8 Der überraschende Perspektivwechsel des Friedensgutachtens 2026

    Bis hierher haben wir Warlords vor allem als Akteure schwacher oder zerfallender Staaten kennengelernt.

    Sie entstanden dort, wo staatliche Institutionen ihre Autorität verloren, Armeen sich verselbstständigten oder wirtschaftliche Interessen durch bewaffnete Gruppen gesichert wurden.

    Doch das Friedensgutachten 2026 erweitert den Blick.

    Die vier deutschen Friedensforschungsinstitute verwenden den Begriff des staatlichen Warlords.

    Damit beschreiben sie ein Verhalten, bei dem auch Regierungen mächtiger Staaten militärische Gewalt oder deren Androhung zur Durchsetzung von Macht- und Profitinteressen einsetzen und bestehende internationale Regeln schwächen.

    Das ist eine bemerkenswerte begriffliche Erweiterung.

    Der klassische Warlord kann seine Herrschaft häufig deshalb errichten, weil der Staat schwach ist.

    Der staatliche Warlord, wie ihn die Friedensforscher beschreiben, verfügt dagegen selbst über die Institutionen eines Staates.

    Er besitzt Zugang zu Armeen, Nachrichtendiensten, wirtschaftlichen Ressourcen und moderner Waffentechnik.

    Er muss die staatliche Ordnung nicht von außen bekämpfen.

    Er kann ihre Mittel für die eigene Machtpolitik einsetzen.

    Diese Gegenüberstellung ist analytisch interessant, darf aber nicht dazu führen, unterschiedliche politische Akteure unterschiedslos gleichzusetzen.

    Ein Präsident einer verfassungsmäßig organisierten Demokratie steht unter anderen institutionellen Bedingungen als ein bewaffneter Milizenführer in einem Bürgerkrieg.

    Auch die rechtliche Bewertung konkreter Kriegshandlungen verlangt eine eigenständige Prüfung.

    Die Friedensforscher behaupten jedoch, dass bestimmte Muster militärischer Machtpolitik Ähnlichkeiten mit der Handlungsweise klassischer Warlords aufweisen.

    Dazu zählen die Konzentration politischer Macht, das expansive Einsetzen militärischer Mittel und die Unterordnung übergeordneter Regeln unter eigene Interessen.

    Die entscheidende Veränderung liegt im Maßstab.

    Wo ein lokaler Warlord eine Provinz kontrolliert, kann eine Großmacht internationale Sicherheitsordnungen beeinflussen.

    Wo eine Miliz über begrenzte Waffensysteme verfügt, stehen einem Staat moderne Armeen und möglicherweise Atomwaffen zur Verfügung.

    Die möglichen Folgen reichen deshalb weit über einzelne Regionen hinaus.

    4.9 Ein Begriff, der zur Vorsicht verpflichtet

    Der Begriff Warlord ist nicht neutral.

    Er weckt Vorstellungen von Gesetzlosigkeit, militärischer Willkür und persönlicher Herrschaft.

    Deshalb muss seine Verwendung begründet werden.

    Wir sollten nicht jeden Regierungschef, der einen Krieg führt oder militärische Gewalt einsetzt, als Warlord bezeichnen.

    Ein solcher Sprachgebrauch würde wesentliche Unterschiede verwischen.

    Staaten können nach internationalem Recht zur Selbstverteidigung berechtigt sein.

    Militärische Maßnahmen können unterschiedlichen rechtlichen und politischen Bedingungen unterliegen.

    Die Verantwortung für einen Angriffskrieg ist nicht mit der Verantwortung für die Verteidigung gegen einen solchen Angriff gleichzusetzen.

    Wer den Begriff Warlord auf staatliche Führung überträgt, sollte deshalb konkrete Kriterien benennen.

    Welche Interessen werden mit militärischer Gewalt verfolgt?

    Welche rechtlichen Grundlagen bestehen?

    Welche Institutionen kontrollieren den Einsatz der Gewalt?

    Welche wirtschaftlichen und politischen Vorteile entstehen daraus?

    Und welche Folgen hat das Handeln für die betroffene Bevölkerung?

    Erst durch solche Fragen wird aus einem provokanten Begriff ein brauchbares Instrument der Analyse.

    Gerade darin sehe ich den Wert des Friedensgutachtens.

    Es zwingt uns, über ein Phänomen nachzudenken, das lange überwiegend mit Bürgerkriegsgebieten und schwachen Staaten verbunden wurde.

    Was geschieht, wenn Merkmale persönlicher und expansiver Gewaltpolitik nicht am Rand, sondern im Zentrum der internationalen Ordnung auftreten?

    Das ist die eigentliche Herausforderung seiner These.

    Schluss – Die Rückkehr des Kriegsfürstentums?

    Die Geschichte der Warlords zeigt kein einheitliches Bild.

    Die chinesischen Militärführer des frühen 20. Jahrhunderts, die afghanischen Kommandeure, die somalischen Milizen und die bewaffneten Bewegungen Liberias entstanden unter unterschiedlichen historischen Bedingungen.

    Dennoch verband sie die Bedeutung persönlich kontrollierter militärischer Gewalt für politische Herrschaft.

    Wo diese Gewalt nicht wirksam durch eine gemeinsame Rechtsordnung begrenzt wurde, entstanden konkurrierende Machtbereiche.

    Die Bevölkerung musste sich häufig mit denjenigen arrangieren, die tatsächlich über Waffen und Ressourcen verfügten.

    Das Friedensgutachten 2026 stellt nun eine weiterführende Frage.

    Können ähnliche Handlungsmuster auch innerhalb mächtiger Staaten auftreten?

    Kann eine Regierung staatliche Institutionen benutzen, um militärische Gewalt in einer Weise einzusetzen, die internationale Regeln untergräbt?

    Und wie verändert sich dadurch die Weltordnung?

    Für mich liegt die Bedeutung dieser Fragen nicht darin, möglichst viele Politiker mit einem scharfen Begriff zu belegen.

    Mich interessiert die geschichtliche Entwicklung der Macht.

    Denn Macht verändert ihre Erscheinungsformen.

    Sie kann sich auf Tradition, Religion, militärische Stärke, wirtschaftlichen Einfluss oder demokratische Legitimation berufen.

    Ihre Berechtigung und ihre Grenzen müssen dennoch überprüfbar bleiben.

    Am Ende steht deshalb eine Frage, die von den chinesischen Kriegsherren bis in die Gegenwart führt:

    Schafft das Recht die Grenzen der Macht – oder bestimmt die Macht, welches Recht noch gelten soll?

    Mit dieser Frage wenden wir uns nun den politischen Akteuren unserer Gegenwart zu.


    Quellen zu Kapitel 4

    • James E. Sheridan, The Warlord Era: Politics and Militarism under the Peking Government, 1916–28, in The Cambridge History of China.

      The Cambridge History of China
    • Stephen Ellis, Liberia’s Warlord Insurgency, 1998.

      African Studies Centre Leiden
    • David Harris, From ‚Warlord‘ to ‚Democratic‘ President: How Charles Taylor Won the 1997 Liberian Elections.

      Cambridge Core
    • Forschungsbeitrag zur Entwicklung bewaffneter Herrschaft in Afghanistan.

      DOI

     

    Kapitel 5 – Die neuen staatlichen Warlords

    Putin, Trump, Netanjahu und die Krise der internationalen Ordnung

    Wenn Großmächte militärische Gewalt zur Durchsetzung ihrer Interessen einsetzen – und das Völkerrecht an seine Grenzen gerät.

    5.1 Eine überraschende Diagnose

    Als ich zum ersten Mal hörte, Donald Trump werde als Warlord bezeichnet, war ich überrascht.

    Ein amerikanischer Präsident als Kriegsfürst?

    Bis dahin verband ich den Begriff mit bewaffneten Milizen in Afghanistan, mit regionalen Kriegsherren in China oder mit den blutigen Bürgerkriegen Afrikas.

    Doch das Friedensgutachten 2026 der vier führenden deutschen Friedensforschungsinstitute stellt eine weitergehende These auf.

    Sein Titel lautet:

    „Die neuen Warlords – Gewaltdynamiken einhegen“.

    Die Wissenschaftler untersuchen eine internationale Entwicklung, in der Staaten zunehmend militärische Gewalt einsetzen oder androhen, um politische, territoriale und wirtschaftliche Interessen durchzusetzen.

    Dabei nennen sie nicht nur Wladimir Putin und Donald Trump. Auch Israels Regierung und weitere Groß- und Mittelmächte stehen im Mittelpunkt ihrer Analyse.

    Es geht um Russland, die Vereinigten Staaten, Israel, aber ebenso um Pakistan, die Türkei, Äthiopien und verschiedene Golfstaaten.

    Die Autoren sprechen von einer neuen Form staatlichen Kriegsfürstentums.

    Diese Diagnose ist bemerkenswert.

    Denn sie kehrt eine historische Vorstellung um.

    Früher entstanden Warlords häufig dort, wo staatliche Autorität zusammengebrochen war.

    Heute richten die Friedensforscher ihren Blick auf Staaten, die über funktionierende Regierungsapparate, diplomatische Vertretungen, reguläre Streitkräfte und teilweise über Atomwaffen verfügen.

    Nicht die Abwesenheit staatlicher Macht ist das Problem.

    Die Frage lautet vielmehr, wie diese Macht eingesetzt wird.

    Damit steht ein Grundprinzip der internationalen Ordnung zur Diskussion:

    Darf militärische Stärke darüber entscheiden, welches Recht gilt?

    5.2 Wladimir Putin – Der Krieg um Grenzen und Herrschaft

    Am 24. Februar 2022 begann Russland seine groß angelegte Invasion der Ukraine.

    Bereits 2014 hatte Russland die Krim annektiert. International wurde diese Annexion überwiegend nicht anerkannt.

    Mit dem Angriff von 2022 weitete sich der Konflikt zu einem umfassenden zwischenstaatlichen Krieg aus.

    Die russische Führung begründete ihre militärischen Handlungen unter anderem mit Sicherheitsinteressen, der NATO-Osterweiterung und dem Schutz russischsprachiger Bevölkerungsgruppen.

    Diese Begründungen änderten nichts daran, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Angriff als Verletzung der UN-Charta verurteilte und den Rückzug der russischen Streitkräfte verlangte.

    Der russische Angriffskrieg macht ein grundlegendes Problem sichtbar.

    Wenn ein Staat seine militärische Überlegenheit einsetzt, um Grenzen gegen den Willen eines Nachbarstaates zu verändern, wird ein Kernprinzip der internationalen Ordnung infrage gestellt.

    Seit 1945 soll gerade verhindert werden, dass Staaten fremde Territorien mit Gewalt erobern.

    Die Unverletzlichkeit international anerkannter Grenzen ist kein bloßes diplomatisches Ritual.

    Sie dient auch dem Schutz kleinerer und militärisch schwächerer Staaten.

    Ohne diese Regel müssten Staaten ihre Sicherheit weit stärker von ihrer eigenen militärischen Stärke abhängig machen.

    Der Krieg in der Ukraine zeigt zugleich die menschlichen Folgen solcher Machtpolitik.

    Menschen sterben an der Front und in ihren Städten. Familien verlieren Angehörige. Wohngebiete werden zerstört. Millionen Menschen mussten ihre Heimat verlassen.

    Die militärischen und territorialen Ziele der Regierungen werden in Landkarten und Verhandlungen sichtbar.

    Die Verluste einzelner Menschen lassen sich dagegen kaum in politische Erfolgsrechnungen übersetzen.

    Für unsere Untersuchung ist entscheidend, dass Russland einen international anerkannten Nachbarstaat angegriffen hat.

    Die Ukraine besitzt nach Artikel 51 der UN-Charta grundsätzlich das Recht auf Selbstverteidigung.

    Diese rechtliche Unterscheidung darf bei aller Kritik am Krieg nicht verloren gehen.

    Die Verantwortung für den Angriff und die rechtliche Bewertung einzelner Handlungen während des Krieges sind getrennte Fragen.

    Auch eine verteidigende Kriegspartei bleibt an das humanitäre Völkerrecht gebunden.

    Der russische Angriffskrieg veranschaulicht damit einen wesentlichen Aspekt der Warlord-These: die Anwendung militärischer Gewalt zur Durchsetzung territorialer und politischer Machtansprüche.

    5.3 Donald Trump – Wenn Machtpolitik zur Außenpolitik wird

    Donald Trump steht für eine andere politische Konstellation.

    Die Vereinigten Staaten sind eine demokratisch verfasste Republik mit Gewaltenteilung, Kongress, unabhängigen Gerichten und einer langen verfassungsrechtlichen Tradition.

    Der amerikanische Präsident besitzt weitreichende außen- und sicherheitspolitische Befugnisse. Dennoch ist seine Macht rechtlich und institutionell begrenzt.

    Warum also taucht sein Name im Zusammenhang mit den neuen Warlords auf?

    Das Friedensgutachten verweist auf eine Entwicklung, in der die amerikanische Regierung militärischen Druck und Gewalt zur Durchsetzung außenpolitischer Ziele nutzt und etablierte internationale Verfahren zurückdrängt.

    Besonders deutlich wird die Kritik an der US-Intervention in Venezuela, an den amerikanisch-israelischen Militärschlägen gegen den Iran sowie an Trumps Forderungen bezüglich Grönlands.

    Die Autoren bewerten die Intervention in Venezuela und die gemeinsamen Angriffe der USA und Israels auf den Iran als völkerrechtswidrig.

    Dabei muss zwischen den einzelnen Fällen unterschieden werden.

    Die militärische Intervention in Venezuela betrifft die Frage, ob ein Staat gewaltsam in die politische Ordnung eines anderen Staates eingreifen darf.

    Die Angriffe auf den Iran betreffen das Gewaltverbot und die Grenzen präventiver militärischer Maßnahmen.

    Die Forderungen nach einer amerikanischen Kontrolle Grönlands berühren die territoriale Integrität und das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung. Eine politische Forderung ist allerdings nicht mit einem tatsächlich geführten Angriff gleichzusetzen.

    Die amerikanische Regierung verweist bei militärischen Operationen auf Sicherheitsinteressen, Bedrohungen und die Notwendigkeit, gegnerische Fähigkeiten zu begrenzen.

    Solche Argumente müssen anhand konkreter Tatsachen und der Regeln des Völkerrechts geprüft werden.

    Das Recht auf Selbstverteidigung ist keine allgemeine Ermächtigung, militärische Gewalt gegen jeden Staat einzusetzen, dessen Regierung als gefährlich betrachtet wird.

    Gerade hier liegt das institutionelle Problem.

    Wenn eine Großmacht internationale Regeln nach ihrem eigenen Sicherheitsverständnis auslegt, stellt sich die Frage, welche Instanz im Konfliktfall wirksam über die Rechtmäßigkeit entscheiden kann.

    Besonders brisant ist dies bei den Vereinigten Staaten.

    Sie gehörten zu den maßgeblichen Architekten jener internationalen Ordnung, deren Regeln im Friedensgutachten als zunehmend gefährdet beschrieben werden.

    Damit entsteht ein historischer Gegensatz.

    Die USA waren 1945 entscheidend an der Gründung der Vereinten Nationen beteiligt.

    Heute kritisieren Friedensforscher, dass amerikanische Machtpolitik zur Schwächung eben dieser Ordnung beiträgt.

    Das ist keine Gleichsetzung der amerikanischen Verfassungsordnung mit einer persönlichen Militärherrschaft.

    Es ist eine Frage nach der Bindung staatlicher Macht an internationale Regeln.

    Wie weit reicht die Freiheit einer Großmacht, wenn sie ihre Interessen über die Regeln stellt, die sie selbst mitgeschaffen hat?

    5.4 Benjamin Netanjahu – Sicherheit, Krieg und internationale Verantwortung

    Der israelisch-palästinensische Konflikt stellt uns vor eine besonders komplexe historische und rechtliche Situation.

    Israel wurde 1948 gegründet und ist ein international anerkannter Staat.

    Seine Bevölkerung hat ebenso wie die palästinensische Bevölkerung Anspruch auf Sicherheit, Freiheit und den Schutz grundlegender Menschenrechte.

    Am 7. Oktober 2023 verübten die Hamas und andere bewaffnete Gruppen einen groß angelegten Terrorangriff auf Israel.

    Dabei wurden Menschen ermordet, verletzt und als Geiseln verschleppt.

    Diese Verbrechen bilden einen unverzichtbaren Ausgangspunkt für jede Betrachtung der folgenden militärischen Auseinandersetzungen.

    Israel reagierte mit einer umfangreichen militärischen Offensive im Gazastreifen.

    Die israelische Regierung begründete ihr Vorgehen mit der Bekämpfung der Hamas, der Befreiung der Geiseln und der Verhinderung weiterer Angriffe.

    Der Krieg verursachte zugleich massive Zerstörungen, zahlreiche Todesopfer und eine schwere humanitäre Krise unter der palästinensischen Zivilbevölkerung.

    Hier begegnen wir einer besonders schwierigen Frage des Völkerrechts.

    Ein Staat darf seine Bevölkerung gegen bewaffnete Angriffe schützen.

    Aber auch die Ausübung dieses Rechts ist an rechtliche Grenzen gebunden.

    Das humanitäre Völkerrecht schützt Zivilpersonen, verlangt die Unterscheidung zwischen militärischen Zielen und Zivilbevölkerung und verbietet unverhältnismäßige sowie wahllose Angriffe.

    Das gilt unabhängig davon, wie schwer die vorausgegangenen Verbrechen einer gegnerischen bewaffneten Organisation waren.

    Am 21. November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant.

    Die Vorwürfe betreffen mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

    Ein Haftbefehl ist jedoch keine strafrechtliche Verurteilung. Für die Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

    Israel bestreitet die Zuständigkeit des Gerichtshofs und weist die Vorwürfe zurück.

    Auch gegen Verantwortliche der Hamas wurden internationale strafrechtliche Schritte eingeleitet.

    Diese Verfahren zeigen, wie schwierig, aber auch wie wichtig die persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit bei bewaffneten Konflikten ist.

    Das Friedensgutachten 2026 kritisiert außerdem israelische Landnahmen in den besetzten palästinensischen Gebieten und untersucht die Rolle israelischer Militär- und Siedlergewalt.

    Zugleich fordert es die Entwaffnung der Hamas und eine tragfähige politische Perspektive für die palästinensische Bevölkerung.

    Damit wird deutlich, dass die Friedensforscher nicht allein das Verhalten einer Konfliktpartei untersuchen.

    Sie betrachten die politischen Bedingungen, unter denen Gewalt fortgesetzt oder beendet werden kann.

    Für unseren Essay ergibt sich daraus eine wichtige Unterscheidung:

    Die Verantwortung einer Regierung ist nicht mit der Verantwortung eines ganzen Volkes gleichzusetzen.

    Kritik an Entscheidungen der israelischen Regierung ist keine Bewertung aller Israelis oder jüdischer Menschen.

    Ebenso dürfen die Verbrechen der Hamas nicht den Palästinensern insgesamt zugerechnet werden.

    Gerade in einem Konflikt, der von historischen Traumata, religiösen Bindungen und nationalen Ansprüchen geprägt ist, bleibt diese Unterscheidung unerlässlich.

    5.5 Die weiteren Akteure – Wenn Mittelmächte ihre Interessen militärisch verfolgen

    Das Friedensgutachten beschränkt seine Untersuchung nicht auf die großen politischen Namen.

    Es richtet den Blick ausdrücklich auf Mittelmächte, deren militärische und wirtschaftliche Bedeutung in regionalen Konflikten gewachsen ist.

    Pakistan und die Türkei werden im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sicherheitskonflikten und militärischer Machtprojektion betrachtet.

    Äthiopien spielt in den Konfliktdynamiken am Horn von Afrika eine wichtige Rolle.

    Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar werden hinsichtlich ihres Einflusses auf Konflikte im Nahen Osten und in Afrika untersucht.

    Dabei nehmen die Golfstaaten unterschiedliche Rollen ein.

    Sie können militärische Akteure unterstützen, wirtschaftliche Ressourcen bereitstellen und zugleich als diplomatische Vermittler auftreten.

    Diese Mehrfachrollen sind analytisch besonders interessant.

    Ein Staat kann an einem Konflikt wirtschaftliche oder strategische Interessen besitzen und gleichzeitig an Friedensverhandlungen mitwirken.

    Deshalb wäre es zu einfach, alle Beteiligten nur in Kategorien von Kriegstreibern und Friedensstiftern einzuordnen.

    Entscheidend sind ihre konkreten Handlungen.

    Unterstützen sie bewaffnete Gruppen?

    Welche Bedingungen knüpfen sie an Waffenlieferungen oder Finanzhilfen?

    Wirken sie auf die Beendigung von Gewalt hin?

    Oder tragen ihre Maßnahmen dazu bei, militärische Konflikte zu verlängern?

    An dieser Stelle kehrt ein Motiv aus Kapitel 4 zurück.

    Bereits die klassischen Warlords verbanden militärische Macht mit der Kontrolle wirtschaftlicher Ressourcen.

    Heute können internationale Finanzströme, Rüstungsgeschäfte, Energieinteressen und strategische Bündnisse vergleichbare Verflechtungen zwischen Wirtschaft und bewaffneter Gewalt schaffen.

    Die historischen Unterschiede bleiben erheblich.

    Aber die Untersuchung der materiellen Interessen hinter Gewalt ist notwendig, wenn wir die modernen Konflikte verstehen wollen.

    5.6 Was verbindet die neuen Warlords?

    Nach diesen unterschiedlichen Fällen stellt sich die Frage nach den gemeinsamen Merkmalen.

    Das Friedensgutachten beschreibt eine Entwicklung, die sich nicht allein an einzelnen Regierungschefs festmachen lässt.

    Mehrere Veränderungen werden sichtbar.

    Erstens wird militärische Gewalt wieder offener als Instrument staatlicher Interessenpolitik eingesetzt.

    Zweitens verlieren internationale Institutionen an Einfluss, wenn mächtige Staaten deren Entscheidungen ignorieren oder ihre Arbeit blockieren.

    Drittens wächst die Bedeutung wirtschaftlicher und territorialer Interessen bei der Führung und Unterstützung bewaffneter Konflikte.

    Viertens wird internationale Zusammenarbeit häufiger von kurzfristigen Vereinbarungen zwischen mächtigen Akteuren abhängig gemacht.

    Diese Entwicklungen sind nicht neu.

    Auch während des Kalten Krieges kam es zu Interventionen, Stellvertreterkriegen und schweren Verletzungen des Völkerrechts.

    Die internationale Ordnung von 1945 war niemals eine Welt ohne Machtpolitik.

    Das Friedensgutachten stellt aber die These auf, dass sich gegenwärtig eine neue Qualität der Entgrenzung militärischer Gewalt abzeichnet.

    Die Regeln der Nachkriegsordnung geraten unter Druck, während ihre wichtigsten Institutionen an Handlungsfähigkeit verlieren.

    Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob mächtige Staaten jemals gegen das Recht verstoßen haben.

    Das haben sie in unterschiedlichen historischen Situationen getan.

    Die Frage lautet vielmehr, ob internationale Regeln weiterhin als verbindliche Begrenzung staatlicher Macht anerkannt und wirksam durchgesetzt werden können.

    5.7 Das Völkerrecht und die doppelten Maßstäbe

    Besonders bemerkenswert finde ich eine Kritik des Friedensgutachtens an der deutschen Außenpolitik.

    Die Autoren fordern, Verstöße gegen das Völkerrecht unabhängig davon zu benennen, ob sie von politischen Gegnern oder Verbündeten begangen werden.

    Dahinter steht ein grundlegendes Problem internationaler Glaubwürdigkeit.

    Wenn ein Staat den Angriff eines Gegners verurteilt, vergleichbare Rechtsfragen bei einem Verbündeten jedoch aus politischer Rücksichtnahme übergeht, entsteht der Eindruck unterschiedlicher Maßstäbe.

    Allerdings verlangt eine konsequente Anwendung des Völkerrechts nicht, unterschiedliche Konflikte als rechtlich identisch zu behandeln.

    Das Recht muss die Tatsachen jedes Einzelfalls berücksichtigen.

    Ein Angriffskrieg, eine rechtmäßige Verteidigung, ein unverhältnismäßiger militärischer Angriff und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind unterschiedliche rechtliche Sachverhalte.

    Die Gleichheit vor dem Recht bedeutet nicht, dass alle Fälle gleich beurteilt werden müssen.

    Sie bedeutet, dass dieselben rechtlichen Maßstäbe für alle gelten sollen.

    Das ist für mich einer der interessantesten Gedanken des gesamten Friedensgutachtens.

    Denn das Problem doppelter Maßstäbe begegnete uns bereits in Kapitel 2.

    Dort untersuchten wir die Frage, weshalb das Töten einerseits religiös und moralisch geächtet wird, unter bestimmten Bedingungen jedoch als erlaubt erscheint.

    Auch das Völkerrecht kennt rechtlich begründete Ausnahmen vom Gewaltverbot.

    Aber diese Ausnahmen dürfen nicht allein deshalb unterschiedlich ausgelegt werden, weil der handelnde Staat ein Freund oder ein Gegner ist.

    Eine Rechtsordnung, die von politischen Beziehungen abhängig wird, verliert einen Teil ihrer Verlässlichkeit.

    Und eine internationale Ordnung ohne verlässliche Regeln wird besonders für kleinere und schwächere Staaten gefährlich.

    5.8 Die Vereinten Nationen – Eine Ordnung mit eingebautem Widerspruch

    1945 wollten die Gründer der Vereinten Nationen eine Wiederholung der Katastrophen zweier Weltkriege verhindern.

    Die Charta verpflichtete die Mitgliedstaaten zur friedlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten und begrenzte die Anwendung militärischer Gewalt.

    Zugleich entstand ein Sicherheitsrat mit fünf ständigen Mitgliedern, denen ein besonderes Vetorecht eingeräumt wurde.

    Damit erhielt die neue Weltorganisation einen strukturellen Widerspruch.

    Sie beruht auf der souveränen Gleichheit der Staaten, verleiht aber bestimmten Großmächten besondere Entscheidungsbefugnisse.

    Dieser Widerspruch war historisch gewollt.

    Die Großmächte sollten dauerhaft in die Friedensordnung eingebunden werden.

    Eine Organisation, die gegen den entschlossenen Widerstand ihrer mächtigsten Mitglieder handeln müsste, erschien den Gründern kaum funktionsfähig.

    Doch das Vetorecht kann gerade dann zum Problem werden, wenn eines dieser Mitglieder selbst an einem Konflikt beteiligt ist.

    Russland besitzt ebenso ein Vetorecht wie die Vereinigten Staaten, China, Frankreich und Großbritannien.

    Deshalb kann der Sicherheitsrat in zentralen Konflikten blockiert werden.

    Die Generalversammlung kann politische Resolutionen verabschieden, besitzt aber nicht dieselben bindenden Entscheidungsbefugnisse für Zwangsmaßnahmen wie der Sicherheitsrat.

    Hier zeigt sich, weshalb internationales Recht und internationale Machtpolitik so schwer voneinander zu trennen sind.

    Die Vereinten Nationen können rechtliche Grundsätze formulieren und internationale Zusammenarbeit ermöglichen.

    Ihre Durchsetzung hängt jedoch wesentlich vom Verhalten der Mitgliedstaaten ab.

    Damit gelangen wir zu einer unangenehmen historischen Erkenntnis.

    Die internationale Friedensordnung benötigt die Mitwirkung jener Großmächte, deren Macht sie begrenzen soll.

    Das ist ihr grundlegendes institutionelles Dilemma.

    5.9 Was bedeutet diese Entwicklung für den Menschen?

    Bis hierher haben wir Staaten, Kriege, Institutionen und internationale Vereinbarungen betrachtet.

    Doch ich möchte an den Ausgangspunkt unseres Essays zurückkehren.

    Den Menschen.

    Was bedeutet die Schwächung internationaler Regeln für den einzelnen Menschen?

    Für einen Bewohner der Ukraine kann sie bedeuten, dass seine Heimat zum Schauplatz eines langjährigen Krieges wird.

    Für eine Familie im Gazastreifen kann sie bedeuten, dass der Schutz vor Gewalt und die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern nicht ausreichend gewährleistet sind.

    Für einen Menschen im Sudan kann sie bedeuten, bewaffneten Gruppen ausgeliefert zu sein, während internationale Vermittlungsbemühungen nur begrenzt wirken.

    Für Menschen in anderen Krisengebieten können territoriale Machtkämpfe, wirtschaftliche Interessen und staatliche Interventionen ähnliche Gefahren verursachen.

    Die politischen und rechtlichen Ursachen dieser Konflikte unterscheiden sich.

    Aber die menschliche Verletzlichkeit ist ihnen gemeinsam.

    Darin liegt für mich der Ausgangspunkt humanistischen Denkens.

    Politische Entscheidungen müssen nicht nur nach ihren strategischen Zielen, sondern auch nach ihren Auswirkungen auf menschliches Leben beurteilt werden.

    Der Begriff Warlord kann helfen, bestimmte Formen entgrenzter Gewaltpolitik zu beschreiben.

    Aber kein Begriff ersetzt die genaue Untersuchung der Tatsachen.

    Und kein noch so eindrucksvoller politischer Vorwurf kann die Verantwortung ersetzen, zwischen Schuld, Verdacht und rechtmäßiger Handlung zu unterscheiden.

    Gerade ein Essay, der den Menschen zum Maßstab erklärt, muss diese Sorgfalt bewahren.

    5.10 Die Macht und ihre Rechtfertigungen

    Wenn man die Beispiele dieses Kapitels betrachtet, fällt auf, wie unterschiedlich Regierungen den Einsatz militärischer Gewalt begründen.

    Russland beruft sich auf Sicherheitsinteressen und historische Ansprüche.

    Die Vereinigten Staaten begründen Interventionen unter anderem mit nationaler Sicherheit und der Bekämpfung von Bedrohungen.

    Israel verweist auf den Schutz seiner Bevölkerung und den Kampf gegen bewaffnete Organisationen.

    Regionale Mächte stellen ihre militärische Beteiligung häufig in den Zusammenhang eigener Sicherheitsinteressen und strategischer Stabilität.

    Diese Begründungen sind nicht automatisch falsch oder richtig.

    Sie müssen geprüft werden.

    Welche Bedrohung bestand tatsächlich?

    Gab es rechtliche Voraussetzungen für den Einsatz militärischer Gewalt?

    Welche friedlichen Alternativen standen zur Verfügung?

    Wie wurde die Zivilbevölkerung geschützt?

    Und welche Verantwortung tragen die politischen Entscheidungsträger für die Folgen ihres Handelns?

    Die Geschichte zeigt, dass Macht stets nach Rechtfertigungen sucht.

    Das ist nicht grundsätzlich problematisch. Politische Herrschaft muss ihr Handeln begründen können.

    Problematisch wird es, wenn die Begründung an die Stelle der rechtlichen Prüfung tritt.

    Dann kann ein Sicherheitsinteresse zur Rechtfertigung fast jeder Maßnahme erklärt werden.

    Dann kann aus Verteidigung ein unbegrenzter Anspruch auf militärisches Handeln entstehen.

    Und dann kann die Berufung auf Frieden selbst zum Instrument gewaltsamer Machtpolitik werden.

    Die entscheidende Aufgabe einer Rechtsordnung besteht darin, solche Ansprüche überprüfen und begrenzen zu können.

    Schluss – Wenn die Mächtigen das Recht entmachten

    Das Friedensgutachten 2026 beschreibt eine internationale Ordnung, die durch neue Formen militärischer Machtpolitik unter Druck gerät.

    Seine These vom staatlichen Warlord ist eine politische und wissenschaftliche Deutung, kein gerichtliches Urteil über einzelne Staatsführer.

    Sie zwingt jedoch zu einer grundlegenden Frage.

    Was geschieht, wenn mächtige Staaten die Grenzen ihrer Gewalt zunehmend selbst definieren?

    Die Geschichte der klassischen Warlords hat gezeigt, dass bewaffnete Herrschaft entstehen kann, wenn gemeinsame staatliche Institutionen zerfallen.

    Die Gegenwart stellt uns vor eine andere Möglichkeit.

    Internationale Institutionen können bestehen bleiben und dennoch an Wirksamkeit verlieren, wenn ihre Regeln von mächtigen Akteuren missachtet werden.

    Dann entsteht nicht zwangsläufig eine Welt ohne Recht.

    Aber eine Welt, in der die Durchsetzung des Rechts zunehmend von politischen Machtverhältnissen abhängt.

    Für mich als Humanisten liegt genau darin die tiefere Bedeutung dieser Entwicklung.

    Ein Menschenleben besitzt keinen geringeren Wert, weil es auf dem Territorium eines schwachen Staates gelebt wird.

    Die Würde eines Menschen verändert sich nicht mit der militärischen Stärke seiner Regierung.

    Und die Verantwortung für den Schutz menschlichen Lebens darf nicht allein von strategischen Bündnissen und nationalen Interessen abhängen.

    Deshalb möchte ich zum Ende dieses Kapitels keine neuen moralischen Gebote verkünden.

    Die entscheidenden Regeln wurden längst formuliert.

    1945 in der Charta der Vereinten Nationen.

    1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

    1949 in den Genfer Konventionen.

    Die eigentliche Frage lautet nicht, ob die Menschheit die Bedeutung des Friedens verstanden hat.

    Die Frage lautet, warum es ihr immer wieder so schwerfällt, die selbst geschaffenen Regeln gegenüber der Macht durchzusetzen.

    Und vielleicht ist das die größte Herausforderung der neuen Warlords:

    Nicht dass sie uns etwas grundsätzlich Neues über Gewalt lehren.

    Sondern dass sie uns daran erinnern, wie zerbrechlich eine Rechtsordnung bleibt, deren Wirksamkeit vom Willen der Mächtigen abhängt.


    Quellen zu Kapitel 5

    Die Untersuchung stützt sich auf folgende Originalquellen:


    Kapitel 6 – 1945: Das große Versprechen der Menschheit

    Frieden und Freiheit sind keine Selbstverständlichkeit. Über die Gründung der Vereinten Nationen, die Erfahrungen einer Nachkriegsgeneration und die Verantwortung, Geschichte nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

    6.1 Warum ich mypapergate.net gegründet habe

    Ich gehöre zu einer Generation, die das Glück hatte, in einer langen Zeit des Friedens und der Freiheit leben zu dürfen.

    1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Wenige Jahre später wurde ich geboren.

    Ich habe den Krieg nicht bewusst erlebt. Ich bin kein Augenzeuge seiner Schlachten und Verbrechen. Aber ich bin ein Zeitzeuge jener Nachkriegszeit, in der Deutschland und Europa versuchten, aus den Katastrophen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu lernen.

    In meiner Jugend war vieles, was heute selbstverständlich erscheint, noch von den Erfahrungen der Kriegszeit überschattet.

    Die Generation meiner Eltern hatte Krieg, Zerstörung und Entbehrung erlebt.

    Für meine Generation öffnete sich dagegen eine andere Welt.

    Wir konnten lernen, arbeiten, Unternehmen aufbauen, reisen und unsere eigenen Vorstellungen vom Leben entwickeln.

    Wir konnten unsere Meinung sagen, Regierungen kritisieren, politische Parteien wählen und uns gesellschaftlich engagieren.

    Ich durfte mehr als drei Jahrzehnte kommunalpolitisch tätig sein. Ich durfte erfahren, dass demokratische Mitgestaltung nicht nur eine Angelegenheit der großen Politik ist, sondern bereits in der eigenen Gemeinde beginnt.

    Ich durfte Unternehmer sein, Verantwortung übernehmen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes miterleben.

    Und ich durfte alt werden, ohne selbst einen Krieg erleben zu müssen.

    Je länger ich lebe, desto deutlicher erkenne ich, wie außergewöhnlich diese Erfahrung historisch ist.

    Denn ein Blick in die europäische Geschichte zeigt, dass Frieden keineswegs der Normalzustand war.

    Kriege, Vertreibungen, religiöse Konflikte und Machtkämpfe begleiteten über Jahrhunderte das Leben vieler Generationen.

    Was für mich selbstverständlicher Alltag wurde, war das Ergebnis einer besonderen historischen Entwicklung.

    Daraus entstand eine wesentliche Motivation, mypapergate.net zu gründen.

    Ich wollte mein Wissen, meine Erfahrungen und meine Beschäftigung mit Geschichte, Philosophie und Gesellschaft nicht einfach für mich behalten.

    Ich wollte verstehen, weshalb Demokratien scheitern können.

    Weshalb Menschen autoritären Bewegungen folgen.

    Weshalb sich Gesellschaften immer wieder in Freund und Feind aufteilen.

    Und weshalb Frieden und Freiheit, obwohl sie zu den größten Errungenschaften menschlicher Zivilisation gehören, so leicht in Gefahr geraten können.

    Daraus wurde mein digitales Buch.

    Ein Buch, das nicht abgeschlossen ist, sondern weitergeschrieben wird.

    Eine Sammlung von Essays, historischen Betrachtungen und philosophischen Fragen.

    Mein persönlicher Beitrag zu einer Aufgabe, die mich seit vielen Jahren beschäftigt:

    Wehret den Anfängen.

    6.2 Die Generation nach der Katastrophe

    Die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts ist ohne die Erfahrungen des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs nicht zu verstehen.

    1933 wurde die demokratische Ordnung der Weimarer Republik zerstört.

    Politische Gegner wurden verfolgt. Grundrechte wurden beseitigt. Staatliche Institutionen wurden in den Dienst einer totalitären Herrschaft gestellt.

    Aus Rassenideologie, Eroberungspolitik und Krieg entstanden Verbrechen von bis dahin unvorstellbarem Ausmaß.

    Die systematische Ermordung der europäischen Juden steht im Zentrum dieser Geschichte.

    Hinzu kamen die Verfolgung und Ermordung zahlreicher weiterer Gruppen sowie die Millionen Opfer des von Deutschland entfesselten Krieges.

    Als 1945 die nationalsozialistische Herrschaft zusammenbrach, standen die Überlebenden vor den Trümmern ihrer Städte und ihrer politischen Ordnung.

    Aber nicht nur Gebäude mussten wiederaufgebaut werden.

    Auch das Vertrauen in Recht, Menschlichkeit und politische Verantwortung war erschüttert.

    Die Bundesrepublik Deutschland entstand 1949 aus dem Versuch, Konsequenzen aus dieser Erfahrung zu ziehen.

    Das Grundgesetz stellte die Würde des Menschen an die erste Stelle.

    Nicht die Nation.

    Nicht den Staat.

    Nicht eine vermeintlich übergeordnete Volksgemeinschaft.

    Sondern den Menschen.

    Artikel 1 beginnt mit dem Satz:

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Für mich liegt darin eine der wichtigsten politischen Lehren des 20. Jahrhunderts.

    Die Würde des Menschen ist keine Zugabe, die ein Staat seinen Bürgern gewährt.

    Sie bildet die Grundlage seiner Legitimität.

    Allerdings war diese Erkenntnis nicht mit einem Schlag in allen Köpfen angekommen.

    Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, mit Schuld, Verantwortung und Erinnerung dauerte Jahrzehnte.

    Auch die junge Bundesrepublik musste lernen, ihre eigene Vergangenheit kritisch zu betrachten.

    Das gehört zur Geschichte unserer Demokratie.

    Sie wurde nicht allein gegründet.

    Sie musste sich entwickeln, bewähren und immer wieder selbst befragen.

    6.3 Wehret den Anfängen – Eine persönliche Verpflichtung

    Der Satz „Wehret den Anfängen“ begleitet meine Beschäftigung mit Geschichte und Politik seit vielen Jahren.

    Er ist zu einer Leitlinie meiner publizistischen Arbeit geworden.

    Dabei geht es mir nicht darum, jede politische Meinungsverschiedenheit mit den Erfahrungen des Nationalsozialismus zu vergleichen.

    Solche Vergleiche können die historischen Unterschiede verdecken und die notwendige Analyse erschweren.

    Mich interessiert eine andere Frage.

    Wie entstehen gesellschaftliche Entwicklungen, die am Ende Freiheit und Demokratie zerstören können?

    Welche Veränderungen gehen einer autoritären Herrschaft voraus?

    Welche Rolle spielen wirtschaftliche Krisen, politische Enttäuschungen, Propaganda und die Suche nach einfachen Schuldigen?

    Und weshalb erkennen Menschen die Gefährdung ihrer Freiheit häufig erst, wenn wesentliche Schutzmechanismen bereits geschwächt sind?

    In meinen Essays „Wehret den Anfängen I“ und „Wehret den Anfängen II“ habe ich mich deshalb mit dem Scheitern der Weimarer Republik, dem Aufstieg autoritärer Ideologien und den politischen Gefahren der Gegenwart beschäftigt.

    Dabei geht es um Geschichte als Erkenntnismittel.

    Nicht um Geschichte als moralische Keule.

    Ich möchte keine politischen Gegner durch historische Etiketten ersetzen.

    Ich möchte verstehen, welche Mechanismen demokratische Gesellschaften verletzlich machen.

    Dazu gehört auch die Fähigkeit, Widerspruch auszuhalten.

    Eine Demokratie braucht Menschen, die unterschiedliche Auffassungen vertreten können, ohne einander das Recht auf Zugehörigkeit abzusprechen.

    Sie braucht unabhängige Institutionen und eine freie Öffentlichkeit.

    Vor allem aber braucht sie Bürger, die bereit sind, sich mit unbequemen Fragen zu beschäftigen.

    Genau darin sehe ich die Aufgabe meines Schreibens.

    Nicht fertige Wahrheiten zu verkünden.

    Sondern Menschen zum Nachdenken anzuregen.

    6.4 1945 – Die Welt sucht eine neue Ordnung

    Während Deutschland in Trümmern lag, entstand auf internationaler Ebene der Versuch, eine neue Friedensordnung zu schaffen.

    Vom 25. April bis zum 26. Juni 1945 versammelten sich Vertreter von 50 Staaten in San Francisco.

    Sie berieten über die Gründung einer internationalen Organisation, die eine Wiederholung der Katastrophen zweier Weltkriege verhindern sollte.

    Am 26. Juni wurde die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet.

    Am 24. Oktober 1945 trat sie in Kraft.

    Die Präambel beginnt mit einer ungewöhnlichen Formulierung:

    „Wir, die Völker der Vereinten Nationen …“

    Darin liegt ein bemerkenswerter Perspektivwechsel.

    Die internationale Ordnung wird nicht allein mit den Interessen von Regierungen begründet.

    Sie beruft sich auf die Völker, auf ihre Erfahrungen und auf ihre Hoffnung, künftige Generationen vor dem Krieg zu bewahren.

    Die Charta bekennt sich zu grundlegenden Menschenrechten, zur Würde und zum Wert der menschlichen Person und zur Gleichberechtigung der Nationen.

    Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur friedlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten.

    Das zwischenstaatliche Gewaltverbot wurde zu einem tragenden Grundsatz des neuen Völkerrechts.

    Natürlich war diese Ordnung von Anfang an unvollkommen.

    Die Großmächte sicherten sich besondere Rechte im Sicherheitsrat.

    Ihre politischen Gegensätze verschwanden nicht.

    Schon bald entwickelte sich aus der Zusammenarbeit gegen das nationalsozialistische Deutschland die Konfrontation des Kalten Krieges.

    Aber die Gründung der Vereinten Nationen bedeutete dennoch einen historischen Fortschritt.

    Die Mächtigen bekannten sich zumindest dem Grundsatz nach zu Regeln, die auch ihr eigenes Handeln begrenzen sollten.

    Der Versuch, Frieden durch Recht zu sichern, erhielt eine weltweite institutionelle Grundlage.

    [Hier das historische Dokument mit dem handschriftlich überarbeiteten Entwurf der Präambel der UN-Charta einfügen.]

    Bildunterschrift: 1945 – Das große Versprechen. Ein handschriftlich korrigierter Entwurf der Präambel der Charta der Vereinten Nationen erinnert an den Versuch, nach zwei Weltkriegen eine internationale Friedensordnung zu begründen. Die genaue Archivherkunft des abgebildeten Entwurfs ist noch zu ergänzen.

    6.5 1968 – Verständigung trotz Feindschaft

    Die Gründung der Vereinten Nationen verhinderte nicht die Entstehung neuer militärischer Konflikte.

    Vor allem die Konfrontation zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion bestimmte über Jahrzehnte die internationale Politik.

    Der Kalte Krieg war eine Zeit militärischer Aufrüstung, ideologischer Gegensätze und atomarer Bedrohung.

    Die Welt musste lernen, mit Waffen zu leben, deren Einsatz die Existenz ganzer Gesellschaften gefährden konnte.

    Die Kubakrise von 1962 zeigte, wie gefährlich die Eskalation zwischen den Atommächten werden konnte.

    Und dennoch entwickelte sich parallel zur Konfrontation die Erkenntnis, dass Sicherheit nicht allein durch militärische Überlegenheit geschaffen werden konnte.

    Am 1. Juli 1968 wurde der Atomwaffensperrvertrag zur Unterzeichnung aufgelegt.

    Die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und Großbritannien gehörten zu den ersten Unterzeichnern.

    Der Vertrag sollte die Weiterverbreitung von Kernwaffen begrenzen, die friedliche Nutzung der Kernenergie unter vereinbarten Bedingungen ermöglichen und zur nuklearen Abrüstung beitragen.

    Er beseitigte die vorhandenen Atomwaffen nicht.

    Seine Regelungen waren auch Ausdruck der damaligen Machtverhältnisse.

    Aber das Dokument zeigt etwas historisch Bedeutendes.

    Staaten, die sich in einem weltweiten politischen und militärischen Gegensatz gegenüberstanden, waren dennoch bereit, gemeinsame Regeln zu vereinbaren.

    Sie mussten dafür weder dieselbe Weltanschauung vertreten noch ihre politischen Konflikte beenden.

    Sie mussten lediglich anerkennen, dass eine unkontrollierte Eskalation für alle gefährlich werden konnte.

    Das ist eine nüchterne, geradezu praktische Erkenntnis.

    Frieden setzt nicht voraus, dass sich alle Menschen lieben.

    Er setzt voraus, dass sie Regeln akzeptieren, die verhindern, dass ihre Konflikte in unbegrenzte Gewalt übergehen.

    [Hier die historische Unterschriftenseite des Atomwaffensperrvertrags von 1968 einfügen.]

    Bildunterschrift: 1968 – Verständigung im Kalten Krieg. Vertreter der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und der Sowjetunion unterzeichneten den Atomwaffensperrvertrag. Das Dokument erinnert daran, dass selbst erbitterte politische Gegner gemeinsame Regeln zur Begrenzung militärischer Gefahren vereinbaren können.

    6.6 Die Freiheit, die wir geerbt haben

    Meine Generation durfte in der Bundesrepublik eine lange Epoche des Friedens erleben. Wir konnten lernen, arbeiten, reisen, Unternehmen gründen und uns politisch engagieren.

    Diese Möglichkeiten erscheinen im Alltag selbstverständlich. Historisch sind sie es nicht.

    Freiheit benötigt Institutionen, die sie schützen, und Menschen, die sie nutzen und bewahren.

    Je älter ich werde, desto deutlicher erkenne ich, wie außergewöhnlich meine Lebenszeit war. Daraus erwächst meine Neugier auf die Geschichte – und der Wunsch, ihre Erfahrungen weiterzugeben.

    Nicht aus Nostalgie. Sondern weil sich die Zukunft besser verstehen lässt, wenn wir die Vergangenheit kennen.

    6.7 Geschichte als Warnung – Meine Essays auf mypapergate.net

    Das digitale Buch mypapergate.net ist auch aus dem Wunsch entstanden, solche Fragen festzuhalten und weiterzugeben.

    Viele meiner Essays beschäftigen sich mit der Gefährdung von Freiheit und Menschenwürde.

    Sie betrachten unterschiedliche historische Situationen, verfolgen aber einen gemeinsamen Gedanken.

    Die Geschichte zeigt, wie politische Entscheidungen das Leben von Menschen verändern können.

    In meinem Essay über Verdun 1916 untersuche ich, wie Menschen im industrialisierten Krieg zu militärischen Größen wurden.

    Der Soldat erschien als Reserve, als Material oder als Verlustzahl.

    Dabei verschwand seine Individualität hinter der Logik militärischer Planung.

    Mich beschäftigt daran besonders die Frage, weshalb Menschen gegeneinander kämpfen mussten, die sich persönlich niemals begegnet waren.

    Ein französischer Soldat und ein deutscher Soldat konnten dieselben Hoffnungen und Ängste besitzen.

    Erst ihre Uniformen machten sie zu Feinden.

    In meinem Essay „Ideologen – Wenn das Volk über dem Menschen steht“ beschäftige ich mich mit der Frage, welche Folgen entstehen können, wenn Kultur, Nation oder Ideologie zum übergeordneten Maßstab politischer Ordnung erklärt werden.

    Der historische Rückblick auf Alfred Rosenberg zeigt, wie eine rassistische Weltanschauung zur Rechtfertigung von Ausgrenzung und Verfolgung beitragen konnte.

    Die Untersuchung gegenwärtiger politischer Vorstellungen verlangt dagegen eine sorgfältige Unterscheidung zwischen ideologischen Parallelen und historischer Verantwortung.

    Gerade diese Differenzierung halte ich für wichtig.

    Geschichte soll helfen, Entwicklungen zu verstehen.

    Sie darf nicht dazu dienen, Unterschiede zwischen Menschen und Epochen unkenntlich zu machen.

    Ein weiterer Essay trägt den Titel „Das Gehirn ist kein Demokrat“.

    Darin beschäftige ich mich mit der menschlichen Neigung, komplexe gesellschaftliche Wirklichkeit in einfache Gegensätze aufzulösen.

    Wir und die anderen.

    Freund und Feind.

    Die Guten und die Schuldigen.

    Solche Denkweisen können politische Auseinandersetzungen verschärfen und die Bereitschaft vermindern, andere Menschen als gleichberechtigte Individuen wahrzunehmen.

    Schließlich sind meine Essays „Wehret den Anfängen“ Teil derselben Auseinandersetzung.

    Sie fragen nach dem Scheitern demokratischer Ordnungen und nach den Voraussetzungen, unter denen autoritäre Bewegungen gesellschaftlichen Einfluss gewinnen.

    Diese Texte bilden keinen abgeschlossenen Lehrplan.

    Sie sind Stationen einer persönlichen Suche.

    Mich interessiert nicht, Menschen vorzuschreiben, was sie denken sollen.

    Ich möchte sie ermutigen, genauer hinzusehen.

    Zu vergleichen.

    Zu zweifeln.

    Und eigene Urteile zu entwickeln.

    6.8 Bildung als Selbstschutz der Demokratie

    Aus meiner beruflichen und kommunalpolitischen Erfahrung ist mir eine Überzeugung geblieben:

    Eine demokratische Gesellschaft kann auf Dauer nur bestehen, wenn genügend Menschen bereit sind, sich mit ihren Angelegenheiten zu beschäftigen.

    Demokratie erschöpft sich nicht darin, in regelmäßigen Abständen eine Stimme abzugeben.

    Sie lebt von Information, Streit, Kompromissbereitschaft und der Fähigkeit, politische Entscheidungen kritisch zu beurteilen.

    Dazu braucht es historische Kenntnisse.

    Wer nicht weiß, wie Demokratien in der Vergangenheit geschwächt wurden, kann gegenwärtige Veränderungen schwerer einordnen.

    Wer die Geschichte totalitärer Herrschaft nicht kennt, erkennt möglicherweise nicht, welche Bedeutung unabhängige Gerichte, freie Medien und der Schutz politischer Minderheiten besitzen.

    Aber Wissen allein reicht ebenfalls nicht.

    Auch gebildete Menschen können autoritären Ideen folgen.

    Entscheidend ist deshalb, wie wir mit Wissen umgehen.

    Sind wir bereit, eigene Überzeugungen zu prüfen?

    Können wir unterscheiden zwischen Tatsachen und Behauptungen?

    Können wir einem politischen Gegner widersprechen, ohne ihn als Menschen abzuwerten?

    Und können wir historische Vergleiche anstellen, ohne voreilig Gleichheit zu behaupten?

    Diese Fähigkeiten erscheinen mir wichtiger als jede politische Belehrung.

    Ich mag keine Moralapostel.

    Schon Wilhelm Busch hat in seiner „Frommen Helene“ die Selbstgerechtigkeit jener Menschen bloßgestellt, die den moralischen Zeigefinger besonders gern erheben.

    Auch deshalb möchte ich Geschichte nicht als Predigt verstehen.

    Mich interessiert die Erkenntnis.

    Der Leser soll nicht meinen Schlussfolgerungen gehorchen.

    Er soll selbst denken.

    Vielleicht liegt gerade darin der Sinn meines digitalen Buches:

    Bildung ist eines der besten Selbsthilfewerkzeuge der Demokratie.

    6.9 Wehret den Anfängen – Aber welchen?

    Der Satz „Wehret den Anfängen“ enthält eine Schwierigkeit.

    Wann beginnt eine gefährliche Entwicklung?

    Nicht jede gesellschaftliche Krise führt zur Diktatur.

    Nicht jede politische Zuspitzung bedroht die Demokratie.

    Nicht jede scharfe Kritik an einer Regierung ist Ausdruck autoritären Denkens.

    Wer überall nur noch die Anfänge einer Katastrophe erkennt, verliert die Fähigkeit zur Unterscheidung.

    Deshalb braucht die Warnung konkrete Anhaltspunkte.

    Wird die Unabhängigkeit der Gerichte angegriffen?

    Werden politische Gegner systematisch entrechtet?

    Wird die Pressefreiheit eingeschränkt?

    Werden Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung aus der Gemeinschaft gleicher Rechte ausgeschlossen?

    Wird staatliche Gewalt unabhängiger Kontrolle entzogen?

    Werden demokratische Verfahren benutzt, um ihre künftige Wirksamkeit zu beseitigen?

    Solche Fragen erlauben eine sachliche Betrachtung politischer Entwicklungen.

    Sie verlangen keine vorschnellen historischen Gleichsetzungen.

    Aber sie machen sichtbar, welche Institutionen und Rechte für die Freiheit einer Gesellschaft entscheidend sind.

    In meinem langen Leben habe ich gelernt, dass die Demokratie nicht von vollkommenen Menschen getragen wird.

    Sie muss gerade mit menschlichen Schwächen, Irrtümern und gegensätzlichen Interessen umgehen können.

    Ihre Stärke besteht nicht darin, politische Konflikte zu beseitigen.

    Sie besteht darin, diese Konflikte ohne Gewalt und unter Wahrung gleicher Rechte auszutragen.

    Hier schließt sich der Kreis zu den Warlords.

    Wo politische Gewalt nicht mehr rechtlich begrenzt wird, verändert sich das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.

    Der Bürger ist dann nicht mehr zuverlässig durch allgemeine Regeln geschützt.

    Seine Sicherheit kann zunehmend vom Willen der Machthaber abhängen.

    Die Geschichte zeigt, wie gefährlich eine solche Entwicklung werden kann.

    Schluss – Das Versprechen weitertragen

    1945 versuchte die Menschheit, aus den Katastrophen zweier Weltkriege Konsequenzen zu ziehen.

    Die Vereinten Nationen sollten eine internationale Ordnung schaffen, in der Konflikte nicht mehr allein durch militärische Gewalt entschieden werden.

    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellte die Würde des Menschen an die Spitze der staatlichen Ordnung.

    Später folgten internationale Menschenrechtsabkommen, Abrüstungsverträge und weitere Versuche, die Macht durch Recht zu begrenzen.

    Diese Entwicklung war niemals frei von Widersprüchen.

    Auch demokratische Staaten haben Fehler begangen und internationales Recht verletzt.

    Auch die Vereinten Nationen konnten zahlreiche Kriege nicht verhindern.

    Und dennoch wäre es falsch, die Errungenschaften dieser Ordnung geringzuschätzen.

    Sie hat Möglichkeiten friedlicher Zusammenarbeit geschaffen, die früheren Generationen nicht in gleicher Weise zur Verfügung standen.

    Ich durfte einen großen Teil meines Lebens unter ihren Bedingungen verbringen.

    Frieden und Freiheit waren für mich keine abstrakten Begriffe.

    Sie bildeten die Grundlage meines Alltags, meiner Arbeit, meiner Familie und meiner persönlichen Entwicklung.

    Vielleicht ist gerade deshalb mein Interesse an Geschichte mit den Jahren größer geworden.

    Ich möchte verstehen, was dieses Leben möglich gemacht hat.

    Und ich möchte nicht schweigen, wenn ich Entwicklungen erkenne, die Freiheit und Menschenwürde gefährden könnten.

    Darum schreibe ich.

    Darum gibt es mypapergate.net.

    Nicht um die Vergangenheit zu verklären.

    Nicht um politische Gegner zu belehren.

    Sondern um die Erinnerung an historische Erfahrungen mit den Fragen unserer Gegenwart zu verbinden.

    Wehret den Anfängen bedeutet für mich: Erkennen, bevor es zu spät ist. Fragen, bevor Gewissheiten zur Macht werden. Und die Freiheit verteidigen, solange wir sie besitzen.

    Das ist meine Verantwortung als Zeitzeuge der Nachkriegsgeneration.

    Und vielleicht ist es auch mein bescheidener Beitrag dazu, das große Versprechen von 1945 weiterzutragen.


    Vom Wissen zum Handeln – Der moralische Aufbruch

    Diese Erkenntnis verbindet meinen Essay über die neuen Warlords mit meinem Buch „Der moralische Aufbruch – Was wir alle wissen, aber nicht tun“.

    Wir wissen, welche Katastrophen Krieg, Nationalismus, Rassenideologie und die Entmenschlichung politischer Gegner hervorbringen können.

    Wir kennen die historischen Erfahrungen. Wir haben daraus Gesetze, Menschenrechte und internationale Vereinbarungen entwickelt.

    Und doch scheitern wir immer wieder an der Umsetzung dessen, was wir längst erkannt haben.

    Vielleicht liegt darin die eigentliche Herausforderung unserer Zeit.

    Nicht fehlendes Wissen ist unser größtes Problem, sondern die Kluft zwischen Erkenntnis und Handeln.

    Das gilt für den einzelnen Menschen ebenso wie für Gesellschaften und Staaten.

    Für mich bedeutet moralischer Aufbruch deshalb nicht, neue Gebote zu verkünden oder als Moralapostel über andere zu urteilen.

    Er bedeutet, unsere eigenen Widersprüche zu erkennen, Verantwortung zu übernehmen und aus Erkenntnissen Konsequenzen zu ziehen.

    Wir müssen nicht immer wieder neu entdecken, was Menschlichkeit bedeutet. Wir müssen lernen, das Erkannte auch zu leben.

    Darin liegt die Verbindung zwischen meinem persönlichen Leitmotiv „Wehret den Anfängen“, meinem digitalen Buch mypapergate.net und meiner Forderung nach einem moralischen Aufbruch.

    Der Mensch ist das Mass. Aber erst unser Handeln zeigt, ob wir diesen Grundsatz wirklich ernst nehmen.


    Weiterführende Essays auf mypapergate.net

    Diese Verlinkungen füge ich ein, damit interessierte Leser von Kapitel 6 zu meinen früheren Arbeiten gelangen:

    Die historischen Grundlagen des Kapitels sind durch die Geschichte der Vereinten Nationen und die UN-Charta dokumentiert.

    United Nations
    +1


    Kapitel 7 – Wenn die Macht über dem Recht steht

    Warum die Menschheit eine internationale Rechtsordnung geschaffen hat – und weshalb ihre Durchsetzung bis heute von politischen Machtverhältnissen abhängt.

    7.1 Was wir alle wissen, aber nicht tun

    Die Menschheit hat eine bemerkenswerte Fähigkeit entwickelt.

    Sie kann aus ihren Katastrophen lernen.

    Nach den Verwüstungen zweier Weltkriege wurden die Vereinten Nationen gegründet. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Genfer Konventionen und zahlreiche weitere internationale Verträge sollten verhindern, dass sich die Geschichte unbegrenzt wiederholt.

    Wir wissen heute viel über die Entstehung von Kriegen.

    Wir kennen die Bedeutung von Propaganda, nationalen Feindbildern, wirtschaftlichen Interessen und territorialen Machtansprüchen.

    Wir wissen, welche Folgen politische Radikalisierung und die Entmenschlichung anderer Bevölkerungsgruppen haben können.

    Und wir besitzen Institutionen, die Konflikte friedlich lösen und internationale Verbrechen verfolgen sollen.

    Warum also gelingt es uns nicht, Kriege dauerhaft zu verhindern?

    Diese Frage verbindet meinen Essay über die neuen Warlords mit meinem Buch Der moralische Aufbruch – Was wir alle wissen, aber nicht tun.

    Es geht um die Kluft zwischen Erkenntnis und Handeln.

    Wir wissen, dass internationale Regeln notwendig sind, damit politische Konflikte nicht allein durch militärische Gewalt entschieden werden.

    Aber wir erleben immer wieder, dass Staaten diese Regeln missachten oder ihre Anwendung den eigenen Interessen unterordnen.

    Der Widerspruch wird besonders deutlich, wenn wir die internationale Politik mit dem Recht innerhalb eines Staates vergleichen.

    In einem Rechtsstaat darf der stärkere Bürger den schwächeren nicht einfach berauben, bedrohen oder töten.

    Das Gesetz soll für beide gelten.

    Auf internationaler Ebene dagegen besitzt ein Staat mit einer mächtigen Armee, wirtschaftlichem Einfluss und politischen Verbündeten ganz andere Möglichkeiten als ein kleiner, militärisch schwacher Staat.

    Formell sind alle Mitglieder der Vereinten Nationen souverän gleich.

    Tatsächlich sind ihre Fähigkeiten, Interessen durchzusetzen, höchst unterschiedlich.

    Damit gelangen wir zum Kernproblem:

    Wir haben Regeln geschaffen, die Macht begrenzen sollen. Aber die Durchsetzung dieser Regeln hängt häufig gerade von den Mächtigen ab.

    7.2 Hugo Grotius – Kann es ein Recht zwischen Staaten geben?

    Die Idee eines Rechts zwischen Staaten ist älter als die Vereinten Nationen.

    Bereits 1625 veröffentlichte der niederländische Gelehrte Hugo Grotius sein Werk De iure belli ac pacis – Vom Recht des Krieges und des Friedens.

    Europa war damals von religiösen und politischen Konflikten geprägt.

    Der Dreißigjährige Krieg verwüstete weite Teile Mitteleuropas.

    Grotius beschäftigte sich mit einer grundlegenden Frage:

    Kann es Regeln geben, die auch dann gelten, wenn Staaten miteinander Krieg führen?

    Er ging davon aus, dass Krieg nicht außerhalb jeder moralischen und rechtlichen Ordnung stehen dürfe.

    Auch zwischen politischen Gemeinschaften müsse es Verpflichtungen geben.

    Seine Gedanken wurden zu einer wichtigen Grundlage der späteren Entwicklung des Völkerrechts.

    Grotius war kein moderner Menschenrechtler im heutigen Sinne. Seine Vorstellungen entstanden innerhalb der politischen und gesellschaftlichen Bedingungen des 17. Jahrhunderts.

    Aber sein Werk enthält einen Gedanken von bleibender Bedeutung.

    Der Krieg darf nicht allein denjenigen gehören, die über Waffen verfügen.

    Er muss rechtlich beurteilt werden können.

    Für mich ist das ein bemerkenswerter Versuch, die menschliche Vernunft gegen die scheinbare Selbstverständlichkeit militärischer Gewalt einzusetzen.

    Denn wer einen Krieg rechtfertigen muss, erkennt zumindest grundsätzlich an, dass Gewalt einer Begründung bedarf.

    Die entscheidende Frage bleibt allerdings, wer diese Begründung überprüft.

    7.3 Das Gewaltverbot der Vereinten Nationen

    Mit der Gründung der Vereinten Nationen erhielt die Begrenzung militärischer Gewalt 1945 eine neue rechtliche Grundlage.

    Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten, in ihren internationalen Beziehungen die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates zu unterlassen.

    Damit sollte verhindert werden, dass Eroberungskriege als normales Mittel staatlicher Politik gelten.

    Die Charta erkennt zugleich das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs an.

    Außerdem kann der Sicherheitsrat unter bestimmten Voraussetzungen Zwangsmaßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung des internationalen Friedens beschließen.

    Das ist keine pazifistische Ordnung, die jede militärische Gewalt ausnahmslos verbietet.

    Es ist der Versuch, den Einsatz bewaffneter Gewalt rechtlich zu begrenzen.

    Hier zeigt sich die Bedeutung einer Unterscheidung, die bereits in den ersten Kapiteln wichtig war.

    Nicht jede Tötung ist Mord.

    Nicht jeder Krieg ist ein Angriffskrieg.

    Und nicht jede militärische Handlung ist völkerrechtswidrig.

    Gerade deshalb braucht es Regeln, die zwischen rechtmäßigem und rechtswidrigem Verhalten unterscheiden.

    Das Recht soll verhindern, dass jeder Staat seine eigenen Interessen automatisch für einen ausreichenden Grund zum Krieg erklärt.

    In diesem Sinne ist die Charta der Vereinten Nationen ein historischer Versuch, militärische Gewalt einer gemeinsamen Ordnung zu unterstellen.

    Doch diese Ordnung besitzt ein Problem, das bereits bei ihrer Gründung angelegt wurde.

    7.4 Das Vetorecht – Die privilegierte Macht der fünf Staaten

    Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit.

    Er besteht aus fünfzehn Mitgliedern.

    Fünf davon besitzen einen ständigen Sitz:

    China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

    Diese fünf Staaten verfügen bei den meisten inhaltlichen Entscheidungen über ein Vetorecht.

    Ein entsprechendes Veto kann verhindern, dass eine Resolution angenommen wird, selbst wenn eine große Mehrheit der übrigen Mitglieder dafür stimmt.

    Die Regelung entstand aus den politischen Machtverhältnissen am Ende des Zweiten Weltkriegs.

    Die Großmächte sollten dauerhaft in die Friedensordnung eingebunden bleiben.

    Eine internationale Organisation, die gegen den entschlossenen Willen ihrer mächtigsten Mitglieder handeln müsste, erschien den Gründern kaum dauerhaft funktionsfähig.

    Das war politisch nachvollziehbar.

    Aber es schuf einen bemerkenswerten Widerspruch.

    Die Vereinten Nationen beruhen auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit ihrer Mitglieder.

    Gleichzeitig besitzen fünf Staaten ein besonderes Recht, wichtige Entscheidungen des Sicherheitsrates zu blockieren.

    Dieser Widerspruch ist keine zufällige Fehlentwicklung.

    Er ist Teil der institutionellen Konstruktion.

    Wenn ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrates selbst an einem Konflikt beteiligt ist oder einen Konfliktpartner schützen will, kann sein Vetorecht die internationale Reaktion erheblich einschränken.

    Hier steht nicht nur die moralische Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen zur Diskussion.

    Es geht um ihre praktische Handlungsfähigkeit.

    Kann eine internationale Rechtsordnung ihre mächtigsten Mitglieder wirksam kontrollieren, wenn diese wesentliche Kontrollentscheidungen blockieren können?

    Die Antwort ist kompliziert.

    Das Vetorecht bedeutet nicht, dass ein ständiges Mitglied außerhalb des Völkerrechts steht.

    Seine rechtlichen Verpflichtungen bleiben bestehen.

    Aber deren kollektive Durchsetzung kann politisch behindert werden.

    Das ist ein entscheidender Unterschied zwischen der Geltung des Rechts und seiner tatsächlichen Durchsetzung.

    7.5 Die internationalen Gerichte – Recht ohne eigene Polizei?

    Die Menschheit hat nicht nur Verträge geschaffen.

    Sie hat auch internationale Gerichte eingerichtet.

    Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen.

    Er entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, soweit die Voraussetzungen seiner Zuständigkeit erfüllt sind.

    Dabei kann es beispielsweise um die Auslegung völkerrechtlicher Verträge oder die Verletzung internationaler Verpflichtungen gehen.

    Ein wesentliches Problem besteht darin, dass seine Zuständigkeit für streitige Verfahren grundsätzlich auf der Zustimmung der beteiligten Staaten beruht, die in unterschiedlichen Formen erteilt werden kann.

    Der Internationale Gerichtshof kann deshalb nicht beliebig jeden politischen Konflikt vor sich ziehen.

    Daneben besteht der Internationale Strafgerichtshof.

    Er untersucht unter den Voraussetzungen seines Statuts die individuelle strafrechtliche Verantwortung für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.

    Hier liegt eine historisch bedeutsame Entwicklung.

    Nicht allein Staaten können für internationale Rechtsverletzungen verantwortlich sein.

    Auch einzelne Personen, darunter politische und militärische Führungskräfte, können strafrechtlich belangt werden.

    Der Internationale Strafgerichtshof besitzt allerdings keine eigene Polizeitruppe, mit der er Beschuldigte weltweit festnehmen könnte.

    Er ist auf die Zusammenarbeit von Staaten angewiesen.

    Außerdem ist seine Zuständigkeit rechtlich begrenzt und zwischen den verschiedenen Verbrechenskategorien unterschiedlich ausgestaltet.

    Nicht jeder Staat hat das Römische Statut ratifiziert.

    Die USA, Russland und China gehören beispielsweise nicht zu dessen Vertragsstaaten.

    Das bedeutet nicht, dass Staatsangehörige dieser Länder unter allen Umständen von einer Zuständigkeit des Gerichtshofs ausgeschlossen wären.

    Doch die rechtlichen Voraussetzungen und die praktische Durchsetzung können erheblich erschwert sein.

    Damit entsteht erneut eine Kluft zwischen dem Bestehen einer internationalen Rechtsnorm und ihrer wirksamen Durchsetzung.

    Ein Gericht kann Recht sprechen.

    Aber es benötigt Institutionen und Staaten, die seine Entscheidungen respektieren und gegebenenfalls vollstrecken.

    Die Existenz internationaler Gerichte ist daher ein bedeutender Fortschritt, aber keine Garantie für internationale Gerechtigkeit.

    7.6 Doppelte Maßstäbe – Ein Problem der Glaubwürdigkeit

    Das Friedensgutachten 2026 kritisiert ausdrücklich die selektive Anwendung völkerrechtlicher Maßstäbe.

    Die Autoren fordern, Rechtsverstöße von politischen Verbündeten ebenso klar zu benennen wie jene von Gegnern.

    Besonders richtet sich diese Forderung an die deutsche Außenpolitik.

    Der Vorwurf lautet sinngemäß: Wer Völkerrechtsverletzungen nur dort deutlich kritisiert, wo politische Gegner verantwortlich sind, schwächt die Glaubwürdigkeit der eigenen Berufung auf das internationale Recht.

    Das ist eine interessante und unbequeme Frage.

    Denn Außenpolitik besteht nicht allein aus rechtlichen Erwägungen.

    Staaten müssen Sicherheitsinteressen berücksichtigen, Bündnisse pflegen, wirtschaftliche Beziehungen gestalten und diplomatische Handlungsmöglichkeiten bewahren.

    Daraus können Zielkonflikte entstehen.

    Manchmal befürchten Regierungen, eine öffentliche Verurteilung eines Verbündeten könne ihre Fähigkeit zur politischen Einflussnahme verringern.

    Manchmal argumentieren sie, dass unterschiedliche Konflikte unterschiedliche rechtliche Bewertungen verlangten.

    Beide Gesichtspunkte müssen ernst genommen werden.

    Aber sie beseitigen nicht die grundlegende Frage nach der Gleichheit rechtlicher Maßstäbe.

    Wenn zwei Staaten gegen dieselbe internationale Verpflichtung verstoßen, sollte die rechtliche Beurteilung nicht davon abhängen, welchem Bündnis sie angehören.

    Das bedeutet nicht, die Verantwortung aller Konfliktparteien gleichzusetzen.

    Unterschiedliche Handlungen können unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben.

    Aber die Rechtsregeln müssen für alle gelten.

    Hier begegnen wir einem Gedanken, der mich schon in Kapitel 2 beschäftigt hat.

    Damals fragte ich, ob das Tötungsverbot seinen universellen Anspruch verliert, wenn es nur für die eigene Gemeinschaft uneingeschränkt gelten soll.

    Auf internationaler Ebene stellt sich eine vergleichbare Frage.

    Wie glaubwürdig ist eine Rechtsordnung, wenn ihre Regeln für Gegner streng, für Freunde jedoch großzügig ausgelegt werden?

    7.7 Die Verantwortung der demokratischen Staaten

    Demokratische Staaten besitzen keine automatische Garantie, stets rechtmäßig zu handeln.

    Auch demokratisch gewählte Regierungen können falsche Entscheidungen treffen, internationales Recht verletzen oder ihre militärische Macht missbrauchen.

    Die demokratische Legitimation einer Regierung ist deshalb nicht mit der völkerrechtlichen Rechtmäßigkeit jeder ihrer Handlungen gleichzusetzen.

    Gerade Demokratien benötigen unabhängige Gerichte, freie Medien, parlamentarische Kontrolle und eine Öffentlichkeit, die politische Entscheidungen hinterfragen kann.

    Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu autoritären Herrschaftssystemen.

    Nicht die behauptete moralische Überlegenheit der Regierung ist entscheidend.

    Entscheidend sind die Möglichkeiten, ihre Entscheidungen öffentlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

    Eine Demokratie beweist ihre Stärke auch darin, Kritik an ihrer eigenen Außenpolitik zuzulassen.

    Das gilt insbesondere für Entscheidungen über Krieg und Frieden.

    Militärische Gewalt ist kein gewöhnliches Verwaltungsinstrument.

    Ihre Folgen können unumkehrbar sein.

    Deshalb bedarf ihr Einsatz einer besonders sorgfältigen rechtlichen und politischen Begründung.

    Für Deutschland kommt eine historische Verantwortung hinzu.

    Die Erfahrungen des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs haben das politische Selbstverständnis der Bundesrepublik wesentlich geprägt.

    Das Grundgesetz verpflichtet die staatliche Gewalt an die Grundrechte.

    Artikel 26 erklärt Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, für verfassungswidrig.

    Diese Regelung zeigt, welche Bedeutung der Friedensgedanke in der deutschen Verfassungsordnung besitzt.

    Aber auch hier gilt:

    Ein Verfassungsgrundsatz entfaltet seine Wirkung erst durch seine tatsächliche Beachtung und Durchsetzung.

    7.8 Was können kleinere Staaten gegen die Mächtigen tun?

    Die internationale Ordnung ist durch erhebliche Machtunterschiede geprägt.

    Kleine Staaten verfügen nicht über dieselben militärischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Möglichkeiten wie Großmächte.

    Gerade deshalb ist ein verbindliches Völkerrecht für sie von besonderer Bedeutung.

    Ohne anerkannte Regeln wäre ihre Sicherheit noch stärker von militärischen Machtverhältnissen abhängig.

    Doch kleinere und mittlere Staaten sind nicht vollständig machtlos.

    Sie können internationale Bündnisse bilden, wirtschaftlich zusammenarbeiten, diplomatische Initiativen entwickeln und multilaterale Institutionen unterstützen.

    Die Europäische Union ist dafür ein aufschlussreiches Beispiel.

    Ihre Mitgliedstaaten haben einen Teil ihrer politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf gemeinsame Institutionen und verbindliche Regeln gegründet.

    Konflikte zwischen ihnen werden heute überwiegend durch Verhandlungen, Gerichte und politische Verfahren ausgetragen.

    Das ist keine Garantie für dauerhafte Harmonie.

    Aber es zeigt, dass Staaten Möglichkeiten besitzen, ihre Beziehungen anders als durch militärische Konkurrenz zu organisieren.

    Das Friedensgutachten 2026 empfiehlt, neue internationale Partnerschaften zu stärken, die der gewaltsamen Machtpolitik entgegenwirken.

    Dabei nennt es unter anderem Indien, Brasilien, Südafrika, Kanada und Australien als mögliche Partner.

    Die vorgeschlagene Zusammenarbeit soll dazu beitragen, die internationale Rechtsordnung zu stabilisieren.

    Ob solche Allianzen erfolgreich sein können, hängt von vielen politischen Voraussetzungen ab.

    Aber der Gedanke verdient Aufmerksamkeit.

    Eine internationale Ordnung muss nicht allein von der Bereitschaft der größten Militärmächte abhängen, sich selbst zu begrenzen.

    Auch andere Staaten können durch gemeinsame Interessen und Institutionen Einfluss ausüben.

    7.9 Der moralische Aufbruch – Wissen verpflichtet nicht automatisch zum Handeln

    Hier kehre ich zu meinem Buch Der moralische Aufbruch – Was wir alle wissen, aber nicht tun zurück.

    Wir kennen die Gefahren ungehemmter Macht.

    Wir wissen, weshalb Rechtsstaatlichkeit, unabhängige Gerichte und internationale Vereinbarungen notwendig sind.

    Wir haben die historischen Erfahrungen der Weltkriege, des Nationalsozialismus und zahlreicher weiterer Gewaltkonflikte dokumentiert.

    Und wir haben daraus Regeln entwickelt.

    Dennoch verhindern diese Erkenntnisse nicht automatisch neue Rechtsverletzungen.

    Warum?

    Weil menschliches Handeln nicht allein durch Wissen bestimmt wird.

    Interessen, Ängste, Gewohnheiten, Loyalitäten und kurzfristige Vorteile beeinflussen politische Entscheidungen.

    Das gilt für den einzelnen Menschen ebenso wie für Regierungen.

    Ein Politiker kann die Bedeutung des Völkerrechts grundsätzlich anerkennen und zugleich davon überzeugt sein, dass im konkreten Fall die eigenen Sicherheitsinteressen Vorrang haben müssten.

    Ein Staat kann internationale Zusammenarbeit befürworten und dennoch versuchen, sich bestimmten Verpflichtungen zu entziehen.

    Auch Bürger können Frieden und Menschenrechte unterstützen, ohne bereit zu sein, die wirtschaftlichen oder politischen Kosten bestimmter Maßnahmen zu tragen.

    Hier liegt kein einfacher Gegensatz zwischen wissenden Guten und unwissenden Bösen vor.

    Es handelt sich um ein Problem menschlicher Interessen und widersprüchlicher Handlungsbedingungen.

    Gerade deshalb möchte ich nicht als Moralapostel auftreten.

    Es genügt nicht, die Menschen aufzufordern, endlich moralisch zu handeln.

    Wir müssen verstehen, weshalb sie es trotz besserer Einsicht häufig nicht tun.

    Welche Anreize begünstigen Machtmissbrauch?

    Welche Institutionen begrenzen ihn?

    Welche gesellschaftlichen Gewohnheiten fördern Verantwortung?

    Und wie lassen sich politische Entscheidungen so gestalten, dass kurzfristige Interessen nicht ständig langfristige gemeinsame Ziele verdrängen?

    Der moralische Aufbruch beginnt für mich deshalb nicht mit einer neuen Predigt.

    Er beginnt mit der nüchternen Untersuchung unserer eigenen Widersprüche.

    Es reicht nicht zu wissen, was richtig wäre. Wir müssen Bedingungen schaffen, unter denen verantwortliches Handeln möglich und wahrscheinlicher wird.

    7.10 Das Recht braucht Menschen, die es tragen

    Eine Rechtsordnung besteht nicht allein aus geschriebenen Regeln.

    Sie braucht Richter, die unabhängig entscheiden.

    Regierungen, die gerichtliche Urteile beachten.

    Parlamente, die ihre Kontrollaufgaben ernst nehmen.

    Journalisten, die Missstände untersuchen.

    Und Bürger, die bereit sind, die Rechte anderer auch dann zu verteidigen, wenn deren Auffassungen ihnen nicht gefallen.

    Dasselbe gilt auf internationaler Ebene.

    Die Vereinten Nationen können Verhandlungen ermöglichen.

    Internationale Gerichte können Rechtsfragen entscheiden.

    Verträge können Verpflichtungen begründen.

    Aber keine dieser Einrichtungen kann dauerhaft wirksam sein, wenn ihre Mitglieder sich systematisch der Zusammenarbeit entziehen.

    Damit wird das Völkerrecht auch zu einer Frage politischer Kultur.

    Akzeptieren Staaten rechtliche Beschränkungen selbst dann, wenn sie den eigenen Interessen widersprechen?

    Sind sie bereit, die Entscheidungen unabhängiger Institutionen zu respektieren?

    Und erkennen sie an, dass internationale Regeln nicht allein zum Vorteil der Schwächeren geschaffen wurden, sondern langfristig auch die Sicherheit der Mächtigen fördern können?

    Die historische Erfahrung spricht dafür, diese Fragen ernst zu nehmen.

    Auch mächtige Staaten können durch Kriege geschwächt werden.

    Militärische Siege schaffen nicht zwangsläufig dauerhaften Frieden.

    Und politische Ordnungen, die ausschließlich auf Zwang beruhen, können beträchtliche Ressourcen benötigen, um ihre eigene Stabilität zu sichern.

    Rechtliche Zusammenarbeit ist deshalb nicht nur ein moralisches Ideal.

    Sie kann auch eine vernünftige Form langfristiger Interessenpolitik sein.

    Vielleicht liegt gerade darin ein wichtiger Ansatzpunkt.

    Wir müssen Staaten nicht erst zu selbstlosen Einrichtungen erziehen, um internationale Zusammenarbeit zu ermöglichen.

    Wir müssen auch zeigen, weshalb verlässliche Regeln in ihrem langfristigen Interesse liegen können.

    Schluss – Die Macht muss dem Recht begegnen

    Das internationale Recht ist eine der bedeutenden Errungenschaften der modernen Geschichte.

    Es hat Kriege nicht abgeschafft.

    Es hat Machtpolitik nicht überwunden.

    Und es kann nicht verhindern, dass Staaten ihre Interessen mit militärischen Mitteln verfolgen.

    Aber es schafft Maßstäbe, an denen dieses Handeln überprüft werden kann.

    Es unterscheidet zwischen Angriff und Verteidigung.

    Es schützt Menschen auch während bewaffneter Konflikte.

    Es begründet Verpflichtungen, die nicht allein vom Willen einzelner Regierungen abhängen.

    Und es eröffnet Möglichkeiten internationaler Verantwortung.

    Das Friedensgutachten 2026 warnt davor, dass diese Ordnung durch die neuen staatlichen Warlords weiter geschwächt werden könnte.

    Seine Analyse stellt deshalb nicht nur Fragen an Russland, die Vereinigten Staaten, Israel oder andere untersuchte Staaten.

    Sie stellt eine grundsätzliche Frage an die internationale Gemeinschaft.

    Sind wir bereit, Regeln auch dann ernst zu nehmen, wenn ihre Anwendung politisch unbequem wird?

    Für mich schließt sich damit ein Kreis zu meiner eigenen Lebenserfahrung.

    Ich durfte Jahrzehnte in Frieden und Freiheit verbringen.

    Die historische Erfahrung hat mich gelehrt, dass diese Lebensbedingungen nicht selbstverständlich sind.

    Ich habe mypapergate.net gegründet, um Wissen weiterzugeben, Geschichte zu verstehen und Menschen zum Nachdenken anzuregen.

    Mein Leitmotiv lautet:

    Wehret den Anfängen.

    Doch dieses Motiv wäre unvollständig, wenn es allein bei historischen Warnungen bliebe.

    Die entscheidende Frage ist, welche Konsequenzen wir aus unserem Wissen ziehen.

    Darin liegt die Verbindung zum moralischen Aufbruch.

    Wir haben die Prinzipien.

    Wir kennen die Gefahren.

    Wir besitzen Institutionen und rechtliche Instrumente.

    Aber wir müssen immer wieder neu entscheiden, ob wir sie tatsächlich anwenden und schützen wollen.

    Der Mensch braucht keine unfehlbaren Herrscher.

    Er braucht eine Ordnung, in der Herrschende fehlbar sein dürfen, aber ihre Macht begrenzt und ihr Handeln überprüft werden kann.

    Nicht die Mächtigen sollen darüber entscheiden, ob das Recht gilt. Das Recht muss die Macht begrenzen können.

    Und der Zweck dieser Begrenzung bleibt für mich derselbe wie zu Beginn dieses Essays:

    Der Mensch ist das Mass.


    Quellen und Verweise

    Für die Veröffentlichung auf mypapergate.net eignen sich besonders diese Originalquellen:


    Kapitel 8 – Das Menschenbild der Macht

    Wenn der Mensch zum Mittel wird

    Über die Verwandlung des Menschen in eine politische Ressource, über die Verführung durch Ideologien und über die Frage, wem die Macht eigentlich dienen soll.

    8.1 Welches Menschenbild steht hinter der Macht?

    Was ist der Mensch für einen Herrscher?

    Ein Bürger mit unveräußerlichen Rechten? Ein Untertan, der Gehorsam schuldet? Ein Soldat, der auf Befehl sein Leben einsetzt? Ein Arbeitnehmer, dessen Leistung dem Wohlstand dient? Oder eine Zahl in einer politischen, wirtschaftlichen oder militärischen Berechnung?

    Die Antwort auf diese Frage sagt viel über eine Gesellschaft aus.

    Seit Langem beschäftigt mich das Menschenbild hinter politischen Entscheidungen. Nicht nur die politischen Programme interessieren mich, sondern auch die Vorstellungen vom Menschen, die ihnen zugrunde liegen.

    Denn politische Ordnungen entstehen nicht im luftleeren Raum.

    Sie beruhen auf Annahmen darüber, wie Menschen denken, handeln und miteinander leben sollen.

    Ist der Mensch von Natur aus vernünftig und zur Zusammenarbeit fähig?

    Oder benötigt er eine starke Autorität, die ihn kontrolliert?

    Ist Freiheit eine grundlegende Voraussetzung menschlicher Entwicklung?

    Oder wird sie als Gefahr für Ordnung und Sicherheit betrachtet?

    Solche Fragen begleiten die politische Philosophie seit der Antike.

    Für meinen Essay über die neuen Warlords gewinnen sie eine besondere Bedeutung.

    Denn die Art, wie ein Machthaber Menschen betrachtet, kann beeinflussen, wie er mit ihrer Freiheit, ihrer Sicherheit und ihrem Leben umgeht.

    Wer den Menschen nur als Mittel politischer Ziele betrachtet, kann leicht übersehen, dass jeder Mensch selbst einen Lebenszweck besitzt.

    8.2 Immanuel Kant – Der Mensch hat Würde, keinen Preis

    Immanuel Kant entwickelte eine Vorstellung von menschlicher Würde, die bis heute zu den wichtigsten Grundlagen der modernen Ethik gehört.

    In seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785 erklärt er, dass der Mensch niemals bloß als Mittel behandelt werden darf, sondern immer zugleich als Zweck an sich selbst.

    Das ist ein anspruchsvoller Gedanke.

    Denn selbstverständlich sind wir im täglichen Leben aufeinander angewiesen.

    Ein Unternehmer beschäftigt Mitarbeiter. Ein Kunde erwartet eine Leistung. Ein Staat erhebt Steuern. Eine Gemeinschaft benötigt Menschen, die öffentliche Aufgaben übernehmen.

    Nicht jede Inanspruchnahme menschlicher Fähigkeiten ist bereits eine Verletzung der Würde.

    Entscheidend ist, ob der Mensch dabei als selbstständige Person mit eigenen Rechten, Interessen und Entscheidungen anerkannt bleibt.

    Ein Arbeitnehmer ist nicht lediglich ein Produktionsfaktor.

    Ein Soldat ist nicht bloß eine militärische Ressource.

    Ein Bürger ist nicht ausschließlich ein Steuerzahler oder Wähler.

    Und ein Mensch, der einer anderen Nation angehört, verliert dadurch nicht seinen Anspruch auf Achtung.

    Kant unterscheidet zwischen Dingen, denen ein Preis zukommt, und der Würde, die nicht durch einen gleichwertigen Gegenstand ersetzt werden kann.

    Für mich liegt darin eine der überzeugendsten philosophischen Grundlagen des Humanismus.

    Die Würde des Menschen ist nicht das Ergebnis seiner Nützlichkeit.

    Sie begrenzt vielmehr, wie weit andere Menschen über ihn verfügen dürfen.

    Diese Überlegung wird besonders bedeutsam, wenn wir über Krieg sprechen.

    Militärische Planungen sind notwendigerweise von Zahlen geprägt.

    Es gibt Truppenstärken, Materialbedarf, Versorgungswege und Verlustprognosen.

    Doch hinter jeder Zahl steht ein Mensch.

    Die militärische Notwendigkeit, Menschen in Berechnungen einzubeziehen, darf nicht dazu führen, sie nur noch als berechenbares Material zu betrachten.

    8.3 Verdun 1916 – Als der Mensch zum Material wurde

    In meinem Essay über Verdun 1916 beschäftige ich mich mit einer der erschütterndsten Erfahrungen des industrialisierten Krieges.

    Hunderttausende Soldaten wurden bei den Kämpfen um Verdun getötet, verwundet oder vermisst.

    Die militärische Führung plante Operationen, verlegte Truppen, berechnete Munitionsmengen und versuchte, den Gegner durch einen langen Abnutzungskrieg zu schwächen.

    In dieser Logik bekam der Mensch eine besondere Funktion.

    Er wurde zum Bestandteil einer militärischen Maschine.

    Ein Soldat konnte ersetzt werden.

    Eine Einheit konnte aufgefüllt werden.

    Ein Verlust wurde statistisch erfasst.

    Doch für die Familien der Gefallenen gab es keinen Ersatz.

    Der Sohn blieb tot.

    Der Vater kehrte nicht zurück.

    Der Freund war für immer verloren.

    Die militärische Sprache konnte diese Wirklichkeit nicht aufheben.

    Verdun zeigt deshalb mehr als die Grausamkeit einer historischen Schlacht.

    Es macht deutlich, wie moderne Organisationen Menschen in abstrakte Größen verwandeln können.

    Das geschieht nicht nur im Krieg.

    Auch wirtschaftliche und politische Systeme neigen dazu, Menschen durch Kennzahlen zu beschreiben.

    Bevölkerungsgruppen werden zu Wählerpotenzialen.

    Arbeitskräfte zu Produktionskapazitäten.

    Flüchtlinge zu Fallzahlen.

    Soldaten zu Einsatzstärken.

    Solche Kategorien sind für Organisation und Verwaltung nicht grundsätzlich vermeidbar.

    Problematisch wird es, wenn sie den einzelnen Menschen vollständig ersetzen.

    Denn eine Statistik kann Zusammenhänge zeigen.

    Sie kann aber nicht die ganze Bedeutung eines Menschenlebens erfassen.

    In Verdun wurde dieser Widerspruch auf besonders erschütternde Weise sichtbar.

    8.4 Thomas Hobbes – Sicherheit durch eine starke Macht

    Eine andere Vorstellung vom Menschen finden wir bei Thomas Hobbes.

    1651 veröffentlichte er sein berühmtes Werk Leviathan.

    Hobbes beschäftigte sich mit der Frage, warum Menschen eine staatliche Autorität benötigen.

    Seine Überlegungen waren von den Erfahrungen des englischen Bürgerkriegs geprägt.

    Ohne eine gemeinsame Gewalt, so seine Argumentation, könne das Zusammenleben durch Unsicherheit, Misstrauen und Konflikte bedroht werden.

    Menschen hätten deshalb ein vernünftiges Interesse daran, eine politische Ordnung zu errichten, die Sicherheit gewährleistet.

    Darin liegt eine wichtige Erkenntnis.

    Freiheit allein schützt nicht vor Gewalt.

    Eine Gesellschaft benötigt verlässliche Regeln und Institutionen, die diese Regeln durchsetzen können.

    Aber Hobbes eröffnet auch ein schwieriges Problem.

    Wie stark darf die politische Autorität werden, die uns vor Gewalt schützen soll?

    Wenn wir dem Staat umfassende Macht übertragen, damit er Sicherheit garantiert, wie schützen wir uns anschließend vor dem Missbrauch eben dieser Macht?

    Die Geschichte der Warlords zeigt eine Seite dieses Problems.

    Wo eine wirksame staatliche Ordnung fehlt, können bewaffnete Gruppen die Bevölkerung beherrschen.

    Die Geschichte autoritärer Staaten zeigt die andere Seite.

    Wo staatliche Macht kaum begrenzt wird, kann die Regierung selbst zur größten Bedrohung für ihre Bürger werden.

    Der Humanismus steht deshalb vor einer doppelten Aufgabe.

    Er muss den Menschen vor privater Gewalt schützen.

    Und er muss den Menschen vor unbegrenzter staatlicher Gewalt schützen.

    Eine rechtsstaatliche Demokratie versucht, beide Aufgaben miteinander zu verbinden.

    Sie schafft eine handlungsfähige Regierung, begrenzt deren Macht aber durch Verfassung, Grundrechte, Gerichte und demokratische Kontrolle.

    Das ist keine vollkommene Lösung.

    Aber sie ist ein historisch entwickelter Versuch, Sicherheit und Freiheit miteinander zu vereinbaren.

    8.5 Hannah Arendt – Wenn Menschen überflüssig werden

    Hannah Arendt gehört für mich zu den bedeutenden Denkerinnen des 20. Jahrhunderts.

    In ihrem Werk Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, dessen englische Originalausgabe 1951 erschien, untersuchte sie die Entstehung totalitärer Herrschaftsformen.

    Dabei beschäftigte sie sich insbesondere mit dem Nationalsozialismus und dem Stalinismus.

    Arendt interessierte sich nicht allein für die Grausamkeit einzelner Machthaber.

    Sie wollte verstehen, wie politische Systeme entstehen können, in denen menschliche Freiheit, Individualität und selbst die rechtliche Existenz von Menschen systematisch zerstört werden.

    Eine ihrer besonders bedrückenden Einsichten betrifft die Vorstellung überflüssig gewordener Menschen.

    Damit beschreibt sie eine Situation, in der Menschen nicht mehr als selbstständige politische und rechtliche Personen anerkannt werden.

    Sie verlieren die Möglichkeit, ihre Interessen wirksam zu vertreten.

    Sie werden aus der Gemeinschaft derjenigen ausgeschlossen, deren Leben und Freiheit politisch zählen.

    In totalitären Herrschaftssystemen kann diese Entwertung bis zur physischen Vernichtung reichen.

    Arendts Analyse reicht jedoch über die Verbrechen selbst hinaus.

    Sie fragt nach den gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen Menschen bereit werden, sich einer allumfassenden Ideologie zu unterwerfen.

    Isolation, der Verlust gesellschaftlicher Bindungen und die Sehnsucht nach einfachen Erklärungen können dabei eine Rolle spielen.

    Hier sehe ich eine Verbindung zu meiner Beschäftigung mit der menschlichen Wahrnehmung.

    In meinem Essay Das Gehirn ist kein Demokrat habe ich die Frage aufgegriffen, weshalb Menschen zu Vereinfachungen, Gruppenbildungen und Feindbildern neigen.

    Unser Denken erleichtert uns die Orientierung in einer komplizierten Welt.

    Aber dieselben Mechanismen können politische Manipulation begünstigen.

    Wer die Welt nur noch in Freunde und Feinde aufteilt, verliert leicht das Interesse an den individuellen Eigenschaften der anderen.

    Wer Menschen ausschließlich nach ihrer Gruppenzugehörigkeit beurteilt, kann ihre persönliche Würde aus dem Blick verlieren.

    Das ist nicht automatisch Totalitarismus.

    Aber es zeigt eine menschliche Anfälligkeit, die autoritäre Bewegungen ausnutzen können.

    8.6 Thomas Mann – Settembrini und Naphta

    Eine besonders faszinierende literarische Darstellung gegensätzlicher Menschenbilder begegnet uns in Thomas Manns Roman Der Zauberberg von 1924.

    Darin stehen sich zwei intellektuelle Figuren gegenüber.

    Lodovico Settembrini vertritt wesentliche Ideale der europäischen Aufklärung.

    Er setzt auf Vernunft, Bildung, Fortschritt und die Freiheit des Menschen.

    Leo Naphta dagegen argumentiert aus einer radikalen Verbindung religiöser, autoritärer und revolutionärer Vorstellungen.

    Für ihn kann eine höhere geistige Ordnung schwerer wiegen als die individuelle Freiheit.

    Thomas Mann gestaltet beide Figuren widersprüchlich und vielschichtig.

    Settembrini ist keineswegs frei von Eitelkeiten oder politischen Widersprüchen.

    Naphta ist nicht einfach eine Karikatur des Bösen.

    Gerade deshalb eignen sich ihre Auseinandersetzungen so gut, um unterschiedliche politische Menschenbilder zu untersuchen.

    Ich habe aus dieser literarischen Konstellation meinen Settembrini-Naphta-Kompass entwickelt.

    Er stellt eine grundlegende Frage:

    Dient die Ordnung dem Menschen – oder soll der Mensch der Ordnung dienen?

    Auf der einen Seite steht die Vorstellung, dass politische Institutionen geschaffen werden, um Menschen Freiheit, Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.

    Auf der anderen Seite steht die Vorstellung, dass der Mensch einer übergeordneten Ordnung verpflichtet sei, deren Ziele Vorrang besitzen.

    In der Wirklichkeit liegen politische Vorstellungen häufig zwischen diesen Polen.

    Auch demokratische Gesellschaften verlangen Verpflichtungen und Opfer.

    Auch autoritäre Systeme berufen sich auf Sicherheit, Wohlstand und gemeinschaftliche Ziele.

    Der Kompass soll deshalb keine Menschen vorschnell in gute und schlechte Kategorien einteilen.

    Er soll sichtbar machen, welche Rolle der einzelne Mensch in einer politischen Ordnung erhält.

    Für die Untersuchung der Warlords erscheint mir diese Frage besonders ergiebig.

    Denn sie führt weg von der bloßen Betrachtung einzelner Persönlichkeiten.

    Sie richtet den Blick auf das Herrschaftsverständnis.

    Wird militärische Macht als ein begrenztes Mittel zur Sicherung menschlicher Rechte verstanden?

    Oder werden Menschen und Institutionen zu Mitteln der Machterhaltung?

    Diese Frage lässt sich nicht durch politische Schlagworte beantworten.

    Sie verlangt die Untersuchung konkreter Entscheidungen.

    8.7 Der Warlord und sein Menschenbild

    Was unterscheidet den klassischen Warlord von einer Regierung innerhalb einer rechtsstaatlichen Demokratie?

    Zunächst die institutionelle Grundlage der Macht.

    Ein klassischer Warlord stützt sich wesentlich auf bewaffnete Gefolgschaft, persönliche Loyalität und die Kontrolle wirtschaftlicher Ressourcen.

    Seine Herrschaft muss nicht durch ein allgemeines, unabhängig überprüfbares Recht legitimiert sein.

    Die Sicherheit der Bevölkerung kann von seiner Willkür abhängen.

    In einer rechtsstaatlichen Demokratie dagegen sollen staatliche Befugnisse durch Gesetze bestimmt und überprüft werden.

    Die Regierung darf nicht nach Belieben über Eigentum, Freiheit und Leben der Menschen verfügen.

    Die politische Macht ist grundsätzlich begrenzt.

    Doch das Friedensgutachten 2026 stellt eine weitergehende These auf.

    Die Autoren beschreiben staatliche Warlords als Akteure, die staatliche Ressourcen und militärische Gewalt für persönliche, klientelistische oder imperiale Zwecke einsetzen.

    Dabei können politische Institutionen formal weiterbestehen, während ihre begrenzende Wirkung geschwächt wird.

    Das ist ein wesentlicher Punkt.

    Ein Staat kann über eine Verfassung, Parlamente, Gerichte und Wahlen verfügen.

    Entscheidend ist jedoch auch, ob diese Institutionen tatsächlich unabhängig wirken können.

    Werden politische Entscheidungen überprüft?

    Können Gerichte der Regierung widersprechen?

    Dürfen Journalisten staatliches Handeln untersuchen?

    Können Bürger eine Regierung friedlich abwählen?

    Und unterliegt militärische Gewalt einer wirksamen rechtlichen Kontrolle?

    Je weniger solche Mechanismen greifen, desto größer kann der Handlungsspielraum persönlicher Machtpolitik werden.

    Dabei ist Vorsicht erforderlich.

    Nicht jede starke Führungspersönlichkeit ist ein Warlord.

    Nicht jede Verletzung internationaler Regeln belegt bereits eine umfassende persönliche Gewaltherrschaft.

    Und unterschiedliche politische Systeme besitzen unterschiedliche Formen der Kontrolle.

    Die These des Friedensgutachtens wird erst dann überzeugend, wenn sie mit konkreten Handlungen und überprüfbaren institutionellen Veränderungen begründet wird.

    Der Begriff allein erklärt noch nichts.

    Er eröffnet eine Untersuchung.

    8.8 Die Sprache der Macht – Wenn Menschen verschwinden

    Politische Sprache ist niemals bloß eine Sammlung neutraler Begriffe.

    Sie kann Wirklichkeit beschreiben.

    Sie kann aber auch beeinflussen, wie Menschen diese Wirklichkeit wahrnehmen.

    Besonders deutlich wird das im Krieg.

    Man spricht von militärischen Zielen, Sicherheitszonen, strategischen Interessen und notwendigen Operationen.

    Solche Begriffe haben ihre Berechtigung.

    Eine militärische Führung muss konkrete Sachverhalte präzise benennen können.

    Problematisch wird es jedoch, wenn die Sprache nur noch die Perspektive der strategischen Planung vermittelt.

    Dann können die Folgen für Menschen in den Hintergrund treten.

    Ein zerstörtes Wohnviertel erscheint als Operationsgebiet.

    Eine vertriebene Familie wird Teil einer Flüchtlingsstatistik.

    Ein getöteter Soldat wird als Verlust gemeldet.

    Die Begriffe müssen nicht falsch sein.

    Aber sie können unvollständig bleiben.

    Sie erfassen die militärische oder administrative Seite eines Ereignisses, nicht seine gesamte menschliche Bedeutung.

    Auch politische Feindbilder entstehen häufig durch sprachliche Vereinfachungen.

    Menschen werden als Bedrohung, Belastung oder fremder Block beschrieben.

    Die individuelle Person verschwindet hinter einer kollektiven Bezeichnung.

    Deshalb interessiert mich die Sprache politischer Macht.

    Nicht weil jedes harte Wort bereits zu Gewalt führt.

    Sondern weil Sprache dazu beitragen kann, die Grenzen unserer Aufmerksamkeit zu verändern.

    Wer nur noch über Gruppen spricht, übersieht leichter den einzelnen Menschen.

    Wer ausschließlich über strategische Vorteile spricht, verliert möglicherweise die menschlichen Kosten aus dem Blick.

    Und wer eine politische Ordnung für wichtiger erklärt als diejenigen, denen sie dienen soll, kann ihre ursprüngliche Aufgabe vergessen.

    8.9 Die wirtschaftliche Verfügbarkeit des Menschen

    Das Menschenbild der Macht betrifft nicht allein Krieg und Politik.

    Es begegnet uns auch in der Wirtschaft.

    In meinem Berufsleben habe ich über Jahrzehnte Unternehmen geführt und Verantwortung für Mitarbeiter getragen.

    Ich kenne die Bedeutung wirtschaftlicher Kennzahlen, von Produktivität, Investitionen, Finanzierung und unternehmerischen Entscheidungen.

    Ein Unternehmen kann ohne wirtschaftliche Berechnungen nicht bestehen.

    Aber ich weiß auch, dass hinter jeder Personalentscheidung Menschen mit Familien, Hoffnungen und Verpflichtungen stehen.

    Eine wirtschaftliche Organisation benötigt Leistung.

    Doch ein Mensch ist mehr als seine Leistung.

    Hier zeigt sich eine strukturelle Ähnlichkeit zu politischen Fragen.

    In beiden Bereichen müssen große Organisationen mit abstrakten Größen arbeiten.

    Sie können aber unterschiedliche Vorstellungen davon entwickeln, welche Bedeutung der einzelne Mensch besitzt.

    Ein Unternehmen kann Mitarbeiter vor allem als Kostenfaktoren betrachten.

    Es kann sie aber auch als Menschen mit Fähigkeiten, Interessen und einer eigenen Würde anerkennen.

    Ebenso kann ein Staat seine Bürger überwiegend als Ressourcen betrachten.

    Als Steuerzahler, Arbeitskräfte, Soldaten oder Stimmen bei Wahlen.

    Oder er kann sich als Institution verstehen, deren Aufgabe darin besteht, Freiheit und Sicherheit dieser Menschen zu gewährleisten.

    Diese Gegenüberstellung ist nicht absolut.

    Wirtschaft und Politik benötigen Organisation, Effizienz und Regeln.

    Aber sie sollten ihren Zweck nicht aus dem Blick verlieren.

    Was nützt wirtschaftlicher Erfolg, wenn er den Menschen dauerhaft zum bloßen Mittel macht?

    Und welchen Wert besitzt staatliche Macht, wenn sie nicht zum Schutz der Bevölkerung beiträgt?

    Darin liegt für mich eine Verbindung zwischen meiner unternehmerischen Erfahrung und meinen philosophischen Fragen.

    Organisation ist notwendig. Aber die Organisation darf nicht zum Selbstzweck werden.

    8.10 Der digitale Mensch – Macht durch Information

    In meinem Buch Digitaler Humanismus – Der Mensch im Zeitalter der KI beschäftige ich mich mit einer weiteren Veränderung.

    Macht entsteht heute nicht nur durch militärische Mittel, wirtschaftliche Ressourcen oder politische Institutionen.

    Sie entsteht zunehmend auch durch die Kontrolle von Information.

    Digitale Technologien ermöglichen es, gewaltige Datenmengen zu erfassen, auszuwerten und für Entscheidungen zu nutzen.

    Künstliche Intelligenz kann Prozesse unterstützen, komplexe Zusammenhänge analysieren und neue Möglichkeiten wissenschaftlicher Erkenntnis eröffnen.

    Dieselben Technologien können aber auch zur Überwachung, Manipulation und militärischen Zielerfassung eingesetzt werden.

    Damit erhält die alte Frage nach dem Menschenbild eine neue Dimension.

    Wird der Mensch als selbstständige Person betrachtet, deren Daten und Entscheidungen geschützt werden müssen?

    Oder wird er zu einem berechenbaren Objekt technischer Systeme?

    In bewaffneten Konflikten können digitale Aufklärung, automatisierte Auswertung und KI-gestützte Entscheidungssysteme die Geschwindigkeit militärischer Operationen erheblich verändern.

    Doch technische Leistungsfähigkeit beantwortet keine moralische oder rechtliche Frage.

    Ein System kann ein Ziel präzise erkennen, ohne dadurch entscheiden zu können, ob ein Angriff rechtmäßig oder verantwortbar ist.

    Die Verantwortung für den Einsatz tödlicher Gewalt darf nicht hinter technischen Prozessen verschwinden.

    Auch hier gilt es, zwischen der Unterstützung menschlicher Entscheidungen und ihrer unkontrollierten Übertragung auf Maschinen zu unterscheiden.

    Der digitale Humanismus stellt deshalb dieselbe Frage wie die politische Philosophie.

    Dient die Technik dem Menschen?

    Oder wird der Mensch zunehmend den Anforderungen technischer Systeme untergeordnet?

    Die Verbindung zu den Warlords liegt darin, dass neue Technologien die Möglichkeiten staatlicher und nichtstaatlicher Gewaltakteure verändern.

    Macht kann damit präziser, schneller und über größere Entfernungen ausgeübt werden.

    Umso wichtiger wird die Frage, wer diese Macht kontrolliert und nach welchen Regeln sie eingesetzt wird.

    8.11 Warum Menschen den Mächtigen folgen

    Bislang haben wir vor allem die Perspektive der Herrschenden betrachtet.

    Doch Macht existiert nicht ohne Menschen, die sie unterstützen, dulden oder sich ihr unterwerfen.

    Warum folgen Menschen autoritären Führungsfiguren?

    Warum akzeptieren sie politische Entscheidungen, die ihre eigenen Freiheitsrechte einschränken können?

    Eine einfache Antwort gibt es nicht.

    Manche Menschen erhoffen sich Sicherheit.

    Andere wirtschaftlichen Wohlstand.

    Wieder andere gesellschaftliche Anerkennung oder eine klare politische Orientierung.

    Politische Loyalität kann aus Überzeugung, Gewohnheit, Angst, persönlichem Vorteil oder Gruppenzugehörigkeit entstehen.

    Dabei spielen auch gesellschaftliche Krisen eine Rolle.

    Wenn Menschen das Gefühl haben, die Welt werde immer unübersichtlicher, können eindeutige Erklärungen besonders attraktiv erscheinen.

    Ein starker Führer verspricht dann möglicherweise, komplexe Probleme durch entschlossenes Handeln zu lösen.

    Das bedeutet nicht, dass Menschen, die solche Versprechen unterstützen, notwendigerweise undemokratisch denken.

    Ihre Beweggründe müssen untersucht werden.

    Aber die Geschichte zeigt, dass politische Sehnsüchte nach Ordnung und Sicherheit auch von Herrschaftssystemen ausgenutzt werden können, die individuelle Freiheit begrenzen.

    Hier erinnert mich vieles an Thomas Manns Zauberberg.

    Settembrini und Naphta verkörpern unterschiedliche Antworten auf die Frage, welche Ordnung dem Menschen angemessen sei.

    Zwischen Vernunft, Freiheit, Disziplin, Sicherheit und Bindung entstehen Konflikte.

    Sie lassen sich nicht dadurch lösen, dass wir die eine Seite zum Inbegriff des Guten und die andere zum Inbegriff des Bösen erklären.

    Entscheidend ist, welche Folgen politische Vorstellungen haben und welche Grenzen der Macht sie anerkennen.

    Deshalb sollte politische Bildung nicht allein aus der Vermittlung richtiger Antworten bestehen.

    Sie sollte Menschen befähigen, Machtansprüche kritisch zu prüfen.

    8.12 Der moralische Aufbruch beginnt mit einer unbequemen Frage

    In meinem Buch Der moralische Aufbruch – Was wir alle wissen, aber nicht tun untersuche ich die Kluft zwischen Erkenntnis und Handeln.

    Wir wissen, dass die Würde des Menschen geschützt werden muss.

    Wir wissen, dass unbegrenzte Macht gefährlich werden kann.

    Wir haben Erfahrungen mit Diktaturen, Kriegen und politischen Ideologien gesammelt, die Menschen zu bloßen Mitteln ihrer Ziele erklärten.

    Und dennoch entstehen immer wieder neue Formen politischer Unterwerfung und Gewalt.

    Vielleicht liegt ein Teil des Problems darin, dass wir die eigenen Interessen oft leichter erkennen als die Rechte anderer Menschen.

    Wir verteidigen Freiheit, solange sie unserer Freiheit dient.

    Wir verlangen Gerechtigkeit, solange wir uns selbst benachteiligt fühlen.

    Wir fordern die Einhaltung von Regeln, wenn politische Gegner sie verletzen.

    Aber sind wir ebenso konsequent, wenn unsere eigenen Interessen berührt werden?

    Diese Fragen möchte ich nicht mit einem erhobenen Zeigefinger beantworten.

    Die menschliche Widersprüchlichkeit ist schließlich kein Geheimnis.

    Schon Wilhelm Busch wusste, wie komisch und zugleich entlarvend das Auftreten selbsternannter Tugendwächter sein kann.

    Mich interessiert deshalb weniger die moralische Selbstdarstellung als das tatsächliche Handeln.

    Welche politischen Institutionen fördern Verantwortung?

    Welche Regeln begrenzen Machtmissbrauch?

    Welche Formen gesellschaftlicher Bildung stärken die Fähigkeit zum eigenen Urteil?

    Und wie können Menschen lernen, auch die Perspektive anderer ernst zu nehmen?

    Für mich ist der moralische Aufbruch deshalb keine Forderung nach vollkommenen Menschen.

    Er ist die Suche nach einer Ordnung, die mit den Unvollkommenheiten des Menschen umgehen kann, ohne ihm seine Würde zu nehmen.

    Schluss – Der Mensch ist kein Material der Geschichte

    Am Anfang dieses Kapitels stand eine einfache Frage.

    Was ist der Mensch für einen Herrscher?

    Wir haben unterschiedliche Antworten kennengelernt.

    Kant beschreibt den Menschen als Zweck an sich selbst.

    Hobbes untersucht sein Bedürfnis nach Sicherheit und staatlicher Ordnung.

    Hannah Arendt zeigt, wie totalitäre Herrschaft Menschen ihrer politischen und rechtlichen Stellung berauben kann.

    Thomas Mann lässt Settembrini und Naphta über Freiheit, Ordnung und geistige Autorität streiten.

    Und die Geschichte der Warlords zeigt, wie bewaffnete Macht Menschen und Ressourcen einer persönlichen Herrschaft unterordnen kann.

    Diese Betrachtungen führen für mich zu einem grundlegenden Gedanken.

    Macht ist zunächst eine Fähigkeit.

    Sie kann schützen.

    Sie kann organisieren.

    Sie kann Recht durchsetzen.

    Sie kann aber auch unterdrücken, zerstören und Menschen zu Mitteln fremder Interessen machen.

    Deshalb genügt es nicht, allein nach der Stärke eines Staates zu fragen.

    Wir müssen auch untersuchen, welchen Zwecken diese Stärke dient und welchen Grenzen sie unterliegt.

    Ein Staat benötigt Institutionen.

    Eine Gesellschaft benötigt Regeln.

    Eine Wirtschaft benötigt Organisation.

    Und selbst der Frieden kann Schutz durch wirksame staatliche Gewalt erfordern.

    Aber keine dieser Ordnungen besitzt einen höheren Eigenwert als die Menschen, denen sie dienen soll.

    Das ist meine humanistische Überzeugung.

    Ich habe in meinem Leben erfahren dürfen, welche Möglichkeiten Frieden und Freiheit eröffnen.

    Ich konnte lernen, arbeiten, Verantwortung übernehmen, reisen und mich politisch engagieren.

    Diese Erfahrungen haben meinen Blick auf Geschichte und Gesellschaft geprägt.

    Deshalb möchte ich nicht nur verstehen, wie Macht entsteht.

    Ich möchte wissen, wie sie begrenzt werden kann.

    Denn der Mensch darf nicht zum bloßen Material politischer, militärischer oder wirtschaftlicher Entscheidungen werden.

    Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viel Macht ein Herrscher besitzt. Sondern was seine Macht für die Menschen bedeutet, über die er herrscht.

    Hier schließt sich der Kreis zu meiner Trilogie Der Mensch ist das Mass.

    Ihr Grundgedanke ist zugleich der Maßstab dieser Untersuchung:

    Die Ordnung hat dem Menschen zu dienen. Nicht der Mensch der Ordnung.


    Quellen und weiterführende Verbindungen

    • Immanuel Kant – Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), insbesondere die Selbstzweckformel.

      plato.stanford.edu
    • Thomas Hobbes – Leviathan (1651).

    • Hannah Arendt – Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft (englische Originalausgabe 1951). Hannah Arendt Papers – Library of Congress.

      Library of Congress
    • Der Zauberberg – die Auseinandersetzungen zwischen Settembrini und Naphta.


    Kapitel 9 – Der moralische Aufbruch

    Was wir alle wissen, aber nicht tun

    Vom Wissen um die Gefahren der Macht zur Verantwortung für Frieden, Freiheit und menschliche Würde.

    9.1 Die große Frage am Ende unserer Untersuchung

    Neun Kapitel lang haben wir uns mit Krieg, Macht und Menschenbildern beschäftigt.

    Wir haben die Geschichte der Warlords verfolgt, von den chinesischen Kriegsherren über Afghanistan und Afrika bis zu den militärischen Machtzentren unserer Gegenwart.

    Wir haben die religiösen und philosophischen Begründungen des Tötungsverbots untersucht.

    Wir haben gefragt, weshalb Gesellschaften das Leben des Einzelnen schützen und gleichzeitig unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung tödlicher Gewalt erlauben.

    Wir haben die Gründung der Vereinten Nationen betrachtet und die Hoffnung jener Generation kennengelernt, die nach zwei Weltkriegen eine internationale Friedensordnung schaffen wollte.

    Und schließlich haben wir uns mit dem Friedensgutachten 2026 beschäftigt, das vor den neuen staatlichen Warlords warnt.

    Was bleibt davon?

    Für mich eine Erkenntnis, die weit über die internationale Politik hinausreicht.

    Wir wissen erstaunlich viel darüber, was Menschen einander antun können. Und wir wissen ebenso viel darüber, wie sich solche Katastrophen verhindern oder zumindest begrenzen lassen.

    Doch unser Handeln bleibt häufig hinter unserem Wissen zurück.

    Dieser Widerspruch beschäftigt mich seit Langem.

    Er ist auch Gegenstand meines Buches Der moralische Aufbruch – Was wir alle wissen, aber nicht tun.

    Vielleicht ist das größte Problem der Menschheit nicht der Mangel an moralischen Erkenntnissen.

    Vielleicht liegt es darin, dass wir zwar die richtigen Grundsätze formulieren, aber immer wieder Gründe finden, sie im konkreten Fall nicht anzuwenden.

    9.2 Vom Wissen zum Handeln – Eine alte philosophische Frage

    Bereits die griechische Philosophie beschäftigte sich mit dem Widerspruch zwischen Erkenntnis und Verhalten.

    Sokrates verband tugendhaftes Handeln eng mit der Erkenntnis des Guten.

    Aristoteles untersuchte dagegen ausdrücklich die Möglichkeit, dass ein Mensch weiß, was vernünftig wäre, und dennoch anders handelt.

    Er bezeichnete dieses Problem als Akrasia, als Willensschwäche oder Handeln wider besseres Wissen.

    Ein Mensch kann wissen, dass ihm eine bestimmte Gewohnheit schadet, und sie trotzdem beibehalten.

    Er kann erkennen, dass eine Entscheidung ungerecht ist, und sie dennoch treffen, weil sie ihm einen Vorteil verschafft.

    Er kann Frieden wünschen und gleichzeitig Maßnahmen unterstützen, die neue Konflikte begünstigen.

    Zwischen Wissen und Handeln stehen Interessen, Gefühle, Ängste und Gewohnheiten.

    Das gilt für den einzelnen Menschen ebenso wie für politische Organisationen.

    Ein Staat kann die Bedeutung internationaler Verträge anerkennen und dennoch versuchen, sich bestimmten Verpflichtungen zu entziehen.

    Eine Regierung kann Menschenrechte öffentlich verteidigen und gleichzeitig bei politischen Verbündeten großzügiger über Rechtsverletzungen hinwegsehen als bei Gegnern.

    Auch demokratische Gesellschaften sind nicht frei von solchen Widersprüchen.

    Damit wird deutlich, weshalb moralische Belehrung allein selten ausreicht.

    Menschen brauchen nicht immer neue Erklärungen darüber, was richtig wäre.

    Sie benötigen auch Institutionen, Anreize und gesellschaftliche Bedingungen, die verantwortliches Handeln unterstützen.

    9.3 Die Versuchung der moralischen Überlegenheit

    Ich habe eine ausgeprägte Abneigung gegen Moralapostel.

    Wilhelm Busch hat in seiner Frommen Helene mit unvergleichlicher Ironie gezeigt, wie komisch und widersprüchlich moralische Selbstgerechtigkeit sein kann.

    Wer ständig die Fehler anderer verurteilt, übersieht möglicherweise die eigenen.

    Und wer überzeugt ist, auf der richtigen Seite der Moral zu stehen, kann besonders empfindlich auf Widerspruch reagieren.

    Das gilt auch für politische Auseinandersetzungen.

    Der moralische Anspruch ist noch kein Beweis für moralisches Handeln.

    Ein Politiker kann von Freiheit sprechen und gleichzeitig die Rechte seiner Gegner einschränken wollen.

    Eine Regierung kann sich auf Frieden berufen und militärische Gewalt einsetzen.

    Eine religiöse Autorität kann Nächstenliebe predigen und Andersgläubige ausgrenzen.

    Dabei muss jede Handlung konkret untersucht werden. Nicht jeder Widerspruch ist Heuchelei, und nicht jede Abweichung vom eigenen Ideal beweist böse Absichten.

    Aber die Gefahr moralischer Selbstüberhöhung bleibt bestehen.

    Für mich ist der moralische Aufbruch deshalb kein Aufruf, andere Menschen ständig nach ihrer Tugendhaftigkeit zu beurteilen.

    Er beginnt mit einer anderen Haltung:

    Der Bereitschaft, die eigenen Überzeugungen zu prüfen.

    Der Fähigkeit, Fehler anzuerkennen.

    Und der Einsicht, dass auch gut gemeinte Entscheidungen problematische Folgen haben können.

    Wer einen moralischen Aufbruch fordert, sollte nicht mit der Überzeugung beginnen, selbst bereits am Ziel angekommen zu sein.

    9.4 Frieden entsteht nicht allein aus guten Absichten

    Das Friedensgutachten 2026 beschreibt eine internationale Ordnung, deren Regeln zunehmend unter Druck geraten.

    Seine Autoren empfehlen unter anderem, multilaterale Institutionen zu stärken, die Anwendung des Völkerrechts konsequenter einzufordern und neue internationale Partnerschaften aufzubauen.

    Diese Empfehlungen verdienen eine ernsthafte politische Diskussion.

    Denn Frieden entsteht nicht einfach dadurch, dass Regierungen ihn öffentlich befürworten.

    Er benötigt konkrete Voraussetzungen.

    Verlässliche Vereinbarungen.

    Institutionen, die Konflikte vermitteln können.

    Sicherheitsgarantien, die glaubwürdig sind.

    Wirtschaftliche Beziehungen, die Zusammenarbeit begünstigen.

    Und Möglichkeiten, Rechtsverletzungen zu untersuchen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

    Dabei kann auch militärische Abschreckung eine Rolle spielen.

    Eine Gesellschaft, die Frieden will, muss sich mit der Frage beschäftigen, wie sie Menschen gegen bewaffnete Angriffe schützen kann.

    Das ist kein Widerspruch zum humanistischen Anspruch, menschliches Leben zu achten.

    Im Gegenteil: Der Schutz von Menschen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fähigkeit zur Verteidigung erfordern.

    Doch daraus folgt keine uneingeschränkte Rechtfertigung militärischer Macht.

    Die entscheidende Aufgabe besteht darin, Sicherheit und Gewaltbegrenzung miteinander zu verbinden.

    Ein gerechter Frieden lässt sich nicht allein an der Abwesenheit von Kampfhandlungen messen.

    Ein Waffenstillstand kann Menschen vor unmittelbarer Gewalt schützen und dennoch wesentliche politische Konflikte ungelöst lassen.

    Dauerhafter Frieden benötigt deshalb auch Regeln für das Zusammenleben nach dem Krieg.

    Hier sehe ich eine wichtige Verbindung zwischen Friedensforschung und politischer Vernunft.

    Frieden ist kein einzelner Beschluss.

    Er ist eine fortwährende Aufgabe.

    9.5 Die Bedeutung der Institutionen

    Die Geschichte hat gezeigt, dass gute Absichten allein keine ausreichende Grundlage politischer Ordnung sind.

    Menschen können sich irren.

    Sie können ihre Interessen über die Interessen anderer stellen.

    Sie können Macht missbrauchen.

    Deshalb benötigen Gesellschaften Institutionen, die solche Möglichkeiten begrenzen.

    Die Gewaltenteilung gehört zu den bedeutendsten politischen Errungenschaften der Neuzeit.

    Sie beruht auf der Einsicht, dass Macht nicht unbegrenzt in einer Hand konzentriert werden sollte.

    Unabhängige Gerichte, parlamentarische Kontrolle, freie Medien und rechtsstaatliche Verfahren sind keine bloßen Formalitäten.

    Sie ermöglichen es, Entscheidungen zu überprüfen.

    Gerade darin liegt ein Unterschied zwischen persönlicher Herrschaft und einer politischen Ordnung, die über einzelne Personen hinaus Bestand haben soll.

    Das gilt auch für die internationale Politik.

    Die Vereinten Nationen, internationale Gerichte und völkerrechtliche Verträge sind unvollkommene Einrichtungen.

    Sie sind von politischen Interessen abhängig und können Konflikte nicht immer lösen.

    Aber ihre Schwächen sind kein ausreichender Grund, sie aufzugeben.

    Die Alternative zu einer unvollkommenen Rechtsordnung ist nicht automatisch eine vollkommenere Ordnung.

    Sie kann auch darin bestehen, dass militärische und wirtschaftliche Macht noch unmittelbarer über politische Ergebnisse entscheidet.

    Der moralische Aufbruch muss deshalb die Frage stellen, wie bestehende Institutionen verbessert und ihre Wirksamkeit erhöht werden können.

    Nicht jede notwendige Veränderung verlangt eine Revolution.

    Manchmal besteht Fortschritt darin, vorhandene Regeln endlich konsequenter anzuwenden.

    9.6 Bildung – Das Selbsthilfewerkzeug der Demokratie

    Eine meiner wichtigsten Lebenserfahrungen ist die Bedeutung von Bildung.

    Ich habe sie als junger Mensch in meiner beruflichen Ausbildung erlebt.

    Später als Unternehmer, in der Verantwortung für Mitarbeiter und in meiner kommunalpolitischen Tätigkeit.

    Und heute erfahre ich sie jeden Tag beim Lesen, Forschen und Schreiben.

    Bildung ist für mich mehr als die Ansammlung von Wissen.

    Sie ist die Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen, Fragen zu stellen und eigene Urteile zu entwickeln.

    Eine demokratische Gesellschaft benötigt Menschen, die Informationen prüfen und unterschiedliche Auffassungen miteinander vergleichen können.

    Sie benötigt Bürger, die nicht jeder einfachen Erklärung folgen.

    Und sie benötigt eine Öffentlichkeit, in der Kritik nicht als Feindschaft verstanden wird.

    Das ist besonders wichtig in einer Zeit, in der digitale Medien Informationen mit ungeheurer Geschwindigkeit verbreiten.

    Noch nie war so viel Wissen für so viele Menschen erreichbar.

    Aber noch nie konnten sich auch Falschinformationen, Manipulationen und vereinfachende Feindbilder mit vergleichbarer Geschwindigkeit verbreiten.

    Künstliche Intelligenz verstärkt diese Entwicklung in unterschiedlicher Weise.

    Sie kann Wissen zugänglich machen, Forschung unterstützen und Menschen neue Möglichkeiten eröffnen.

    Sie kann aber ebenso für Täuschung, Überwachung und Desinformation missbraucht werden.

    In meinem Buch Digitaler Humanismus – Der Mensch im Zeitalter der KI beschäftige ich mich deshalb mit der Frage, wie technische Entwicklung im Dienst menschlicher Selbstbestimmung stehen kann.

    Auch hier geht es um das Menschenbild.

    Soll der Mensch selbstständig urteilen können?

    Oder soll sein Verhalten möglichst effizient gesteuert werden?

    Ich sehe Bildung als eine wesentliche Voraussetzung demokratischer Selbstbestimmung.

    Nicht weil gebildete Menschen automatisch bessere Menschen wären, sondern weil Wissen und Urteilskraft ihnen zusätzliche Möglichkeiten geben, Machtansprüche kritisch zu prüfen.

    9.7 Wehret den Anfängen – Aber ohne Alarmismus

    Mein Leitmotiv „Wehret den Anfängen“ ist aus meiner historischen Beschäftigung mit der Gefährdung demokratischer Ordnungen entstanden.

    Ich gehöre zur Nachkriegsgeneration.

    Ich durfte jahrzehntelang in Frieden und Freiheit leben.

    Je länger ich mich mit Geschichte beschäftige, desto bewusster wird mir, wie wenig selbstverständlich diese Erfahrung ist.

    Aber historische Wachsamkeit darf nicht in dauerhaften Alarmismus umschlagen.

    Nicht jede politische Auseinandersetzung ist ein Anzeichen für den Untergang der Demokratie.

    Nicht jeder umstrittene Politiker ist ein Diktator.

    Nicht jede gesellschaftliche Krise führt in die Katastrophe.

    Wer historische Warnungen ernst nimmt, muss gerade deshalb sorgfältig unterscheiden.

    Mich interessieren die konkreten Mechanismen, durch die Freiheit gefährdet werden kann.

    Die Schwächung unabhängiger Gerichte.

    Die Einschränkung der Pressefreiheit.

    Die Entrechtung politischer oder gesellschaftlicher Minderheiten.

    Die systematische Verbreitung von Feindbildern.

    Die Beseitigung wirksamer Machtkontrolle.

    Und die Rechtfertigung politischer Gewalt als angeblich notwendiges Mittel gesellschaftlicher Erneuerung.

    Solche Entwicklungen verdienen Aufmerksamkeit, weil sie Institutionen betreffen, von denen die Freiheit aller abhängt.

    Der Satz „Wehret den Anfängen“ ist für mich deshalb keine Aufforderung, überall Feinde zu suchen.

    Er ist eine Aufforderung, rechtzeitig Fragen zu stellen.

    Was verändert sich?

    Welche Folgen haben politische Entscheidungen?

    Welche Rechte werden eingeschränkt?

    Und welche Möglichkeiten bestehen, demokratische Institutionen zu schützen?

    Geschichte kann auf diese Fragen keine fertigen Antworten für jede neue Situation liefern.

    Aber sie kann unsere Aufmerksamkeit schärfen.

    9.8 Die Verantwortung des einzelnen Menschen

    An dieser Stelle könnte man einwenden:

    Was kann ein einzelner Mensch gegenüber den Entscheidungen mächtiger Regierungen ausrichten?

    Die internationale Politik wird von Staatsführern, Parlamenten, Diplomaten und militärischen Organisationen bestimmt.

    Ein einzelner Bürger besitzt nur begrenzten Einfluss.

    Diese Feststellung ist richtig.

    Aber sie ist unvollständig.

    Politische Gesellschaften bestehen aus Menschen.

    Demokratische Institutionen benötigen Bürger, die sie nutzen, kritisieren und unterstützen.

    Öffentliche Meinungen entstehen durch Gespräche, Veröffentlichungen, politische Beteiligung und gesellschaftliche Erfahrungen.

    Auch kleine Beiträge können Teil größerer Entwicklungen werden.

    Nicht jeder muss ein politisches Amt übernehmen.

    Nicht jeder muss Bücher schreiben.

    Nicht jeder muss öffentlich auftreten.

    Aber jeder kann im Rahmen seiner Möglichkeiten zum gesellschaftlichen Zusammenleben beitragen.

    Durch Interesse.

    Durch Kritik.

    Durch die Bereitschaft, andere Auffassungen anzuhören.

    Durch die Übernahme von Verantwortung im eigenen Umfeld.

    Und durch die Entscheidung, die Rechte anderer Menschen ebenso ernst zu nehmen wie die eigenen.

    Ich halte es für einen Fehler, individuelle Verantwortung mit moralischer Selbstüberforderung zu verwechseln.

    Niemand kann alle Probleme der Welt lösen.

    Auch ein Humanist muss seine Grenzen anerkennen.

    Entscheidend ist nicht, überall eingreifen zu wollen.

    Entscheidend ist, dort verantwortungsvoll zu handeln, wo wir tatsächlich Einfluss besitzen.

    Für mich bedeutet dies heute vor allem, mein Wissen und meine Erfahrungen weiterzugeben.

    9.9 Warum es mypapergate.net gibt

    Als ich mypapergate.net gründete, stand dahinter eine persönliche Erkenntnis.

    Ich hatte das Glück, in einer langen Epoche des Friedens und der Freiheit zu leben.

    Dieses Leben eröffnete mir Möglichkeiten, die vielen Generationen vor mir verwehrt geblieben waren.

    Ich konnte lernen, arbeiten, Unternehmen aufbauen, reisen und mich politisch engagieren.

    Ich konnte mich mit Geschichte beschäftigen, ohne befürchten zu müssen, für meine Ansichten verfolgt zu werden.

    Und ich konnte schließlich eine eigene publizistische Plattform schaffen, auf der ich meine Gedanken veröffentliche.

    Je älter ich werde, desto bedeutender erscheint mir diese Freiheit.

    Deshalb wollte ich meine Erfahrungen und Erkenntnisse nicht für mich behalten.

    Meine Essays beschäftigen sich mit Geschichte, Philosophie, Politik, Religion, Kunst und dem Menschenbild unserer Zeit.

    Sie sind aus der Neugier entstanden, die mich seit meiner Jugend begleitet.

    Ich möchte verstehen, weshalb Menschen handeln, wie sie handeln.

    Weshalb Gesellschaften scheitern.

    Weshalb Ideologien anziehend wirken.

    Und weshalb menschliche Vernunft immer wieder hinter menschlichen Leidenschaften zurücktritt.

    Meine Bücher Der Mensch ist das Mass, Digitaler Humanismus und Der moralische Aufbruch betrachten unterschiedliche Aspekte derselben Frage.

    Wie können wir eine Ordnung gestalten, in der der Mensch nicht zum bloßen Mittel fremder Interessen wird?

    Ich sehe mein digitales Buch nicht als Sammlung endgültiger Wahrheiten.

    Es ist eine Einladung zum Denken.

    Der Leser darf widersprechen.

    Er soll vergleichen, prüfen und eigene Schlussfolgerungen ziehen.

    Wenn meine Texte dazu beitragen, dass Menschen Geschichte besser verstehen und politische Entwicklungen genauer betrachten, erfüllen sie ihren Zweck.

    Das ist meine persönliche Vorstellung eines moralischen Aufbruchs.

    Nicht das Verkünden einer neuen Lehre.

    Sondern das Weitergeben von Erfahrungen und die Ermutigung zur eigenen Erkenntnis.

    9.10 Vom Warlord zum Menschen – Die Umkehrung der Perspektive

    Der Ausgangspunkt dieses Essays war eine überraschende Nachricht.

    Donald Trump wurde im Friedensgutachten 2026 gemeinsam mit anderen Staatsführern im Zusammenhang mit den neuen staatlichen Warlords genannt.

    Daraus entstand eine historische Untersuchung.

    Wir betrachteten die Kriegsherren Chinas, die bewaffneten Machthaber Afghanistans, Somalias und Liberias.

    Wir untersuchten den Islamischen Staat und die Verbindung von religiösem Absolutheitsanspruch und bewaffneter Herrschaft.

    Wir wandten uns den gegenwärtigen Konflikten und den unterschiedlichen Formen staatlicher Machtpolitik zu.

    Und schließlich gelangten wir zum Menschenbild hinter politischen Entscheidungen.

    Doch vielleicht haben wir die ganze Zeit aus einer Perspektive auf das Problem geblickt, die wir am Ende umkehren sollten.

    Wir fragten, was die Mächtigen tun.

    Was sie antreibt.

    Welche Interessen sie verfolgen.

    Welche Mittel sie einsetzen.

    Vielleicht sollten wir stattdessen fragen:

    Was bedeutet ihr Handeln für diejenigen, über die sie entscheiden?

    Für den Menschen, der seine Heimat verliert.

    Für die Familie, deren Angehörige nicht aus dem Krieg zurückkehren.

    Für das Kind, dessen Schule zerstört wird.

    Für den Bürger, der seine Freiheit verliert.

    Und für die Gesellschaft, die ihre Zukunft unter den Bedingungen von Gewalt und Unsicherheit gestalten muss.

    Diese Umkehrung verändert den Maßstab unserer Betrachtung.

    Nicht der militärische Erfolg steht im Mittelpunkt.

    Nicht die Größe eines Territoriums.

    Nicht der wirtschaftliche Gewinn.

    Sondern der Mensch.

    Dabei darf die individuelle Betroffenheit die notwendige politische und rechtliche Analyse nicht ersetzen.

    Ein Krieg kann nicht allein aufgrund seiner tragischen Folgen beurteilt werden.

    Es muss zwischen Angriff und Verteidigung, rechtmäßiger und rechtswidriger Gewalt unterschieden werden.

    Aber gerade die rechtlichen Regeln sollen verhindern, dass Menschenleben beliebig geopfert werden.

    Der Mensch verschwindet also nicht hinter der juristischen Unterscheidung.

    Er bleibt ihr eigentlicher Schutzgegenstand.

    9.11 Was können wir tatsächlich tun?

    Der moralische Aufbruch braucht keine Sammlung schöner Absichtserklärungen.

    Wenn Erkenntnisse Folgen haben sollen, müssen sie in konkretes Handeln übersetzt werden.

    Für die internationale Politik bedeutet dies zunächst, das Völkerrecht nicht als unverbindliche Empfehlung zu behandeln.

    Rechtsverletzungen müssen anhand derselben Maßstäbe untersucht werden, unabhängig davon, welche Staaten beteiligt sind.

    Internationale Gerichte und Organisationen benötigen die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder.

    Friedensverhandlungen müssen nicht nur kurzfristige politische Vereinbarungen ermöglichen, sondern auch tragfähige Regeln für Sicherheit, Wiederaufbau und gesellschaftliches Zusammenleben schaffen.

    Die Empfehlungen des Friedensgutachtens 2026 bieten dafür konkrete Ansatzpunkte.

    Dazu gehören die Stärkung multilateraler Institutionen, die Entwicklung neuer internationaler Partnerschaften und die Weiterentwicklung der Rüstungskontrolle.

    Für demokratische Staaten bedeutet verantwortliches Handeln, ihre eigenen Institutionen zu schützen und Machtmissbrauch überprüfbar zu machen.

    Gerichte müssen unabhängig entscheiden können.

    Journalisten müssen politische Entscheidungen untersuchen dürfen.

    Parlamente müssen Regierungen wirksam kontrollieren.

    Und Bürger müssen die Möglichkeit besitzen, politische Verantwortung friedlich neu zu vergeben.

    Für uns als Gesellschaft geht es außerdem um Bildung und öffentliche Diskussion.

    Historische Erkenntnisse müssen zugänglich bleiben.

    Politische Behauptungen müssen überprüft werden können.

    Unterschiedliche Meinungen müssen miteinander konkurrieren dürfen.

    Das sind keine spektakulären Forderungen.

    Sie verlangen keine moralische Revolution.

    Aber sie beschreiben Voraussetzungen, ohne die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht dauerhaft bestehen können.

    Vielleicht ist das ein wichtiger Gedanke meines moralischen Aufbruchs:

    Fortschritt entsteht nicht allein dadurch, dass wir große Ideale formulieren. Er entsteht auch dadurch, dass wir die kleinen Voraussetzungen ihres Gelingens ernst nehmen.

    9.12 Der moralische Aufbruch ist kein Endzustand

    Ich glaube nicht an die Vorstellung, dass die Menschheit eines Tages einen endgültigen Zustand moralischer Vollkommenheit erreichen wird.

    Menschen werden weiterhin unterschiedliche Interessen verfolgen.

    Sie werden Fehler machen, sich streiten und politische Konflikte austragen.

    Auch in einer freien Gesellschaft wird es Ungerechtigkeit, Machtkämpfe und Enttäuschungen geben.

    Der moralische Aufbruch kann deshalb kein Versprechen einer konfliktfreien Welt sein.

    Er ist vielmehr eine Haltung gegenüber den Schwierigkeiten menschlichen Zusammenlebens.

    Die Bereitschaft, aus Erfahrungen zu lernen.

    Die Fähigkeit, eigene Fehler zu erkennen.

    Die Offenheit, Regeln zu verbessern.

    Und die Einsicht, dass politische Macht immer wieder kontrolliert werden muss.

    Das verlangt Geduld.

    Demokratie kann mühsam sein.

    Verhandlungen dauern.

    Kompromisse erscheinen unbefriedigend.

    Institutionen handeln nicht immer so schnell, wie wir es uns wünschen.

    Autoritäre Versprechen wirken dagegen häufig einfach.

    Ein starker Führer will entscheiden.

    Eine eindeutige Ideologie verspricht Orientierung.

    Eine militärische Lösung scheint politische Konflikte rasch beenden zu können.

    Doch die Geschichte zeigt, dass einfache Antworten auf schwierige Fragen erhebliche Folgen haben können.

    Deshalb erscheint mir eine unvollkommene, aber korrigierbare politische Ordnung wertvoller als der Anspruch einer unfehlbaren Herrschaft.

    Die Demokratie besitzt nicht deshalb Bedeutung, weil sie immer die besten Entscheidungen garantiert.

    Sie besitzt Bedeutung, weil sie Verfahren bereitstellt, um Entscheidungen friedlich zu überprüfen und zu verändern.

    Gerade darin liegt eine wesentliche Voraussetzung menschlicher Freiheit.

    Schluss – Was wir wissen, aber nicht tun

    Ich durfte mein Leben in einer langen Epoche des Friedens und der Freiheit verbringen.

    Je intensiver ich mich mit Geschichte beschäftige, desto deutlicher wird mir, welches Glück darin liegt. Die Generationen vor mir haben Krieg, Diktatur, Verfolgung und Zerstörung erlebt. Meine Generation durfte dagegen über viele Jahrzehnte erfahren, welche Möglichkeiten eine freiheitliche Demokratie eröffnet.

    Diese Erfahrung war eine wesentliche Motivation, mypapergate.net zu gründen.

    Ich wollte Geschichte nicht nur sammeln, sondern verstehen. Und ich wollte meine Erkenntnisse weitergeben.

    Das Friedensgutachten 2026 hat mich erneut mit einer unbequemen Frage konfrontiert.

    Wie kann es sein, dass wir nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts über ein umfangreiches Wissen über die Gefahren unkontrollierter Macht verfügen und dennoch Entwicklungen beobachten, die genau dieses Wissen infrage stellen?

    Die neuen Warlords stehen für eine Herausforderung, die so alt ist wie politische Herrschaft: Wer begrenzt die Macht der Mächtigen?

    Wir haben darauf Antworten entwickelt.

    Menschenrechte. Rechtsstaatlichkeit. Gewaltenteilung. Völkerrecht. Internationale Institutionen.

    Keine dieser Errungenschaften ist vollkommen. Aber sie ermöglichen es, politische Macht an Regeln zu binden und ihre Entscheidungen zu überprüfen.

    Die entscheidende Herausforderung besteht darin, diese Regeln auch dann anzuwenden, wenn sie unseren eigenen Interessen widersprechen.

    Darin liegt für mich die Verbindung zu meinem Buch Der moralische Aufbruch – Was wir alle wissen, aber nicht tun.

    Ich möchte keine neuen moralischen Gebote verkünden. Und ich möchte schon gar nicht als Moralapostel auftreten.

    Mich interessiert, weshalb Erkenntnisse so häufig folgenlos bleiben – und wie wir das ändern können.

    Mein Leitmotiv „Wehret den Anfängen“ ist deshalb kein Ruf nach Empörung, sondern nach Aufmerksamkeit.

    Nach historischem Verständnis.

    Nach kritischem Denken.

    Nach der Bereitschaft, eigene Überzeugungen ebenso zu hinterfragen wie die der anderen.

    Vielleicht beginnt ein moralischer Aufbruch nicht mit einer großen revolutionären Idee.

    Vielleicht beginnt er ganz unspektakulär damit, dass wir ernst nehmen, was wir längst wissen.

    Frieden und Freiheit sind keine Selbstverständlichkeiten. Sie sind historische Errungenschaften, die immer wieder neu gesichert werden müssen.

    Das ist die Erfahrung meines Lebens.

    Und darin liegt der Sinn meines Schreibens.

    Was wir alle wissen, aber nicht tun – genau dort beginnt unsere Verantwortung.

    Wolfgang Bossert

    mypapergate.net – Find the Meaning


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